Zerbrochenes blaues Sparschwein mit Euro-Münzen
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Soziales

Für ein soziales Sicherungsnetz, das vor Armut schützt

  • Mehr als 15 Jahre nach Hartz IV ist es Zeit für einen sozialpolitischen Aufbruch. Nicht zuletzt die Corona-Krise hat uns gezeigt, wo unser soziales Netz löchrig ist und Reformen braucht, die unseren Sozialstaat besser, zugänglicher und gerechter machen.
  • Wir haben die bisherige Grundsicherung (Hartz IV) durch das Bürgergeld ersetzt. Damit stellen wir die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe.
  • Die Einführung des Bürgergeldes ist die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre. Es ist das Ende von Hartz IV und der Beginn einer neuen Sozialpolitik. Wir bauen Hürden ab und Unterstützung aus. Neben einer Erhöhung der Regelsätze stellen wir bestmögliche Beratung und Förderung auf dem Weg in das Berufsleben in den Mittelpunkt.

Wir haben die Grundsicherung grundlegend reformiert und das Bürgergeld eingeführt. Damit ist Hartz IV Geschichte. Das Bürgergeld wird einfacher und auf Augenhöhe gewährt und ermöglicht selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Kinder werden wir aus dem ALG-II-System holen und ihnen stattdessen in Zukunft eine eigene Kindergrundsicherung zahlen.

Mit dem Bürgergeld wird Vertrauen das Verhältnis zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern prägen. Beide Seiten vereinbaren künftig gemeinsam einen Kooperationsplan, der die weiteren Schritte auf dem Weg (zurück) in die Arbeitswelt aufzeigt — ohne dass gleich Leistungskürzungen angedroht werden.

Auf Augenhöhe: Unterstützung in den Mittelpunkt

Wir stellen die Potenziale der Menschen und ihre individuelle Unterstützung in den Mittelpunkt, indem

  • die Beratung in den Jobcentern künftig individuell und auf Augenhöhe erfolgt
  • Weiterbildung und Qualifizierung deutlich gestärkt werden, z. B. durch das neue Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat für alle, die eine berufliche Qualifizierung machen – zusätzlich zum Bürgergeld.
  • der soziale Arbeitsmarkt verstetigt wird. Das Teilhabechancengesetz – als Instrument für Langzeitarbeitslose und ihren Weg in geförderte Arbeit – werden wir entfristen und damit zum Regelinstrument machen.
  • den Vermittlungsvorrang, der häufig nur in prekäre Arbeit führte, abgeschafft wird zugunsten einer nachhaltigen Integration in Arbeit.

Die Jobcenter erhalten mehr Möglichkeiten zur individuellen Förderung: Notwendige Schritte der sozialen Stabilisierung und ganzheitlichen Unterstützung werden geleistet, wofür auch Instrumente anderer Sozialgesetzbücher genutzt werden sollen. Coaching und aufsuchende Sozialarbeit werden so Regelinstrumente der Jobcenter, die lokal mehr Gestaltungsspielraum bekommen durch eine Aufwertung der freien Förderung (§16f SGBII). Individuelle Unterstützung wird gewährt mit besonderem Augenmerk auf junge sowie ältere Bürgergeldberechtigte, Mütter von kleinen Kindern sowie Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund.