Wir wollen den Rechtsstaat stärken, die Qualität der Gesetzgebung verbessern und Gesetze verständlicher machen.
Recht und Gerechtigkeit gehören zusammen
Mieterinnen und Mieter, Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Nutzerinnen und Nutzer von Internetplattformen sind darauf angewiesen, dass sie das Recht schützt. Den Schwächeren zu ihrem Recht zu verhalfen, ist dabei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit sondern eine zentrale Aufgabe des Rechts.
Daher werden wir:
- den kollektiven Rechtsschutz ausbauen
- bürgerfreundliche digitalen Verfahren für Kleinforderungen schaffen
- Gerichtsverfahren schneller und effizienter machen, z.B. indem Verhandlungen online durchführbar sein solle
- den Mieterschutz stärken
- den Whistleblower-Schutz gesetzlich effektiv regeln
Effektive Rechte für jede und jeden
Wir brauchen rechtssichere Anspruchsgrundlagen und Durchsetzungsmöglichkeiten, die für den Schutz der Schwächeren und einen fairen Ausgleich der Interessen sorgen. Die gewachsene Vielfalt der Gesellschaft muss sich auch im Recht nachvollziehen.
Daher werden wir:
- den Diskriminierungsschutz ausbauen
- Kinderrechte im Grundgesetz verankern
- gegen digitale Gewalt gesetzlich vorgehen
- den Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren ausbauen
- alle Familienformen und neue Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin im Recht berücksichtigen
Unabhängige Justiz und Anwaltschaft
Es darf keine rechtsfreien Räume oder Schutzlücken im Recht geben. Justiz und Anwaltschaft müssen unabhängig, Staatsanwaltschaft und Polizei objektiv sein.
Sprachbarrieren, ein geringes Einkommen oder eine weite Entfernung von Gerichtsstandorten im dünnbesiedelten ländlichen Raum darf die Geltendmachung von Rechten nicht behindern.
Daher werden wir:
- den Pakt für den Rechtsstaat verstetigen, ihn um einen Digitalpakt für die Justiz erweitern und finanziell gut ausstatten
- einen breiteren Zugang zum Recht für alle fördern durch Stärkung der Anwaltschaft und Nutzung der Chancen von Legal-Tech
- Die Wahl und Beförderungsentscheidungen für Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichten unter den Kriterien Qualität, Transparenz und Vielfalt reformieren
- das ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften einschränken
- den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden gesetzlich regeln
Strafrecht nur als letztes Mittel
Das Strafrecht ist für uns Ultima ratio. Nur wenn Strafe als letztes und nicht als erstes Mittel der Politik eingesetzt wird, und auf den Schutz der wichtigsten Grundregeln und Rechtsgüter beschränkt bleibt, kann Strafe verhaltenssteuernde Wirkung entfalten und die Strafverfolgung der Aufgabe gerecht werden, dass Schuldige (angemessen) bestraft und Unschuldige nicht bestraft werden. Wir sorgen für eine vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik.
Daher werden wir:
- das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung, Wertungswidersprüche und historisch überholte Straftatbestände überprüfen
- Prävention und Resozialisierung stärken. Dafür überarbeiten wir das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen.
- die Verteidigung von Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung gewährleisten
Rechtsstaatliche Grundsätze international stärken
Internationale Vorgaben beeinflussen die nationale Gesetzgebung. Wir wollen eine effektive Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen in unsere Rechtsordnung und einen nachhaltigen Rechtsstaatsdialog mit anderen Staaten.
Beschlüsse des Deutschen Bundestages zum Auslandseinsatz der Bundeswehr müssen durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit Grundgesetz und Völkerrecht überprüfbar sein.
Daher werden wir:
- die Rechtsstaatszusammenarbeit im Rahmen der Justizaußenpolitik verstärken
- die Europäische Staatsanwaltschaft ausbauen
- die Durchsetzung der Rechte aus der EU-Grundrechtecharta und die Kapazitäten für Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch verbessern