Sportfördergesetz

Reform der Spitzensportförderung auf gutem Weg

Rodel-Sportler Max Langenhahn beim Training auf dem Schlitten in Peking.
Mit dem Sportfördergesetz reformieren wir die Spitzensportförderung in Deutschland. picture alliance | dpa-Zentralbild | Robert Michael
06.11.2024
  • Wir reformieren die Spitzensportförderung in Deutschland.
  • Erstmals soll es auf Bundesebene ein Spezialgesetz für die staatliche Förderung von Athlet*innen, Trainer*innen und Spitzensportstrukturen geben.
  • Zukünftig soll eine unabhängige Sportagentur die Begutachtung und Förderung des Spitzensports durchführen.

Die bisherigen Spitzensportstrukturen sind nicht mehr ausreichend. Spitzensport ist aber wichtiger Bestandteil der Sportentwicklung in Deutschland. Die letzte Spitzensportreform von 2017 hat nach Einschätzung vieler Expert*innen nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Die sportlichen Erfolge bleiben hinter der deutlich gestiegenen finanziellen Förderung auf Bundesebene zurück. Die finanzielle Förderung für den Spitzensport mit über 1 Milliarde Euro im olympischen Vier-Jahres-Zyklus muss effizienter und effektiver werden.

Sportfördergesetz vom Kabinett beschlossen

Daher gehen wir einen neuen und modernen Weg in der Spitzensportförderung. Die Bundesregierung hat ein Sportfördergesetz beschlossen und in den kommenden Wochen werden wir dazu das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchführen.

Sportagentur als Kompetenzzentrum etablieren

Es wird auf der Basis dieses Gesetzes eine neue Kompetenzinstitution im Spitzensport eingerichtet: die Sportagentur. In einem ersten Schritt soll diese Sportagentur die Spitzensportentwicklung der Sportverbände begutachten und die notwendigen Förderentscheidungen treffen. Das beinhaltet insbesondere die Förderung der olympischen Verbände für Olympiavorbereitungen, Trainingslehrgänge sowie die Förderung der Athlet*innen und Trainer*innen. Perspektivisch sollen auch die nicht-olympischen Verbände direkt mit der Sportagentur zusammenarbeiten.

Abgabe von Kompetenzen an die Sportagentur

Alle bisherigen Akteure reduzieren ihre Zuständigkeiten zugunsten der Sportagentur. Dementsprechend werden zukünftig weder das für die Sportpolitik zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) noch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als Dachverband eine direkte Einflussnahme im Förderprozess erhalten. Die Sportverbände sind die ersten Ansprechpartner für die Sportagentur.

Unsere Ziele im Gesetzgebungsverfahren

Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren setzen wir uns für weitere Konkretisierungen und Verbesserungen im Sportfördergesetz ein:

  • Der Verein „Athleten Deutschland“ sollte als unabhängige Vertretung der Athlet*innen einen Sitz im Stiftungsrat der neuen Sportagentur erhalten.
  • Die Sportagentur soll ein Transparenzportal einrichten und betreiben, um Förderentscheidungen transparent zu machen.
  • Per Gesetz wollen wir in allen Gremien der Sportagentur die paritätische Besetzung von Frauen verankern.

Wir werden begleitend zum Gesetzgebungsverfahren auch weiter das Gespräch und den Austausch mit allen Verbänden und Akteuren im Sport führen.