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Das Heizungsgesetz kommt pragmatisch und sozial gerecht
- Wir Grüne im Bundestag haben mit dem Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz") den Grundstein für die soziale Wärmewende eingeleitet.
- Mit dem Gesetz wird seit dem 1. Januar 2024 geregelt, welche Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung gelten. Mieter*innen und Eigentümer*innen werden vor steigenden Energiekosten bewahrt, das Klima geschützt, Wirtschaft und Handwerk gestärkt.
- Eine enge Anbindung an die kommunale Wärmeplanung macht das Gesetz pragmatisch und schafft für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen Planbarkeit und Verlässlichkeit. Förderungen von bis zu 70 Prozent unterstützen den Umstieg, wenn eine neue Heizung fällig ist.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben wir den kompletten Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet. Seit dem 1. Januar 2024 gilt, dass jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie laufen muss. So wird bis 2045 das Heizen komplett erneuerbar sein – planbar, sozial gerecht und klimafreundlich
Eine enge Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung und Förderung der Investitionskosten von bis zu 70 Prozent stellen sicher, dass alle am Umstieg auf klimafreundliches Heizen teilhaben können. Vor allem Menschen mit kleineren Einkommen profitieren von der Förderung, Mieterinnen und Mieter werden durch die Deckelung der Kosten geschützt
Bis zu 70 Prozent Förderung beim Heizungstausch
Kann ich mir eine neue Heizung leisten?
Der Umstieg auf moderne, klimafreundliche Wärme und die energetische Sanierung sind Investitionen, die sich lohnen – und sie sind der beste Schutz vor zukünftig stark steigenden Preisen für Öl und Gas. Das ist eine gute Entscheidung für Klimaschutz und gleichzeitig für den eigenen Geldbeutel. Sowohl die Verbraucher*innen, die damit kräftig sparen können, als auch Hersteller und Handwerksbetriebe bekommen damit endlich Planungssicherheit.
Deshalb haben wir Grüne im Bundestag uns sehr für eine verbesserte und zielgerichteten Förderung eingesetzt. Wir wollen, dass der Umstieg auf klimafreundliche Wärme für alle möglich ist, für Immobilienbesitzer*innen wie für Mieter*innen. Daher haben wir allein für 2024 17 Milliarden Euro über die Bundesförderung energetische Gebäudesanierung für den Umstieg auf klimafreundliche Wärme und die energetische Sanierung zur Verfügung gestellt. Zukünftig wollen wir die Mittel weiter sichern und noch weiter ausbauen.
Für alle, die ihr Zuhause klimafit machen wollen, trägt der Staat bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einer neuen Heizung und bis zu 20 Prozent für Maßnahmen wie Außenwanddämmung oder neue, besser isolierende Fenster. Für den Restbetrag gibt es zusätzlich zinsvergünstigte Kredite.
Damit gestalten wir die Wärmewende sozial gerecht und nehmen jeden mit.
So schützt der Umstieg nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Klimafreundliche Wärme ist finanziell so attraktiv wie nie. Die neue Förderung im Überblick:
Die Grundförderung für alle beträgt 30 Prozent der Investitionskosten.
Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent (bisherige Gasheizung mindestens 20 Jahre alt oder bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung). Ab 2028 schmilzt dieser Zuschuss um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Damit lohnt es sich noch mehr schnell zu wechseln.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Davon können rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen profitieren.
- Für besonders effiziente Wärmepumpen, wie Erd- oder Wasserwärmepumpen, oder solche mit natürlichem Kältemittel, gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent.
Alle Boni können bis zur Summe von maximal 70 Prozent addiert werden.
Zusätzlich zur Förderung gibt es ein neues Kreditförderung, für zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten. Das Programm wird sowohl für den Heizungstausch als auch für etwa Fenstertausch oder Dämmung der Außenwände gewährt.
Neben der Heizungsförderung gibt es auch weiterhin Zuschüsse zu Energieberatungen und Effizienzmaßnahmen, wie der Dämmung der Kellerdecke oder dem Fenstertausch. Diese Maßnahmen lohnen sich oft sehr schnell und senken langfristig die monatlichen Heizkosten. Auch wer eine umfassende Sanierung plant, kann Tilgungszuschüsse und zinsvergünstigte Kredite nutzen.
Alle weiteren Details zu Zuschussförderung und Kreditprogrammen, zu Antragsstellungen usw. finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: www.energiewechsel.de
Nur mit Erneuerbarer Wärme und Effizienz gelingt Klimaschutz für alle. So machen wir die Wärmewende sozial und fair.
Wir stehen auf der Seite der Mietenden
Wie werden Mieter*innen geschützt?
Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Umbaupflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.
Etwa die Hälfte der Menschen wohnt in Deutschland zur Miete. Mieter*innen schützen wir vor hohen Kosten, indem wir die Umlage der Kosten bei Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter deckeln. Damit wollen wir sicherstellen, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird als die Kaltmiete steigt - und Mieter*innen damit immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung profitieren.
Wärmeplanung Basis der Entscheidungsfreiheit
Wir geben den Eigentümer*innen die freie Wahl, mit welcher Technik sie erneuerbare Wärme erzeugen. In Bestandsgebäuden und für Neubauten mit Anschluss an ein Gasnetz gelten Übergangsfristen in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, dass eine verpflichtende Wärmeplanung spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und spätestens 2028 für mittlere Kommunen vorliegt. Für den Fall, dass eine Wärmeplanung nicht vorliegt, gelten auch spätestens zum 30.06.2028 die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes.
Millionen Menschen können aber schon vor den gesetzten Fristen eine gut informierte Heizungsentscheidung treffen, weil viele Bundesländer und Kommunen schon früher eine kommunale Wärmeplanung umsetzen. Für diese Bundesländer gelten die Erfüllungsoptionen des Gesetzes verpflichtend auch erst ab 2026 bzw. 2028. Bürger*innen haben hier aber schon früher Planungssicherheit und können alle die Förderungen in Anspruch nehmen.
Nach wie vor große Auswahl an Technologien
Welche Heizung kann ich einbauen?
Niemand muss eine laufende Heizung wechseln und kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn jedoch ein Heizungstausch ansteht, dann sieht das GEG eine ganze Reihe von möglichen Technologien, wie eben den Anschluss an ein Wärmenetz, aber auch Wärmepumpen, Solarthermieheizungen, Hybridheizungen, Biogas- oder Biomasseheizungen oder Wasserstoff-Gasheizungen vor. Über einen individuellen Nachweis kann auch eine andere Technik genutzt werden, wenn sie die Vorgabe 65 Prozent erneuerbare Wärme erfüllt. Hier kann auch Abwärme angerechnet werden.
Alle Gebäudeeigentümer*innen, die ihre neue Heizung vor den Fristen der Kommunalen Wärmeplanung einbauen, werden in ihre Kaufentscheidung die beste Technologie und die günstigsten Betriebskosten über die Gesamtlaufzeit einbeziehen. Eine erforderliche Energieberatung gibt dabei die notwendige Orientierung.
Bei der Entscheidung für eine Gasheizung ist auch zu berücksichtigen, dass ab 2028 diese schrittweise mit Bioenergie betrieben werden muss. Ausnahmen sind nur vorgesehen für diejenigen, die in einem Wärmenetzgebiet oder die in einem ausgewiesenen und von der Bundesnetzagentur genehmigten Wasserstoffnetzgebiet liegen.
Neue Gasheizungen sind nicht nur klimapolitisch fatal, sondern eine massive Fehlinvestition in fossile Technologie. Neben den hohen Gaspreisen, die auch in Zukunft nicht mehr nennenswert sinken werden, kommt ein steigender Preis für CO2 hinzu. Denn der EU-Emissionshandel, der ab 2027 auch im Gebäudesektor gilt, wird den CO2-Preis teurer machen und Anreize setzen, CO2 einzusparen. Nach Berechnungen können für einen Vier-Personen-Haushalt mit Gasheizung so innerhalb von 20 Jahren zusätzliche Betriebskosten von mehr als 16.000 Euro anlaufen. Davor wollen wir Verbraucher*innen bewahren und haben umfassende Informationsangebote vorgesehen, wenn überlegt wird eine neue Gasheizung einzubauen.
Dieses Gesetz schafft Rechtssicherheit, es schützt die Verbraucher*innen vor den hohen Energiepreisen, es sorgt dafür, dass die Kommunen und Verbände mitgenommen werden.
Wir vergrößern den Entscheidungszeitraum
Wie viel Zeit habe ich?
Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes für den Einbau neuer Heizungen greifen mit Vorliegen einer verbindlichen Wärmeplanung, spätestens jedoch 2026 und zum 30.06.2028 (s. o.). Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden. Wenn eine Gas- oder Ölheizung einen Totalschaden erleidet und nicht mehr repariert werden kann, ist es möglich, wieder eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Hierfür ist es nicht notwendig, eine neue Heizung zu kaufen, da viele Hersteller Leasing-Verträge für Gas-Heizungen anbieten. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ist die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien dann zu erfüllen.
Die schon länger geltende Regelung für eine Austauschpflicht von 30 Jahren nach Inbetriebnahme bleibt bestehen. Die Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und Eigentümer*innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern werden um die Option Hybridheizung erweitert. Klar ist, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Bei Mehrfamilienhäusern besteht beim Umstieg von Gasetagenheizungen auf eine zentrale Heizungslösung eine zweistufige Frist. Fünf Jahre Entscheidungszeit, ob von Gasetagenheizungen auf zentrale Heizungslösungen umgerüstet wird, und acht Jahre für die Umsetzung. Insgesamt also dreizehn Jahre.
Bei einem Wechsel von zentralen Öl- oder Gasheizungen sowie Gasetagenheizungen auf Fernwärme besteht eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Mit diesen pragmatischen Übergangslösungen und Übergangsfristen wird Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung gesichert, Überforderungen werden vermieden.
Mit dem Umstieg auf klimafreundliche Wärme steht Deutschland übrigens nicht allein: Bereits 17 weitere europäische Länder haben beschlossen oder angekündigt, auf das Heizen mit Gas oder Öl künftig zu verzichten.
Wasserstoff nicht ohne Verbraucherschutz
Wasserstoff-ready Heizungen sind Gasheizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff beheizt werden könnten. Klar ist, dass beides aktuell noch nicht verfügbar ist und der Brennstoff sehr teuer sein wird. Grüner Wasserstoff sollte zudem vorrangig für die Industrie, Flugzeuge und Schiffe vorbehalten sein. Problematisch ist darüber hinaus, dass aus Erdgas erzeugter blauer Wasserstoff höchst ineffizient und nicht klimaneutral ist. Mit der erforderlichen Beratung und einem breiten Informationsangebot werden Hausbesitzer*innen und Gaskunden auf die ökonomischen Risiken hingewiesen.
Mittel der Wahl im Neubau: Wärmepumpe
Neue Zahlen aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sich die klimafreundliche Wärmepumpe im Neubau bereits heute als Technologie der Wahl abzeichnet: Fast zwei Drittel der Wohngebäude, die in 2023 fertig gestellt wurden, heizen mit einer Wärmepumpe. Damit hat sich der Anteil seit 2014 mehr als verdoppelt. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: Hier wurden sie in fast 70 Prozent aller im vergangenen Jahr fertiggestellten Häuser als primäre Heizenergiequelle genutzt. Erdgas als häufigster fossiler Energieträger spielt mit einem Anteil von circa sieben Prozent bei der Planung von Wohngebäuden eine immer kleinere Rolle.
Kurzum:
Die Wärmeversorgung kann sich auf eine Vielzahl von Technologien stützen, entscheidend ist für uns jedoch, dass sich Verbraucher*innen auf Klimafreundlichkeit, Planungssicherheit und Bezahlbarkeit ohne Etikettenschwindel verlassen können. Dies schafft auch Investitionssicherheit für Wirtschaft und Handwerk.
Zusätzlich setzen wir uns für eine sozial gestaffelte Förderung für Sanierung und Heizungstausch ein. Denn neben der Wärmeversorgung ist die Energieeffizienz des Gebäudebestands der schlafende Riese der Wärmewende. Nur mit sozialverträglichen Sanierungen der energetisch schlechtesten Gebäude schaffen wir den Schutz vulnerabler Haushalte und eine Erhöhung der Wohnqualität durch effiziente Gebäude und geringe Nebenkosten.
Antworten auf die fünf häufigsten Fragen zum GEG, die wir von Bürger*innen gestellt bekommen:
Wie und in welchem Zeitraum wird das GEG umgesetzt?
Grundsätzlich gilt: Solange die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, ändert sich erst einmal gar nichts.
Im Neubaugebiet gilt: Ab dem 01.01.2024 muss eine Heizung, die mit min. 65% Erneuerbaren Energien Wärme produzieren kann, eingebaut werden.
Außerhalb eines Neubaugebietes gilt: Ab Vorliegen einer qualifizierten kommunalen Wärmeplanung, spätestens Mitte 2026 oder 2028 – abhängig von der Region – muss eine Heizung mit min. 65% Erneuerbaren Energien eingebaut werden.
Im Bestandsgebäuden gilt: Funktioniert die Heizung oder lässt sie sich reparieren? Dann ist kein Heizungstausch notwendig. Ist die Heizung kaputt und irreparabel, gelten bis 2026 bzw. 2028 – abhängig von der Ortsgröße – zielorientierende Übergangslösungen. Mit dem Vorliegen der Kommunalen Wärmeplanung gilt die 65 % Erneuerbare Energien-Vorgabe.
Für alle Fälle sind Härtefallregelungen vorgesehen.
Wie soll ich diese Gebäudesanierung finanzieren?
Ab dem 01.01.2024 gibt es für den Einbau einer neuen Heizung oder die Modernisierung einer bestehenden Anlage eine Förderung von bis zu 70%. Diese ist aufgeteilt auf...
Die Grundförderung: 30% der Kosten für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen wird grundsätzlich gefördert.
Den einkommensabhängigen Bonus: Zusätzlich 30% erhalten selbstnutzende Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Gesamtjahreseinkommen von unter 40.000€.
Den Geschwindigkeitsbonus: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümer*innen gewährt, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Ein Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 wird dann mit zusätzlichen 20% gefördert. Die genannten Boni können addiert werden. In der Summe dürfen sie eine Höhe von 70% nicht übersteigen.
Mit diesen Förderungen wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in vielen Fällen günstiger als die Investition in eine neue Gasheizung.
Wie schützt ihr Mieter*innen vor Mieterhöhungen und wie unterstützt ihr Eigentümer*innen bei der Umrüstung?
Zunächst einmal ist die Umlage, die Vermietende von Mieter*innen für die Modernisierung einer Heizungsanlange oder den Einbau einer neuen Anlage verlangen können, gedeckelt. Vermietende können bis zu zehn Prozent der Kosten für Einbau oder Modernisierung umlegen, ABER die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat darf dabei maximal um 50 Cent steigen. Die oben erwähnten staatlichen Förderungen, die für Vermietende bis zu 30% der Kosten decken, werden von der Umlage abgezogen. Außerdem setzt die reformierte Modernisierungsumlage für Vermietende einen Anreiz zur Inanspruchnahme dieser staatlichen Förderung, von der auch Mieter*innen profitieren. Denn für sie entsteht dadurch eine niedrigere Modernisierungsumlage. In den meisten Fällen gelingt der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen für Mieter*innen somit mindestens warmmietenneutral.
Was bringt das neue Heizungsgesetz, wenn andere Länder so weitermachen wie bisher?
Verantwortung übernimmt man oder eben nicht. Deutschland hat sich im Pariser Klimaabkommen zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Unter anderem wird unsere Wärmeerzeugung ab 01.01.2045 komplett klimaneutral sein. Die GEG-Reform schafft hierzulande nun endlich Klarheit für Bürger*innen und Handwerker*innen was den Einbau und die Modernisierung von Heizungen angeht. Außerdem zählt unser Land zu einem der größten CO2-Verursacher weltweit. Besonders die pro-Kopf-Emissionen sind hoch – daher ist das Einsparungspotenzial ebenfalls besonders hoch.
Kann ich auch eine auf Wasserstoff (H2) umrüstbare Gasheizung einsetzen?
Wasserstoff ist teuer und selten. Wir halten es für unwahrscheinlich und auch für nicht sinnvoll, dass er großflächig zum Einsatz kommt. Allerdings kann er in einzelnen Regionen eine Rolle spielen. Daher lässt das Gesetz diese Möglichkeit offen.
Wer schon jetzt klimafreundlich heizen will, ist mit Wasserstoff-ready-Heizungen aber schlecht bedient – denn bis ausreichend Wasserstoff zur Verfügung stünde, handelt es sich um eine normale Gasheizung.
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