Abhilfe bei Massenverfahren

Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof

Aufstelltafel in gold, abgeibldet ist ein Adler und die Schrift Bundesgerichtshof.
Zukünftig sollen Ansprüche wie im Diesel-Skandal oder bei unzulässigen Klauseln in Versicherungs- oder Bankverträgen schneller entschieden werden können Pixabay | Udo Pohlmann
25.09.2024
  • Grundsätzliche Rechtsfragen, die in einer Vielzahl von Klagen relevant sind, sollen möglichst schnell höchstrichterlich geklärt werden.
  • Das beschleunigte Verfahren und erlaubt Gerichten bei Massenverfahren (wie beim Dieselskandal mit tausenden Klagen wegen manipulierten Autos) schnell voranzukommen.
  • Dazu soll der Bundesgerichtshof nun die Möglichkeit bekommen, schnell ein passendes Revisionsverfahren auszuwählen, dieses zu priorisieren und die Rechtsfrage in jedem Fall zu entscheiden.

Mit diesem Gesetz ziehen wir eine wichtige Lehre aus den Dieselfällen. Aber es geht nicht um Diesel alleine. Auch zum Beispiel bei unzulässigen Klauseln in Verträgen kann es sehr viele Geschädigte geben, die nach geltendem Recht oft gezwungen sind individuell zu klagen. Für diesen Fall gäbe es noch weit bessere Lösungen. Aber mit diesem Gesetz sorgen wir zumindest dafür, dass es nicht länger von dem Unternehmen, das massenhaft Schäden verursacht hat, abhängt, wann die grundsätzlichen Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt werden können. Verzögerung, um sich vor der Verantwortung zu drücken, ist den vielen Opfern gegenüber ungerecht. Es lässt auch den Rechtsstaat schlecht dastehen. Daher ist es richtig, dass der Bundesgerichtshof mit diesem Gesetz die Möglichkeit bekommt, Rechtsfragen zu klären, selbst wenn das beklagte Unternehmen prozesstaktisch vorgeht, um genau das zu verhindern.

Ergänzung eines Vorlageverfahrens

Allerdings brauchen wir noch weitere prozessuale Werkzeuge, damit Gerichte effektiv mit Massenverfahren umgehen können. Ein Nachteil des Leitentscheidungsverfahrens ist, dass geeignete Verfahren erst den Instanzenzug durchlaufen und den Bundesgerichtshof erreichen müssen. Hier geht viel Zeit verloren. Wir fordern daher ergänzend ein Vorlageverfahren, bei dem die Instanzgerichte dem Bundesgerichtshof geeignete Fälle zur Entscheidung vorlegen können.