Foto von Wolfgang Strengmann-Kuhn MdB
07.06.2024

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Die Union hat einen Antrag zu einem wichtigen Thema vorgelegt: steuerliche Entlastung von Familien. Das ist ein Ziel, das wir, glaube ich, fraktionsübergreifend teilen. Es sind Vorschläge darin, über die es sich durchaus lohnt, konstruktiv zu diskutieren. Dazu gab es in den Beiträgen auch ein paar kritische Anmerkungen von den Koalitionsabgeordneten, aber gerade auch von der Kollegin Wissler, die das sehr treffend dargestellt hat. Insofern wird das eine interessante Debatte im Ausschuss.

Aber wir müssen eigentlich viel grundsätzlicher nachdenken, wenn es um die steuerliche Entlastung geht. Es gibt ja den sogenannten Familienleistungsausgleich mit Ehegattensplitting, Kindergeld und Kinderfreibetrag. Wir Grünen wollen diesen Familienleistungsausgleich ganz grundsätzlich reformieren, weil er an der Ehe ausgerichtet ist. Familie ist aber weit mehr als Ehe. Kinder leben auch nicht unbedingt nur dann mit ihren Eltern zusammen, wenn die beiden verheiratet sind. Und es soll auch Ehen geben, die keine Kinder haben, bei denen man sich fragt: Warum müssen die steuerlich gefördert werden?

Bei der Kinderförderung ist es bisher so, dass Menschen mit höherem Einkommen mehr kriegen als Menschen mit mittlerem Einkommen: über 100 Euro mehr über den Kinderfreibetrag. Das ist ein Punkt, den wir mit dem Garantiebetrag der Kindergrundsicherung ändern wollen.

(Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Die Kindergrundsicherung kriegt ihr doch gar nicht hin!)

Wir haben gemeinsam als Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, dass dieser Betrag perspektivisch so hoch sein soll, dass er die Anforderung der Sicherung des Existenzminimums erfüllt und das derzeitige Kindergeld ersetzt. Also, der Garantiebetrag soll der steuerlichen Ersparnis durch die Kinderfreibeträge entsprechen. Das wäre ein gerechter Schritt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Das ist dann 2050 der Fall!)

Das haben wir als perspektivisches Ziel in den Koalitionsvertrag geschrieben. Und die Koalition hat schon noch mehr als nur einen Schritt gemacht. Um dieses Ziel zu erreichen, ist das Kindergeld überproportional erhöht worden. Dadurch ist diese Gerechtigkeitslücke schon ein Stück weit geschlossen worden. Wir wollen die Steuerklassen III und V abschaffen; auch darauf ist ja schon eingegangen worden. Das Ehegattensplitting soll zwar nicht abgeschafft werden, aber zumindest sollen Fehlanreize, die es jetzt gibt, korrigiert und soll das Steuerrecht entsprechend verändert werden. Das wird kommen und ist ein ganz wichtiger Punkt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Letzter Punkt. Im Rahmen der Kindergrundsicherung

(Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Wann kommt denn die Kindergrundsicherung? – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Gar nicht!)

wird es dann auch eine Regelung geben zur Anhebung des Kindergarantiebetrages, wie dieser Betrag dann heißt – zurzeit heißt es ja Kindergeld –, wenn der Kinderfreibetrag angehoben werden soll. Dann hätten wir solche Debatten, wie wir sie jetzt haben – wenn der Kinderfreibetrag angehoben wird – soll dann auch das Kindergeld angehoben werden, ja oder nein? Wenn ja, wie hoch? –, nicht. Dafür wird es eine feste Regelung geben. Die Kindergrundsicherung wird kommen,

(Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Wann? – Gegenruf des Abg. Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Gar nicht!)

da wird es eine solche Regelung geben. Die Kindergrundsicherung wird – weil der Zwischenruf „Wann?“ kam – bald kommen.

(Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Wetten, dass nicht!)

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Nico Tippelt, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)