Zwei Personen arbeiten an sich gegenüberstehenden Bildschirmen.
Nach intensiven parlamentarischen Beratungen wurde das Onlinezugangsgesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen. Wir schaffen wichtige Grundlagen, damit Bürger*innen und Unternehmen digital mit der Verwaltung kommunizieren können. Picture Alliance / Shotshop | Monkey Business 2
14.06.2024
  • Die Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bietet die Chance für eine Neujustierung der bis dato unzureichenden Digitalisierung des Staates.
  • Eine digitale Verwaltung hat das Potential, die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Staat grundlegend zu verändern. Für Unternehmen kann sie bürokratische Hürden und Kosten sparen.
  • Mit Open-Source digitalisieren wir kosteneffizient und schaffen mit hohen IT-Sicherheitsstandards Vertrauen und Transparenz. Bürger*innen erhalten einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Bundesleistungen.

Weiter Weg zum Amt, Wartenummer ziehen und wegen fehlender Dokumente alles wiederholen – Verwaltung ist derzeit leider noch zeitraubend. Behördengänge für Bürger*innen und Unternehmen müssen endlich flächendeckend digital möglich sein. Dazu haben wir das sogenannte OZG 2.0, das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetzes, auf den Weg gebracht. Nach der erzielten Einigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss wurde das Gesetz nun im Bundestag und Bundesrat beschlossen. Wir als Grüne Bundestagsfraktion haben uns in den parlamentarischen Beratungen und den Verhandlungen mit den Ländern erfolgreich dafür eingesetzt, das Gesetz deutlich zu verbessern.

Die effektive Absicherung unserer staatlichen Infrastrukturen gegen Datenleaks und Datenmissbrauch ist essentiell. Nur wenn persönliche Daten im digitalen Staat sicher sind, werden neue digitale Dienstleistungen auch genutzt werden und auf gesamtgesellschaftliche Akzeptanz stoßen.

Dr. Konstantin von Notz, MdB

Bürger*innen und Verwaltungen entlasten

Dokumente, die bislang immer wieder neu beantragt und eingereicht werden mussten (beispielsweise Eheurkunde, Meldebescheinigung), sollen künftig nur noch einmal digital hinterlegt werden. Damit entlasten wir Bürger*innen wie auch die Verwaltung. Nach dem Prinzip „once only“ („nur einmal“) können Behörden künftig, mit Einverständnis der Antragssteller*in, elektronisch die benötigten Dokumente abrufen und austauschen.

Open-Source bei Entwicklung von IT-Lösungen

Mit der Nutzung von Open-Source lassen sich erhebliche finanzielle Einsparungen und eine Verbesserung der IT-Sicherheit erzielen. Digitale Lösungen lassen sich dann teilen, wiederverwenden und aktualisieren. Außerdem wird damit sichergestellt, dass die digitale Infrastruktur in Behörden nicht von IT-Konzernen abhängig ist. Ein Vorrang für Open-Source ist nun im Gesetz festgeschrieben. Vorhandene Standards und Software werden künftig zentral veröffentlicht.

Die Verwendung von Open-Source-Lösungen wird künftig den Regelfall darstellen. Damit werden die Kosten langfristig gesenkt und die Nachnutzbarkeit für Länder und Kommunen verbessert.

Misbah Khan, MdB

Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Im Gesetz ist vorgesehen, dass der Bund bei seinen wesentlichen elektronischen Verwaltungsleistungen nicht nur die Kommunikation mit den Bürger*innen digital anbietet, sondern auch die gesamte Abwicklung der Verwaltungsverfahren elektronisch durchzuführen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung der Verwaltung. Für eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung haben wir uns seit vielen Jahren eingesetzt. Endlich endet das Zeitalter der Schaufensterdigitalisierung. Die Länder haben im Vermittlungsausschuss aber noch die Möglichkeit eingebracht, durch Landesrecht von den Vorgaben zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung bundesrechtlicher Leistungen abzuweichen, wenn sie das für sinnvoll halten.

Wir schaffen ein Recht auf den digitalen Staat

Alle Bürger*innen erhalten einen Rechtsanspruch auf einen digitalen Zugang zum Staat. Dieser gilt ab 2029 und gilt für alle Verwaltungsleistungen von Bundesbehörden, wie beispielsweise für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder für die Beantragung von BAföG. Der digitale Zugang kann damit von den Bürger*innen von der Verwaltung aktiv eingefordert werden – im Zweifel vor Gericht.

Nutzungsfreundlichkeit

Digitalisierung in der Verwaltung ist kein Selbstzweck: Die Menschen müssen stets im Mittelpunkt stehen. Besonders wichtig ist uns, dass digitale Verwaltungsleistungen allen Bürger*innen leicht zugänglich sind. Niemand sollte IT-Profi sein müssen, um digital mit Behörden kommunizieren zu können. Indem wir die Nutzer*innen zukünftig direkt in die Entwicklung neuer digitaler Angebote einbeziehen, erhöhen wir langfristig die Nutzungsfreundlichkeit als auch die Barrierefreiheit. Nutzerfreundlichkeit wird dem OZG 2.0 zur Pflicht.

Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung

Es muss sichergestellt sein, dass staatliche Stellen auf unsere Daten nur zugreifen können, soweit dies rechtlich zulässig und zur Bearbeitung eines Antrags zwingend erforderlich ist. Wenn Behörden und öffentliche Einrichtungen in das Visier von Hackern geraten, werden sie nicht nur handlungsunfähig, sondern es besteht auch die Gefahr, dass persönliche Daten der Bürger*innen abfließen. Eine starke IT-Sicherheit muss daher der Grundpfeiler des digitalen Staates sein. Die Kommunikation über das Postfach des Nutzerkontos, der Bund ID, wird künftig mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung weiterentwickelt werden. Außerdem soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Prüfung von Sicherheitsanforderung noch enger einbezogen werden.

Damit Bürger*innen stets einen Überblick darüber behalten, welche Informationen der Staat über sie vorhält und austauscht, muss stets ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet sein. Dafür entwickeln wir das Datenschutzcockpit weiter, in dem Bürger*innen die Zugriffe auf ihre Daten durch die Behörden selbst einsehen können.