Pressemitteilung vom 23.09.2024

Effektiver Opferschutz statt Sexkaufverbot

Anlässlich der am Montag im Bundestag stattfindenden öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Sexkauf bestrafen“ erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind nicht hinnehmbar. Jedes Opfer ist eines zu viel. Die CDU macht es sich mit ihrer populistischen Forderung nach einem Sexkaufverbot jedoch zu leicht. Ein Sexkaufverbot ist keine Antwort auf die aktuellen Probleme und würde den Betroffenen von Zwangsprostitution nicht helfen. Im Gegenteil: Ein Verbot würde Prostitution nicht beenden, sondern lediglich die sichtbare Straßenprostitution verkleinern. Sexarbeitende würden in die Illegalität gedrängt werden und ihre Lage würde sich massiv verschlechtern. Das haben die Sachverständigen am Montag und die vielen eingereichten Stellungnahmen, wie zum Beispiel von der Gewerkschaft der Polizei und dem Deutschen Frauenrat, nochmal bestätigt.

Anstatt eines Sexkaufverbots brauchen wir effektiven Opferschutz, um Betroffene von Zwangsprostitution und Menschenhandel zu schützen. Dazu haben wir ein zehn Punkte umfassendes Positionspapier beschlossen. Wir stellen den Opferschutz in den Mittelpunkt und fordern verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Strafverfolgung: Wir fordern bundesweite Spezialisierungen bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten sowie ein unabhängiges Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel, das entkoppelt von ihrer Aussagebereitschaft im Strafverfahren ist. Es geht uns um Aufklärung und Sensibilisierung, bei Sexarbeitenden und in der gesamten Gesellschaft. Wir wollen außerdem noch in dieser Legislatur einen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschieden. Derzeit wird der Aktionsplan ressortübergreifend in den zuständigen Ministerien erarbeitet.

Die CDU selbst hat das jetzige Prostitutionsschutzgesetz 2017 beschlossen. An vielen Stellen bedarf dieses Gesetz Verbesserungen, das liegt auf der Hand. Daher findet derzeit eine umfassende Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes statt, die durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen durchgeführt wird. Diese Evaluation ist zentral, damit auf einer faktenbasierten Grundlage entschieden werden kann, wo Änderungen notwendig sind. Als Koalition haben wir bereits die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte eingesetzt. Sie wird ebenfalls dazu beitragen, Datenlücken zu schließen und mehr Licht ins Dunkel zu bringen.