Rede von Canan Bayram Zu Protokoll: Schrottimmobilien

16.05.2024

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Endlich gehen wir gemeinsam das Problem der Schrottimmobilien an. Als Schrottimmobilien gelten Immobilien mit nicht vorhandenem Geldwert, die nicht verwertet werden können. Missstände an der Immobilie werden nicht behoben, weil sich dies finanziell nicht lohnen würde oder der Eigentümer die erforderlichen Mittel dafür nicht aufbringen kann.

Immer wieder werden solche Schrottimmobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung; zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird – weiter – heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate.

Wir können nicht zulassen, dass Eigentümer aus Profitgier das buchstäbliche Dach über dem Kopf von Mieterinnen und Mietern verkommen lassen. Der vorliegende Entwurf zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz ist eine Antwort auf dieses drängende Problem. Er bietet einen Schutzmechanismus gegen diesen Missbrauch, indem er den Gemeinden ermöglicht, gerichtliche Verwaltung anzuordnen.

Die Reform des § 94a des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung hat gegenüber anderen Verfahren den Vorteil, dass es prozess- und materiellrechtlich nicht von irgendwelchen Voraussetzungen abhängig ist und mithin früher als von einem Gläubiger gestellt werden kann. Das ermöglicht, dass so ein Schaden verhindert werden kann, bevor er entstanden ist. Denn die Mieteinnahmen gehen dann nicht an den Eigentümer, sondern an den Verwalter.

Mit dieser Regelung wird auch der Anreiz verringert, überhöhte Gebote bei Zwangsversteigerungen abzugeben, um von der missbräuchlichen Nutzung der Immobilie zu profitieren. In den sogenannten Schrottimmobilien leben überwiegend Menschen mit geringem Einkommen und sind aufgrund der prekären Situation auf besonderen Schutz angewiesen. Insoweit kann die Regelung auch bewirken, dass die Bewohner/-innen in einem sicheren und gesunden Wohnumfeld leben können.

Die Zustimmung für die Zielsetzung bei diesem Gesetz ist gesellschaftlich breit und erstreckt sich von zum Beispiel der Eigentümervertretung Haus & Grund bis hin zum sozialen Akteur Caritas. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns gemeinsam mit Expertinnen und Experten ansehen müssen, ob die Erwartungen an die geplante Regelung sich erfüllen, das heißt, ob sie auch tatsächlich für die Gerichte gut handhabbar und geeignet ist, das Phänomen einzudämmen sowie eine Kostenentlastung für die Gemeinden zu erzielen.