Pressemitteilung vom 07.06.2024

Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen: Gewalthilfegesetz umsetzen

Anlässlich der Veröffentlichung des Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2023 erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Zahlen des heute vorgestellten Bundeslagebilds Häusliche Gewalt für das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen uns deutlich: Deutschland hat ein Gewaltproblem. Das eigene Zuhause sollte für alle ein sicherer Ort sein. Dass dies für viele Menschen nicht der Fall ist, können wir nicht hinnehmen. Häusliche Gewalt begegnet uns in allen gesellschaftlichen Schichten und stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land dar. Betroffen sind überwiegend Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent vier von fünf Betroffenen Frauen. Täglich erfahren über 365 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Expartner und ebenfalls täglich versucht ein Partner oder Expartner, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im letzten Jahr wurden 155 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Es besteht dringender Handlungsbedarf und wir müssen alles dafür tun, Betroffene besser zu schützen.

Genau das wollen wir mit dem von Bundesfrauenministerin Lisa Paus geplanten Gewalthilfegesetz tun. Derzeit sind Zugang und Finanzierung des Hilfesystems je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und es fehlen Schutzplätze und Beratungsstellen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir eine bundeseinheitliche Regelung mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von Gewalt Betroffenen und ihre Kinder garantieren. Dieser Anspruch muss flächendeckend, unabhängig von Wohnort, Einkommen, Beeinträchtigungen oder Aufenthaltsstatus zugänglich sein. Zudem wird der Bund sich erstmalig dauerhaft an der Finanzierung beteiligen und somit gemeinsam mit den Ländern das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen, damit ein gewaltfreies Leben für alle möglich ist.

Auch müssen wir dafür sorgen, dass das Dunkelfeld weiter aufgehellt wird, denn die vorliegenden Zahlen sind mutmaßlich nur die Spitze des Eisbergs. Mit der gesetzlichen Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts wollen wir unter anderem durch Dunkelfeldforschung ein noch klareres Bild über das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt erhalten.