Rede von Beate Müller-Gemmeke Sozialversicherung

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12.03.2020

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Auch ich konzentriere mich auf die Berufskrankheiten, weil sie auch uns ein besonderes Anliegen sind. Hier besteht schon lange Handlungsbedarf. Es geht darum, dass Beschäftigte bei arbeitsbedingten Krankheiten verlässlich entschädigt werden. Jetzt kommt endlich eine Reform, und diese ist dringend notwendig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den neun häufigsten Berufskrankheiten gab es bisher keine Entschädigung, wenn die Betroffenen weitergearbeitet haben. Dieser sogenannte Unterlassungszwang entfällt jetzt. Es wurde auch Zeit; denn wer gibt schon seinen Job auf, ohne zu wissen, ob er tatsächlich Anspruch beispielsweise auf eine Rente hat. Mit dieser Änderung werden hoffentlich mehr erkrankte Beschäftigte entschädigt. Das ist eine echte Verbesserung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU])

Positiv ist auch, dass der ärztliche Sachverständigenrat professionalisiert wird. Er bekommt eine eigene Geschäftsstelle, und seine Arbeit wird transparenter. Auch das unterstützen wir; auch das ist überfällig.

Was jedoch bei dieser Reform fehlt, ist eine Härtefallregelung; denn manche arbeitsbedingte Krankheiten kommen sehr selten vor und werden deshalb dann eben nicht regulär als Berufskrankheit anerkannt. Die Folgen der Krankheiten sind aber für die Betroffenen gravierend. Es geht hier schlichtweg um Einzelfallgerechtigkeit. Diese Leerstelle kritisieren auch die Arbeits- und Sozialminister der Länder. Für seltene Krankheiten braucht es eine Härtefallregelung; alles andere ist nicht gerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE])

Wir kritisieren auch, dass die anerkannten Berufskrankheiten noch immer stark durch industrielle Berufe, also männlich, geprägt sind. Es fehlt der Blick auf die Dienstleistungsarbeit, insbesondere auf die Arbeit im Gesundheits- und Sozialwesen, und damit auf Frauen. Es reicht nicht, dass Daten geschlechtsspezifisch erfasst werden. Notwendig ist endlich auch eine Auseinandersetzung mit den Belastungen in frauendominierten Berufen, beispielsweise in der Pflege, und damit, wie Frauen auf Belastungen reagieren. Auch bei den Berufskrankheiten muss endlich die Geschlechterperspektive berücksichtigt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE])

Das Berufskrankheitenrecht beschäftigt sich außerdem zu wenig mit den Krankheitsbildern der heutigen Zeit. Bei 43 Prozent der Frühverrentungen geht es um psychische Erkrankungen. In der Liste der Berufskrankheiten gibt es aber diese Erkrankungen nicht, und das muss sich ändern.

Es geht hier immerhin um Menschen, die arbeiten und die wegen ihrer Arbeit krank werden. Wenn sich die Arbeitswelt verändert, dann verändern sich auch die Erkrankungen der Beschäftigten, und dann muss das auch bei den Berufskrankheiten berücksichtigt werden, und zwar heute und nicht erst in 10, 15 oder 20 Jahren.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Laufe der Aussprache hat der Kollege Strengmann-Kuhn von den Grünen den Kollegen Schneider von der AfD als Rassisten bezeichnet. Lieber Herr Strengmann-Kuhn, ich erteile Ihnen für diese persönliche Herabwürdigung des Kollegen Schneider einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Michael Gerdes.

(Beifall bei der SPD)