Mehr Verkehrssicherheit

Straßenverkehrsgesetz für mehr Lebensqualität

Radfahrende und ein Bus in Bewegung
Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes erleichtert es den Kommunen, die Städte und Gemeinden lebenswerter, sicherer und grüner zu machen. Connel_Design
18.06.2024
  • Im neuen Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue Hauptziele neben der Sicherheit und Leichtigkeit verankert.
  • Damit wird eine langjährige Forderung der Kommunen und vieler Bürger*innen endlich erfüllt: Fuß- und Radverkehr und ÖPNV werden im städtischen Verkehr deutlich gestärkt und Verkehrssicherheit ist besonders priorisiert.
  • Unsere Städte und Gemeinden werden durch mehr Tempo 30, Zebrastreifen, Radwege und Busspuren in Zukunft sicherer und klimafreundlicher.

Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss ist der Weg endlich frei für mehr Sicherheit, mehr Klimaschutz und mehr Gesundheit im Straßenverkehr vor Ort. Dank dieser Reform rücken nun alle Verkehrsteilnehmer*innen und Fortbewegungsarten in den Mittelpunkt.

Reform wurde lange von Kommunen gefordert

Anders als in vielen europäischen Ländern war in Deutschland bis dato eine gezielte Förderung von mehr Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV nicht zulässig. Beliebte Metropolen wie Kopenhagen, Paris oder London genauso wie viele kleinere Kommunen in unseren Nachbarländern konnten schon seit vielen Jahren den Fuß- und Radverkehr ausbauen und so sehr konkret die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Durch unseren Einsatz bringen wir den lange geforderten Paradigmenwechsel nun auch bei uns auf den Weg. Deutschlandweit es seit vielen Jahren kommunale Beschlüsse für mehr Zebrastreifen, für Tempo 30 und für neue Radwege, die von den Verwaltungen bislang nicht umgesetzt werden konnten, weil das Straßenverkehrsrecht sie ausgebremst hat und der Vorrang für den zügigen Autoverkehr galt. Absurderweise musste bisher erst eine sehr konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden, um Straßen fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten zu dürfen. In der Realität bedeutete das: Menschen mussten erst zu Schaden kommen, folgenschwere Unfälle stattfinden, um etwa Tempo 30 anordnen oder einen sicheren Fußgängerüberweg anlegen zu können.

Kommunen können Sicherheit und Gesundheit fördern

Nun ist es gelungen eine gute Rechtsgrundlage zu verabschieden, um Radwege, Tempo 30 und Zebrastreifen leichter anzuordnen oder den Busverkehr zu beschleunigen. Kommunen können künftig deutlich mehr tun, um fuß- und radverkehrsfreundlich zu werden.
Damit hat das Gesetz ganz konkrete Auswirkungen auf das Leben der Menschen: gute Radwege, sichere Schulwege, pünktliche Busse machen den Alltag besser. Gleichzeitig wird kommunaler Klimaschutz durch die neuen Möglichkeiten leichter umsetzbar. Mit neuen Mobilitätskonzepten kann CO2 eingespart werden und die Luftqualität verbessert werden.

Mit dem Straßenverkehrsgesetz wird die untergeordnete Straßenverkehrsordnung, in der das Gros der Verkehrsregeln festgelegt ist, auf eine neue Grundlage gestellt. Damit die Kommunen die neuen Spielräume des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) anwenden können, müssen sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt werden. Hierzu werden Bundesregierung und Bundesrat Anpassungen an der Straßenverkehrsordnung vornehmen. Neben dem Abbau von Hürden für Fußwege, Radwege und Busspuren erhalten die Kommunen auch bei Tempo 30 und bei der Parkraumbewirtschaftung mehr Möglichkeiten.