Wir Grüne im Bundestag arbeiten für Bürgerrechte in einer modernen Demokratie.
Digitale Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger bewahren
Ein Mensch unter ständiger Beobachtung ist niemals frei, und eine Gesellschaft unter ständiger Beobachtung ist keine Demokratie mehr. Die digitale Durchdringung unseres Alltages, ob durch Smartphones, vernetzte Fahrzeuge oder elektronische Akten im Gesundheitswesen, bietet immer mehr Möglichkeiten hochpräzise persönliche Profile zu erstellen und ganze Bevölkerungsgruppen algorithmisch zu diskriminieren.
Der Gefahr, durch massenhafte staatliche und private Datensammlungen und ihre Auswertung die individuelle Freiheit einzuschränken, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu unterlaufen und unsere Bürgerrechte zu gefährden, stellen wir eine bürgerrechtsorientierte Innen- und Digitalpolitik entgegen. Wir wollen die digitale Zukunft konstruktiv gestalten und, wo nötig, auf reale Bedrohungslagen zielgerichtet reagieren. Dabei gilt es, die Balance zwischen neu gewonnenen Freiheiten in der digitalen Öffentlichkeit und der Bekämpfung von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken zu wahren. Hass darf nie als Normalität akzeptiert werden.
Wir stehen ein für
- für die Wahrung einer anonymen und pseudonymen Onlinenutzung,
- für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, das rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei Auskunftsrechten, abbaut und umfassende Beratungsangebote aufsetzt und
- für Transparenz und wirksamen Schutz vor Diskriminierungen und Verkürzung von Verbraucherrechten.
- Wir stellen uns gegen allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation oder Identifizierungspflicht.
Freiheitsräume und Privatheitsschutz erhalten
Informationen und Daten werden von Unternehmen und Behörden immer umfassender ausgewertet. Gegen unrechtmäßige Datenverknüpfungen braucht es gute Regeln und Gesetze. Die Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Bürgerrechte. Hierauf wollen wir aufbauen, die IT-Sicherheit erhöhen und die informationelle Selbstbestimmung stärken.
Wir stehen ein für
- die Herstellerhaftung, das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken, erleichterte IT-Sicherheitsforschung, und Vorgaben wie „security-by-design/default“,
- für starke und unabhängige Aufsichtsbehörden, die das geltende Recht mit Leben füllen und Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen beraten, sowie für eine Reform der IT-Sicherheitsarchitektur,
- für eine Weiterentwicklung des Europäischen Datenschutzes hin zu einem modernen Recht zum Schutz der Privatheit in unterschiedlichen Lebensbereichen.
Weitere Informationen auch unter Datenschutz.
IT-Sicherheit: Offene Gesellschaft schützen
Für zukunftsfeste Bürgerrechte haben wir nicht nur Daten, sondern auch die IT-Infrastruktur und digitale Technologien im Blick. Immer häufigere IT-Angriffe auf Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verfassungsorgane zeigen, dass der Schutz der IT-Infrastruktur essenziell für das Funktionieren einer offenen Gesellschaft ist: Der Staat muss seine Pflicht, das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität ihrer informationstechnischen Systeme zu schützen endlich nachkommen. Statt digitaler Gegenschläge (sog. „HackBacks“) braucht es abwehrfähige und besonders widerstandsfähige IT-Systeme.
Wir werden daher
- ein Recht auf Verschlüsselung schaffen. Der Staat muss verpflichtend die Möglichkeit echter verschlüsselter Kommunikation anbieten.
- Wir werden eine Meldepflicht und ein wirksames Schwachstellenmanagement schaffen, mit dem Ziel Sicherheitslücken zu schließen. Der Staat wird keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten.
- Wir werden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängiger aufstellen und es als zentrale Stelle im Bereich IT-Sicherheit ausbauen.
- Und wir werden für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, die Eingriffsschwellen hochsetzen. Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben.
Keine grundrechtswidrigen Datensammlungen
Wir sind gegen eine anlasslose, allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten. Mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wird tief in die Bürgerrechte eingegriffen, da alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung steht unmittelbar bevor.
Wir stehen ein dafür,
- dass Daten nur rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können,
- für eine zielgerichtete Gefahrenabwehr statt anlassloser Massenüberwachung. Wir unterziehen die umfangreiche Anzahl von Datenbanken einer grundlegenden Revision, präzisieren deren Verarbeitungsregelungen und stärken den Rechtsschutz.
- Und wir streben eine strenge Überprüfung der Zulässigkeit anlassloser Datensammlungen an, auch in anderen Lebensbereichen (etwa Fluggastdaten, Hotelgastdaten, automatisierte Erfassung von Nummernschildern), auch im Rahmen einer Überwachungsgesamtrechnung.
Weitere Informationen auch unter Datenschutz.
Reform des Sicherheitsrechts des Bundes
Durch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden und unsere Arbeit im NSA/BND-Untersuchungsausschuss konnten wir jahrelange schwerwiegende Rechtsverstöße des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Zusammenhang mit dem weltweiten Überwachungsskandal von NSA und Co. aufdecken.
Wir werden daher
- das Sicherheitsrecht des Bundes, einschließlich der Übermittlungsvorschriften umfassend reformieren, eine Überwachungsgesamtrechnung erstellen und bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze.
- Wir werden uns bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass Abkommen zum Datenaustausch mit Drittstaaten nur dann getroffen werden, wenn der Grundrechtsschutz von über 500 Millionen Europäerinnen und Europäern in den Drittstaaten auch tatsächlich gewährleistet ist.
Weitere Informationen auch unter Datenschutz.