Hoteltourismus

Weniger Bürokratie: Abschaffung des Hotelmeldescheins

Ein Wanderer sitzt auf einem Felsen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz und schaut ins Elbtal hinab.
Künftig müssen inländische Reisende beim Einchecken nicht mehr direkt den Stift zücken, denn der Hotelmeldeschein ist für deutsche Staatsangehörige bald Geschichte. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz schafft die Koalition ihn ab. picture alliance / ZB | Thomas Eisenhuth
27.09.2024
  • Bisher mussten alle Reisende bei der Ankunft im Domizil ein Papierformular, den sogenannten „Hotelmeldeschein“,  ausfüllen. Diesen Aufwand wollen wir ihnen wie auch den Unterkünften ersparen.
  • Jährlich mehr als 90 Millionen Formulare mussten Hotels und Gastbetriebe ausfüllen lassen und aufbewahren. Die Praxis hat gezeigt, dass der Aufwand dieser Zettelwirtschaft in keinerlei Verhältnis zum Nutzen für die Sicherheit stand. Daher werden wir den Hotelmeldeschein abschaffen.
  • Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird der Schein ab dem 1. Januar 2025 für Inländer komplett entfallen. Einer gänzlichen Abschaffung steht bisher das EU-Recht entgegen. Auch das wollen wir ändern und eine digitale Erfassung vorantreiben.

Nach einer anstrengenden Reise endlich ankommen und die Füße hochlegen. Doch der Check-in in der Herberge dauert mal wieder länger: Erst müssen noch der Personalausweis gezückt und alle Daten händisch in ein Papierformular überführt werden. Lange war das der Standard beim Reisen. Die Datenerfassung sollte vor allem die Strafverfolgung erleichtern. Doch hat sich gezeigt, dass sie sicherheitspolitisch keinen Mehrwert bietet und die erhobenen Daten inzwischen allenfalls der statistischen Erhebung von Gästeströmen und -zahlen dienen.


Mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürger*innen, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie bringt die Koalition nun umfassende, ressortübergreifende Erleichterungen auf den Weg. Der Bundesrat beschließt im Oktober über den Gesetzesentwurf. Künftig sollen etwa Steuerbescheide digital bereitgestellt werden oder im Arbeitsrecht von der Schriftform abgewichen werden können.


Auch für 80 Prozent der Reisenden ist das Gesetz eine gute Nachricht, denn ab dem nächsten Jahr entfällt die lästige Datenaufnahme auf dem Papierweg für Inländer. Auch die Beherbergungsbetriebe werden um die Vorhaltepflicht der Daten für ein Jahr erleichtert. Eine Maßnahme, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt, welche die Mehrzahl der Betriebe ausmachen. Für die Abschaffung der Hotelmeldepflicht haben wir uns in der Vergangenheit immer wieder stark gemacht.


Wegen EU-Rechts ist der Weg für eine gänzliche Abschaffung des Meldescheins noch nicht frei. Daher bleibt es unser grünes Ziel, das EU-Recht dahingehend zu ändern, dass der Hotelmeldeschein komplett abgeschafft wird, also auch für ausländische Gäste. Ein Etappenziel dabei ist eine digitale Erfassung der Meldedaten für ausländische Gäste. Um uns dem zu nähern, entfristen wir die Experimentierklausel für weitere Digitalisierungsbemühungen.


Städte und Gemeinden, welche die erhobenen Gästedaten für Tourismusabgaben, Kurbeiträge und Gästekarten genutzt haben, müssen ihre Satzungen nun einmalig anpassen. Wir Grüne haben uns im parlamentarischen Verfahren dafür stark gemacht, durch einen langen Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Neuregelung Kommunen ausreichend Zeit für diese notwendigen Anpassungen einzuräumen und sich auf die Novelle einzustellen. Einem erholsamen Urlaub sollte schließlich kein Zettel im Weg stehen.