Statement vom 24.11.2022

Britta Haßelmann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Leistungen für alleinstehende Asylsuchende

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Leistungen für alleinstehende Asylsuchende erklärt Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil klargestellt, dass die Absenkung der existenzsichernden Leistungen für alleinstehende Asylsuchende in Unterkünften nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Einklang zu bringen ist. Der heutige Tag bekräftigt, dass Menschenwürde keine zwei Klassen kennt. Eine wichtige Entscheidung.“