Aufnäher blauer Friedensengel
picture alliance | Christian Ohde

Sicherheit, Frieden, Abrüstung

Wir stehen für Frieden, Abrüstung und kooperative Sicherheit

  • Millionen Menschen fliehen vor Krieg, Unterdrückung oder der Vernichtung ihrer Lebensgrundlage aufgrund von Klimawandel und Umweltschäden. Die Herausforderungen sind zahlreich: humanitäre Krisen, Klimakatastrophe, internationaler Terrorismus und aggressive Außenpolitik autoritärer Staaten.
  • Wir Grüne im Bundestag stehen für Frieden, Abrüstung, kooperative Sicherheit und eine Kultur der militärischen Zurückhaltung sowie eine Stärkung der Parlamentsrechte. Unsere Politik zielt darauf ab, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir fordern, die zivile Krisenprävention ins Zentrum deutscher Außenpolitik zu stellen und sich engagiert für internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle einzusetzen. Wir unterstützen das Recht jedes Landes auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der VN-Charta. Darüber hinaus lehnen wir Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete ab.
  • Die Bundeswehr kann einen Beitrag zur internationalen Friedenssicherung leisten. Sie muss dabei in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit agieren – vorrangig unter Federführung der Vereinten Nationen (VN).

Wir Grüne im Bundestag stehen für Frieden, Abrüstung, kooperative Sicherheit und eine Kultur der militärischen Zurückhaltung.

Krisenprävention: Zivil vor Militärisch

Konflikte sind normal, aber deren gewaltsame oder kriegerische Lösung müssen verhindert bzw. adressiert werden. Militär kann dabei gewaltverhindernd oder gewalteindämmend wirken, Konflikte jedoch nie langfristig befrieden. Jede Anwendung militärischer Gewalt ist ein Übel und ein Zeichen, dass friedliche Streitbeilegung versagt hat. Deshalb setzen wir Grüne im Bundestag vorrangig auf die Eindämmung der vielfältigen Konfliktursachen und den Primat friedlicher Streitbeilegung und Friedensförderung.

Wir stehen für:

  • Kriegs- und Fluchtursachen zu verhindern. Dazu gehört eine kohärente Politik der Bundesregierung, die gemäß dem Grundsatz „do-no-harm“ alles unterlässt, was Krisen und gewaltsame Konflikte befördert.
  • Zivile Krisenprävention und Friedensförderung zu stärken. Die finanziellen, personellen und strukturellen Voraussetzungen für eine zivile Handlungsfähigkeit müssen verbessert werden – z.B. im Bereich Mediation, Rechtsstaatsförderung, Polizei, Versöhnung oder in friedens- und entwicklungspolitischen Projekten.
  • Für eine feministische Außenpolitik und die Stärkung der Rolle von Frauen im Bereich Frieden und Sicherheit.

Auslandseinsätze: Militär nur als äußerstes Mittel

Die Bundeswehr ist aktuell im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit an einer Reihe von Auslandseinsätzen beteiligt. Wir stehen für eine Kultur der militärischen Zurückhaltung. Der Einsatz militärischer Gewalt ist für uns äußerstes Mittel (ultima ratio) und muss stets in eine realistische politische Bearbeitung von Konflikten und ihrer Ursachen eingebunden sein. Als ein Teil des sicherheitspolitischen Instrumentariums kann das Militär in engen Grenzen einen Beitrag dazu leisten, Fenster für Verhandlungen und eine politische Lösung von Krisen zu schaffen. Konflikte selbst können durch das Militär jedoch nur kurzzeitig eingefroren, aber nicht gelöst werden.

Wir stehen für:

  • Vor einem Einsatz jeweils eine sorgfältige Prüfung der Ziele, Instrumente, Chancen und Risiken sowie die Erarbeitung möglicher Exit-Strategien vorzunehmen und keine Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in einen bewaffneten Konflikt leichtfertig zu beschließen.
  • Eine regelmäßige Evaluierung von laufenden Auslandseinsätzen.
  • Die Aufarbeitung der Evakuierungsmission des Afghanistan-Einsatzes in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, sowie eine Evaluierung des Gesamteinsatzes in einer Enquete-Kommission mit wissenschaftlicher Expertise.

Bundeswehr: Gemeinsam mit Vereinten Nationen, NATO und Europa

Wer Friedenseinsätze zum Erfolg führen will, muss das Militärische einer politischen und zivilen Gesamtstrategie unterordnen. Der gemeinsame Einsatz der Bundeswehr im Verbund mit Partnerländern zur Gewalteindämmung, Gewaltverhütung und Friedenskonsolidierung im Rahmen der Vereinten Nationen ist der realistische Einsatzfall. Die Bundeswehr kann auf diese Weise einen Beitrag zur Stabilisierung und Gewalteindämmung leisten. Neben den Auslandseinsätzen im Rahmen des internationalen Krisen- und Konfliktmanagements, die auf dem Völkerrecht insbesondere der Beschlüsse der VN basieren, hat die Landes- und Bündnisverteidigung an Bedeutung gewonnen. Um diese beiden Aufgaben gleichermaßen erfüllen zu können, muss die Bundeswehr angemessen ausgestattet sein.

Wir setzen uns ein für:

  • Sicherheitspolitik primär zivil und präventiv statt militärisch zu denken und entsprechend finanzieren.
  • Eine Orientierung von Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr an den strategischen Herausforderungen und Sicherheitsbedrohungen  unserer Zeit, sowie ein daraus abgeleitetes Fähigkeitsprofil der Bundeswehr.
  • Eine effektivere und effizientere Gestaltung der Strukturen der Bundeswehr mit dem Ziel, die Einsatzbereitschaft zu erhöhen. Dazu gehören ein parlamentarisch begleiteter Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess sowie eine strategisch ausgerichtete Schwerpunktbildung bei der Beschaffung.

Parlamentsarmee

Als Parlamentsarmee unterliegt die Bundeswehr der parlamentarischen Kontrolle. Alle Angehörigen der Bundeswehr müssen unzweifelhaft auf dem  Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, die gilt ebenso für die Reserve. Zur Verknüpfung von Bundeswehr und Gesellschaft gehört auch umfassende Betreuung und Fürsorge von Soldatinnen und Soldaten und deren Angehörigen und darüber hinaus eine Erleichterung des beruflichen Übergangs vom militärischen in den zivilen Bereich mit Abschluss der Dienstzeit.

Wir setzen uns ein für:

  • Die Stärkung der Inneren Führung sowie eine zeitgemäße Ausgestaltung und Ausbau von Maßnahmen der politischen Bildung.
  • Eine Anpassung des Dienst- und Arbeitsrechts, um Extremistinnen und Extremisten umgehend aus dem Dienst entlassen zu können.
  • Die Einführung weiterer Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr und der Reserve.

Rüstungsexporte: Keine Waffen an Diktatoren

Wir unterstützen das Recht jedes Landes auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der VN-Charta. Rüstungsexporte in Krisenregionen und an Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen, wollen wir unterbinden. Deswegen setzten wir uns für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz ein. Unser Ziel ist es, den gemeinsamen Standpunkt der EU mit seinen acht Kriterien sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die Kleinwaffengrundsätze und die Ausweitung von Post-Shipment-Kontrollen in einem solchen Gesetz zu verankern.

Wir setzen uns ein für:

  • Ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz, das Kriterien wie die Achtung der Menschenrechte gesetzlich verankert.
  • Eine restriktive Rüstungsexportpolitik auch auf europäischer Ebene, indem wir uns mit unseren europäischen Partnern für eine entsprechende Verordnung einsetzen.
  • Keine Exporte von Rüstungsgütern an Staaten, die nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

Abrüstung: Für eine Welt ohne Atomwaffen

Unser Ziel ist und bleibt eine atomwaffenfreie Welt und damit einhergehend ein Deutschland frei von Atomwaffen. Wir setzen uns mit Nachdruck für ein Nachfolgeabkommen zu New START-Vertrag ein, das neben neuen strategischen Nuklearwaffensystemen auch solche mit kurzer und mittlerer Reichweite umfasst. An der ersten Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags wird Deutschland als Beobachter teilnehmen. Wir wollen Abrüstung und Rüstungskontrolle aktiv vorantreiben. Das gilt für den nuklearen wie für den konventionellen Bereich und umfasst auch den Weltraum.

Wir setzen uns ein für:

  • Eine führende Rolle bei der Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen und Nichtverbreitungsregime.
  • Frühzeitige präventive Rüstungskontrolle bei neueren Entwicklungen wie Hyperschall-Waffen oder KI.
  • Letale autonome Waffensysteme wollen wir verbindlich regulieren. Ebenso wollen wir den Cyberbereich stärker kontrollieren.
  • Der Einsatz von Explosivwaffen in dichtbevölkerten Gebieten muss unbedingt vermieden werden.