Kapitalanleger-Musterverfahren

Besserer Rechtsschutz für Kapitalanleger*innen

Aktienchart auf einem schwarzen Bildschirm, der sinkenden Aktienkurs anzeigt.
Wir wollen das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) praxistauglicher, schneller und digitaler machen. picture alliance / Bildagentur-online / McP-Leitner
13.06.2024
  • Kapitalanleger-Musterverfahren waren bisher unnötig kompliziert und langwierig. Das ändern wir jetzt.
  • Mit einer positiven Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens stärken wir den kollektiven Rechtsschutz, weil in diesen Verfahren viele Anleger*innen gemeinsam ihre Rechte geltend machen können.
  • Wir ändern das Verfahrensrecht so, dass es digitaler und insgesamt praxistauglicher wird.

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) war die erste Reaktion des deutschen Gesetzgebers darauf, dass das herkömmliche deutsche Zivilprozessrecht bei vielen tausend von ein und demselben Sachverhalt betroffenen Kläger*innen an seine Grenzen stößt. In solchen Fällen werden die Ressourcen der Gerichte durch Individualverfahren nahezu lahmgelegt. Gleichzeitig leidet die Einheit der Rechtsordnung, wenn eine gleichgerichtete Rechtsfrage mit Relevanz für denselben Lebenssachverhalt von unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich beantwortet wird. Das KapMuG war somit der erste Ansatz kollektiven Rechtsschutzes im deutschen Zivilrecht, in dem betroffenen Kläger*innen selbst die Klagebefugnis eingeräumt wurde.

Dass sich das KapMuG grundsätzlich als Instrument bewährt hat, zeigt sich auch daran, dass es Kapitalanleger-Musterverfahren waren, in denen ein großer Teil der Aufklärungsarbeit des Dieselskandals geleistet wurde. Das KapMuG, das bisher nur befristet galt, wird durch das neue Gesetz entfristet, erhalten und reformiert.

Wir konnten wichtige Schritte zur Beschleunigung der Verfahren erwirken: So wird die digitale Durchführung zum neuen Standard bei Verfahren nach dem KapMuG. Außerdem entlasten wir die Landgerichte durch eine Verringerung des Prüfaufwands bei der Einleitung von Verfahren und geben Oberlandesgerichten hingegen eine stärkere Stellung bei der Gestaltung des Musterverfahrens. Mit einer neuen Regelung zur Beweisermittlung stellen wir sicher, dass dem Informationsungleichgewicht zwischen Kläger*innen und Beklagten Rechnung getragen wird und Kläger*innen mehr Entscheidungsfreiheit darüber erhalten, ob sie ihre Ansprüche individuell durchsetzen oder ob sie das Ergebnis eines Musterverfahrens abwarten wollen.