Statement vom 08.10.2024

Katharina Dröge zu den Themen Krieg in der Ukraine, AfD-Verbotsverfahren sowie Stärkung des Verfassungsgerichts

Anlässlich der heutigen Fraktionssitzung der Grünen Bundestagsfraktion nachfolgend Statements der Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge zu den Themen Krieg in der Ukraine, AfD-Verbotsverfahren sowie Stärkung des Verfassungsgerichts.

Ukraine:
Am Samstag findet die Ramstein-Konferenz statt, unter Teilnahme von US-Präsident Biden, dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj und natürlich auch Bundeskanzler Scholz. Es geht darum, dass dort nochmal ein wichtiges Zeichen zur weiteren Unterstützung der Ukraine ausgesendet wird. Für uns Grüne ist sonnenklar: Die Ukraine braucht diese Unterstützung, sie braucht eine Perspektive und Sicherheitsgarantien, sie braucht weitere Lieferungen von Waffen, von humanitärer und finanzieller Unterstützung. Aber die Ukraine braucht auch eine innerdeutsche Debatte, die nicht aus dem Lot gerät. Es muss aufhören, dass mittlerweile führende Politiker von SPD und CDU, Ministerpräsidenten und relevante Landespolitiker auf einmal anfangen, in eine Täter-Opfer-Umkehrdebatte mit einzusteigen. Wenn Menschen wie Woidke, Voigt und Kretschmer ernsthaft in das Narrativ einsteigen, wir als Westen müssten uns mehr anstrengen, zu einer friedlichen Verhandlungslösung mit der Ukraine zu kommen, dann unterstellen sie ja damit, dass es ein Stück weit auch an uns liegt, dass es diesen Frieden und diese Verhandlungslösung bisher nicht gab. Wenn sie dabei nicht benennen, dass einzig und allein Putin der Aggressor ist und einzig und allein er derjenige ist, der Frieden herstellen kann und das aktuell nicht will, dann ist das eine gefährliche Debatte aus meiner Sicht. Man fragt sich, ob das so etwas wie ein Hochzeitsangebot an das Bündnis Sahra Wagenknecht ist oder ob dahinter tatsächlich eigene außenpolitische Überzeugungen stehen. Wenn das so wäre, dann werden sich SPD und CDU fragen müssen, wo eigentlich gerade die Zuverlässigkeit in der Außenpolitik in diesen beiden Parteien liegt.

AfD-Verbotsverfahren:
Im Deutschen Bundestag gibt es aktuell Debatten um ein AfD-Verbotsverfahren. Und wir Grünen sagen ganz klar: Die AfD ist eine brandgefährliche Partei. Die AfD ist eine Partei, die überall da, wo sie Einfluss bekommen kann, diesen Einfluss nutzt, um die Demokratie infrage zu stellen, um den Parlamentarismus zu stören und zu zerstören und um ein freiheitliches Leben in diesem Land zu gefährden. Das hat auch Thüringen uns gerade wieder eindrucksvoll vor Augen geführt.
 

Deswegen ist das, was wir mit dem AfD-Verbotsverfahren diskutieren, für uns keine Frage des Ob, sondern eine Frage des Wie. Wir alle wissen, dass ein Verbotsverfahren hohe Anforderungen hat, wenn man in Karlsruhe damit Bestand haben will. Und wir fordern die Innenminister*innen und Justizminister*innen von Bund und Ländern auf, endlich gemeinsam die Arbeit zu beginnen. Es ist die Aufgabe der Fachministerkonferenz, der Landesinnenminister*innen und des Bundes, jetzt die Beweissammlung anzutreten dafür, dass wir danach eine fundierte Entscheidung treffen können. Das kann nur die Exekutive, das kann so nicht der Deutsche Bundestag machen. Und deswegen ist unser klarer Auftrag an die Innenminister*innen von Bund und Ländern, hier mit der Arbeit zu beginnen.

Stärkung des Verfassungsgerichts:
Das, was wir im Hinblick auf den Schutz unserer Demokratie als Parlament tun können, damit haben wir angefangen. Und deswegen bin ich sehr froh, dass wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag über eine Stärkung der Sicherheit des Bundesverfassungsgerichts beraten werden. Wir haben uns mit der Union auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts im Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit absichert, sodass es in Zukunft weniger leicht möglich wäre, mit einer einfachen gesetzlichen Mehrheit das Bundesverfassungsgericht anzugreifen. Und das ist ein wichtiger Schritt, den wir im Deutschen Bundestag in dieser Woche gehen.