Opferschutz

Zwangsprostitution bekämpfen

Opfer von Menschenhandel verbergen ihre Gesichter
Betroffene von Zwangsprostitution müssen konkret unterstützt und Menschenhandel nachhaltig bekämpft werden. In einem umfangreichen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel sollen Maßnahmen gebündelt werden. picture-alliance / dpa/dpaweb | epa Rolex Dela Pena
18.09.2024
  • Die grüne Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier beschlossen, das einen besseren Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution fordert.
  • Jährlich ermittelt das Bundeskriminalamt (BKA) über 400 Betroffene, aber es ist von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen.
  • Die Strukturen hinter Menschenhandel sind vielschichtig. Deswegen sind verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Strafverfolgung notwendig.

Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir ein Positionspapier beschlossen, in dem wir den Opferschutz beim Thema Menschenhandel in den Mittelpunkt stellen. Konkret haben wir 10 Forderungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen für den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel formuliert. Die Forderungen sind dabei nicht auf die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung beschränkt. Denn erforderlich ist eine Gesamtstrategie, damit wir langfristig Menschenhandel in all seinen Formen bekämpfen und Betroffene besser schützen können.

Wir wollen in dieser Legislatur einen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschieden. Derzeit wird der Aktionsplan ressortübergreifend in den zuständigen Ministerien erarbeitet.

Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ist eine besonders menschenverachtende Form von Kriminalität. Jährlich ermittelt das Bundeskriminalamt (BKA) über 400 Betroffene. Dabei werden lediglich die abgeschlossenen Verfahren gezählt. Es ist von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen, was sowohl vom BKA als auch vom bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK e.V.) unterstrichen wird. Überwiegend Frauen sind unter den Betroffenen, aber auch Männer und nichtbinäre Personen können betroffen sein.

Durch zahlreiche internationale menschenrechtliche Abkommen hat sich Deutschland dazu verpflichtet, sowohl den Menschenhandel in all seinen Formen wirksam zu bekämpfen als auch effektiven Schutz für Betroffene zu gewährleisten und ihre Rechte zu stärken.

Wir rücken den Opferschutz in den Fokus

Damit wir Betroffene in Zukunft besser schützen können, sind unter anderem verlässliche Daten zu Menschenhandel notwendig. Deswegen hat die Koalition die Berichterstattungsstelle Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte bereits im Herbst 2022 eingerichtet. Sie wird langfristig dazu beitragen, Daten zu Menschenhandel systematisch zu erfassen, Lücken zu identifizieren und notwendige Handlungsbedarfe aufzuzeigen.

Neben der Berichterstattungsstelle ist ein ressortübergreifender Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel - wie im Koalitionsvertrag verankert - erforderlich, um effektiver gegen Zwang und sexuelle Ausbeutung vorzugehen sowie Schutz sicherzustellen. Das haben Expert*innen im Rahmen des Fachgesprächs „Menschenhandel: sexuelle Ausbeutung bekämpfen, Betroffene schützen“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 19. Juni 2023 im Bundestag bestätigt.

Unsere zentralen Forderungen sind:

  • bundesweite Spezialisierung bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten
  • ein Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden
  • eine nationale Koordinierungsstelle
  • Aufklärung und Sensibilisierung
  • ein nationaler Verweisungsmechanismus 
  • ein ausreichendes Budget für die Umsetzung der Maßnahmen