Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum, schützen Mieterinnen und Mieter und erleichtern Wohneigentum
- Unser Ziel sind 400.000 neue Wohnungen im Jahr, davon 100.000 Sozialwohnungen. Wir werden daher eine Neue Wohngemeinnützigkeit einführen und so eine neue Dynamik für den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen. Wir werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöhen, den gesetzlichen Neuregelungsbedarf für Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten prüfen ein Bund-Länder-Programm für studentisches Wohnen und einen Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit starten.
- Wir werden die Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen (Kappungsgrenze) von 15 auf 11 Prozent in drei Jahren senken und die Mietpreisbremse bis 2029 verlängern sowie qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreitern und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung gelten die Mietverträge der letzten sieben Jahre.
- Wir werden den Erwerb von Wohneigentum erleichtern, durch eigenkapitalersetzende Darlehen, Tilgungszuschüsse und Zinsverbilligungen für Schwellenhaushalte. Den Ländern wollen wir eine flexible Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel mit einem Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum ermöglichen und zur Gegenfinanzierung steuerliche Schlupflöcher bei Share Deals von Immobilienkonzernen schließen. Für Makler, Mietverwalter*innen und Verwalter*innen von Wohneigentumsgemeinschaften führen wir einen echten Sachkundenachweis ein.
- Wir richten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf unsere bau-, wohn- und stadtpolitischen und ökologischen Ziele aus. Sie soll künftig Kredite aufnehmen und selbst investieren und bauen sowie kommunales Bauen unterstützen können und die Verantwortung für den Bundesbau und die Bundesimmobilien bekommen.
Wir stellen die Weichen auf klimaneutrales Bauen und Wohnen – sozial gerecht und in lebenswerten grünen und vielfältigen Städten
- Wir stärken klimagerechtes Bauen, indem wir die Standards im Gebäudeenergiegesetz anpassen:
- ab 1.1.2023 für Neubau (KfW Effizienzhaus 55)
- ab 1.1.2024 Umstieg auf erneuerbare Wärme — 65 Prozent beim Einbau einer neuen Heizung.
Wir führen die Förderung für Klimaschutz in Gebäuden weiter und richten sie stärker auf Treibhausgaseinsparungen, soziale Verträglichkeit und wirtschaftliche Effizienz aus. Für den Neubau liegt der Standard bei KfW Effizienzhaus 40 und bei Sanierung KfW Effizienzhaus 70.
Als zusätzlichen Anreiz für die Hausbesitzer*innen und Vermieter*innen erhöhen wir die lineare Abschreibung für Abnutzung (AfA) für Wohnungsneubau von zwei auf drei Prozent. Wir führen einen Bau-, Wohnkosten- und Klimacheck für Gesetze ein. Das Bauen mit nachwachsenden Baustoffen wie zum Beispiel Holz wollen wir ausbauen und fördern, dazu führen wir unter anderem einen Gebäuderessourcenausweis ein.
- Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen. Deshalb verteilen wir den zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2 Preis gerecht: Wir haben zum 1.1.2023 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt, alternativ wird der Preis zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen hälftig geteilt. Wir prüfen den schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete, in die die Modernisierungsumlage aufgeht. Wir stärken das Wohngeld und führen eine Klimakomponente ein. Für Entlastung von den hohen Heizkosten haben wir zwei Heizkostenzuschüsse beschlossen.
- Wir werden Spekulation den Boden entziehen und den Kampf gegen Geldwäsche deutlich intensivieren. Wir wollen unter anderem, dass Immobilienkäufer*innen aus dem Ausland nachweisen, dass sie die zum Kauf eingesetzten Gelder versteuert haben. Generell werden wir den Immobilienkauf mit Bargeld verbieten.
Wir setzen uns für die lebenswerte Stadt der kurzen Wege ein und reduzieren den Flächenverbrauch
- Schulen und Kitas, grüne Parks und Sportplätze, Geschäfte und Arbeitsplätze sollen möglichst auch zu Fuß erreichbar sein. Das sichert unsere Nahversorgung, schützt die Natur und erhöht die Lebensqualität.
- Wir schützen Clubs und Livemusikspielstätten und erkennen sie als Kulturorte an.
- Wir stärken die Innenstädte und sorgen für kühlendes Stadtgrün und die Anpassung an den Klimawandel, Starkregen und Hitzesommer, mit einem Klimaanpassungsgesetz, einer nationalen Klimaanpassungsstrategie, einem Sofortprogramm und einer KfW Förderung, um Privathaushalte bei der Hochwasser- und Starkregenvorsorge zu unterstützen. Die Städtebauförderung werden wir dauerhaft absichern und erhöhen. Die Senkung von Treibhausgasemissionen und Klimaanpassung sind dabei zentrale Bestandteile.
- Um den Flächenverbrauch bis spätestens 2030 auf 30 Hektar zu reduzieren, werden wir Anreize setzen und das erleichterte Bauen im Außenbereich (§13b Baugesetzbuch) auslaufen lassen und nicht verlängern.