Statement vom 06.07.2023

Katharina Dröge anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz nachfolgend ein Statement der Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge:

„Heute geht es natürlich um den Beratungsprozess zum Gebäudeenergiegesetz. Wir alle haben gestern Abend gelesen, dass das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren entschieden hat, dass die abschließende Beratung zum Gebäudeenergiegesetz nicht in dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag stattfinden kann. Wir hätten das als Ampelfraktion sehr gerne gemacht, weil aus unserer Sicht notwendig ist, dass die Menschen in diesem Land Klarheit bekommen darüber, was ab dem 01.01.2024, wenn das Gesetz in Kraft tritt, auch für sie gilt.

Wir haben aber natürlich sehr großen Respekt vor der Entscheidung der Richter*innen in Karlsruhe. Und deswegen haben wir heute Morgen als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktion gemeinsam miteinander beraten, was jetzt der beste parlamentarische Beratungsprozess ist, mit dem wir auch die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts abbilden können, soweit wir sie schon lesen können in den Kommentaren zur Eilentscheidung.

Wir haben Ihnen gerade mitgeteilt, dass wir uns entschieden haben, das Gebäudeenergiegesetz in der Form, wie der federführende Ausschuss es gestern beschlossen hat, auf die Tagesordnung der ersten Septemberwoche zu setzen, also der nächsten regulären Sitzungswoche des Deutschen Bundestages. Damit haben dann auch tatsächlich alle Mitglieder des Deutschen Bundestages noch einmal ausreichend Zeit, sich mit diesem Gesetzentwurf zu beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte uns explizit auch die Möglichkeit eröffnet und noch mal darauf hingewiesen, dass wir auch eine Sondersitzung in der parlamentarischen Sommerzeit hätten stattfinden lassen können. Wir haben das auch erwogen. Allerdings sehen wir jetzt schon wieder, dass auch diese Frage einer Sondersitzung zum Gegenstand intensivster politischer und teilweise auch aufgeheizter Debatten würde. Und aus unserer Sicht ist es notwendig, dass man parlamentarische Beratungsprozesse schützt. Dafür sind wir als Fraktionsvorsitzende verantwortlich. Und die parlamentarischen Beratungsprozesse sollten jetzt nicht zum Spielball von Diskussionen zwischen Regierung und Opposition werden. Deswegen machen wir ein ganz ruhiges parlamentarisches Verfahren, aber wir geben auf der anderen Seite den Menschen Klarheit.

Deswegen haben wir als vier Fraktionsvorsitzende gemeinsam erklärt: Wir werden den Gesetzentwurf, den alle Fraktionen der Ampel in ihren Fraktionssitzungen beschlossen haben, auch genauso im Deutschen Bundestag beschließen. Damit geben wir so viel Sicherheit, wie wir können an dieser Stelle. Damit wollen wir den Menschen sagen: Ihr könnt euch darauf einstellen, sowohl die Unternehmer*innen, die Handwerker*innen als auch die Heizungsbauer*innen sowie die Besitzer*innen von Immobilien, die sich fragen, welche Heizung möchte ich eigentlich im nächsten Jahr einbauen, wir verschaffen ihnen Planungssicherheit. Und deswegen gibt es die klare Aussage von uns allen vieren, dass dieser Gesetzentwurf lange von uns diskutiert wurde und so jetzt auch ein guter ist.“