Kabinett beschließt lang erwarteten Gesetzentwurf
- Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen in einem KRITIS-Dachgesetz zu bündeln.
- Die internationale Sicherheitslage hat sich durch die aktuellen Kriege nochmals deutlich verschärft. Täglich sind unsere kritischen Infrastrukturen (hybriden) Angriffen ausgesetzt, mit enormen Folgen.
- Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll die Resilienz von kritischen Infrastrukturen in Deutschland deutlich zu erhöht werden. Es gibt erstmalig sektorübergreifende Mindestvorgaben und Standards für Schutzmaßnahmen vor.
Ob Russland, China, Iran oder Nordkorea – spätestens seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine sind unser Land und unsere kritischen Infrastrukturen den hybriden Angriffen autoritärer Staaten ausgesetzt. Fast täglich erleben wir Angriffe im digitalen oder im physischen Raum. Seit Beginn der Wahlperiode setzen wir uns als grüne Bundestagsfraktion für einen besseren Schutz vor diesen hybriden Angriffen ein.
Aber: Wie wehrhaft und resilient eine kritische Infrastruktur derzeit ist, ist abhängig vom persönlichen Interesse und der Investitionsbereitschaft des Betreibers. Ob Rückfallebenen oder Notstromaggregate vorhanden sind und für wie lange diese einen möglichen Weiterbetrieb aufrechterhalten können, liegt aktuell einzig und allein im Ermessen des Betreibers. Die großen Abhängigkeiten zwischen den Infrastrukturen machen ein einheitliches Präventionsniveau notwendig, damit Störungen und Ausfälle im Kleinen nicht zu einem Systemausfall im Großen führen. Mit der Klärung der Rechten und Pflichten der Akteure im KRITIS-Dachgesetz wird endlich Handlungssicherheit geschaffen.
KRITIS-Dachgesetz
Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 den Gesetzentwurf für ein KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Darauf haben wir seit Beginn der Legislaturperiode hartnäckig gedrängt. Das KRITIS-Dachgesetz wird als zusätzliche Regulierung, die physische Sicherheit und Resilienz von kritischen Infrastrukturen stärken. Bereits im parlamentarischen Verfahren ist zudem das NIS II Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, welches das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert und neu strukturiert.
Das KRITIS-Dachgesetz ist ein echter Sicherheitsgewinn für unsere Kritischen Infrastrukturen - von der Energieversorgung, über die Lebensmittelproduktion bis hin zur Abfallentsorgung. Angesichts der im Zuge des russischen Angriffskriegs stark gestiegen Bedrohungslage müssen wir diese Grundpfeiler unserer Versorgungssicherheit dringend noch besser schützen. Im bisherigen Prozess haben wir uns in den Verhandlungen erfolgreich dafür starkgemacht, dass wir alle bestehenden Spielräume nutzen, um neben dem Plus an Sicherheit eine möglichst praxisnahe und unbürokratische Umsetzung für die Unternehmen zu erreichen.
Resilienz stärken und Kritische Infrastrukturen wirksam schützen
Bisher waren die sogenannten KRITIS Sektoren und Schwellenwerte nur in der BSI-KRITIS Verordnung festgelegt, die sich jedoch nur auf den Bereich der Informationssicherheit bezogen. Das ändern wir nun mit dem KRITIS-Dachgesetz. Um die Kohärenz kritischer Anlagen im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) und des KRITIS-Dachgesetzes zu gewährleisten, werden Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das KRITIS-Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt.
Durch die einheitliche Definition von Schutzzielen, eine ausreichende Notfallvorsorge, den Ausbau der technischen und baulichen Sicherungen, die Implementierung eines Risikomanagements, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs (Notstrom) oder definierte Zugangsrechte und vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung von Personal, sollen künftig Vorfälle verhindert und ein angemessener physischer Schutz sowie insgesamt die Awareness und das Sicherheitsmanagement der Anlagen gestärkt werden. Denn: Professionelles Krisenmanagement folgt einheitlichen Regeln.
Betreiber kritischer Anlagen müssen erhebliche Störungen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mittels einer gemeinsam mit dem BSI eingerichteten digitalen Plattform melden. So soll es für Meldungen nach dem KRITIS-Dachgesetz und nach dem BSIG nur eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geben. Die Ausgestaltung des Meldeverfahrens und die Konkretisierung der Meldungsinhalte soll ebenfalls einheitlich ausgestaltet werden. Kurzum, ein großer Schritt hin zu einem ganzheitlichen und umfassenden Ansatz für den Schutz unserer digitalen und physischen Lebensadern sowie unserer Wirtschaft. Das KRITIS-Dachgesetz ist ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Wehrhaftigkeit und Resilienz unserer Gesellschaft.