UNRWA-Verbot in Israel ist fatal für humanitäre Versorgung
Zum Tätigkeits- und Kontaktverbot für UNRWA in Israel erklären Lamya Kaddor, stellv. Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe:
Das Tätigkeits- und Kontaktverbot für UNRWA in Israel ist ein gewaltiger Rückschlag für unsere Bemühungen, die Not der Zivilbevölkerung in Gaza zu lindern. Die humanitäre Lage in Gaza, insbesondere im Norden, ist seit Monaten katastrophal und die humanitäre Versorgung in allen Teilen unzureichend. Ohne die nun verbotene Zusammenarbeit israelischer Behörden mit UNRWA ist eine weitere Koordinierung von dringendst benötigten Hilfslieferungen über israelisches Gebiet faktisch unmöglich.
Wir appellieren an die israelische Regierung, ihren internationalen Verpflichtungen und ihrer Verantwortung nachzukommen, vollständige, schnelle, sichere und ungehinderte humanitäre Hilfe für die notleidende Zivilbevölkerung in Gaza zu gewährleisten sowie die Legitimität multilateraler UN-Organisationen sowie die Immunität von UNRWA und ihres Mandates für die Versorgung der Palästinenser*innen in den Palästinensischen Gebieten, in Jordanien, Syrien und dem Libanon anzuerkennen.
Bei allem zurecht aufgezeigten Reformbedarf innerhalb von UNRWA muss klar sein, dass es keine alternativen Strukturen gibt, die sie adäquat ersetzen können oder über das Mandat der UN-Generalversammlung verfügen. Es droht somit eine Verschärfung der Hungerkrise, ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung und der Ausfall von Bildungsangeboten für 650.000 Kinder in Gaza, aber auch im Westjordanland und in Ost-Jerusalem – mit fatalen Auswirkungen auf die Zukunft einer ganzen Generation. Die Kriminalisierung von UNRWA schadet daher nicht nur direkt allen Palästinenser*innen, sondern steht auch einer langfristigen, friedlichen Konfliktlösung im Wege und kann nicht im Sicherheitsinteresse Israels sein.