Pressemitteilung vom 06.06.2024

Stärkung für den Kunsthandel - ermäßigter Umsatzsteuersatz kommt

Zum Kabinettsbeschluss zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kunsthandel und Galerien, erklärt Erhard Grundl, Sprecher für Kultur- und Medienpolitik:

Claudia Roth hat erfolgreich verhandelt: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für den Kunsthandel und Galerien kommt. Das gibt dem Kunsthandel Rückenwind gerade in schwierigen Zeiten.

Die Grundlagen hierfür waren in der Europäischen Union lange gelegt. Seit 2014 waren die Voraussetzungen für einen ermäßigten Steuersatz im Rahmen der Umsatzsteuerrichtlinie geschaffen: Die Umsetzung durch die Bundesregierung für den Handel stand seitdem aus. Die ermäßigte Umsatzsteuer galt nur für Direktverkäufe durch die Künstlerinnen und Künstler.

Durch den jetzt erfolgten Kabinettsbeschluss werden der Kulturstandort Deutschland und Kunsthandel im internationalen Vergleich gestärkt. Das ist, wie der Kulturrat treffend schreibt, ein großer kulturpolitischer Erfolg.