Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Verwaltungsgerichtsverfahren zu straffen, um Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung können wichtige Projekte für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Schieneninfrastruktur zügiger umgesetzt werden.