Pressemitteilung vom 01.10.2024

Verfassungsgericht zum BKA-Gesetz – Auswirkungen des Urteils sorgfältig prüfen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Heute hat das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Gesetz der Großen Koalition für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Zum wiederholten Male erklärt das Gericht damit eine gesetzliche Regelung, die von CDU, CSU und SPD vorgelegt wurde, für unvereinbar mit geltenden Grundrechten. Einmal mehr kam dem Gericht die Aufgabe zu, die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Der Gesetzgeber hat nun Zeit, die beanstandeten Normen bis zum 31. Juli 2025 zu reformieren.

Es gab in den vergangenen Jahren kaum ein von CDU, CSU und SPD vorgelegtes Gesetz im Innen- und Sicherheitsbereich, das verfassungsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich entsprach und das nicht nachträglich korrigiert werden musste. Dieses Vorgehen der Großen Koalition, Grundrechte immer wieder zu missachten und höchste Gerichte als Korrektiv bewusst in die eigene Gesetzgebung einzupreisen, ist rechtsstaatlich mehr als fragwürdig.

Mit Blick auf die derzeitigen Verhandlungen um das von der aktuellen Bundesregierung vorgelegte Sicherheitspaket, in dessen Zuge unter anderem auch das BKA-Gesetz erneut überarbeitet werden soll, zeigt sich, wie richtig und wichtig es war, das heutige Urteil abzuwarten. Die Auswirkungen des Urteils, vor allem auf die geplanten Datenbanken, gilt es nun mit der notwendigen Sorgfalt zu analysieren. Fehler der Vergangenheit sollten wir dabei nicht wiederholen.

Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir uns weiterhin - auch und gerade im Sinne der Anwenderinnen in den Sicherheitsbehörden - für eine gute Gesetzgebung einsetzen, die Sicherheit effektiv erhöht, aber zugleich die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger achtet.