Rede von Kordula Schulz-Asche Pflege durch Angehörige

Foto von Kordula Schulz-Asche MdB
03.07.2024

Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Pflegende Angehörige bilden das Rückgrat des deutschen Pflegesystems.“ Dieser schöne Satz stammt aus dem Antrag der CDU/CSU, den wir hier gerade diskutieren. Und ich finde, es ist ein guter Satz. Sie haben völlig recht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

– Danke schön.

Ich teile übrigens auch Ihre Analyse zum demografischen Wandel und zu den Herausforderungen, denen Zu- und Angehörige ausgesetzt sein werden. Wir werden immer mehr Menschen haben, die auf Unterstützung angewiesen sind, und es fehlt immer mehr an Pflegepersonal.

Sie haben auch recht, wenn Sie sagen, dass das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, das der Bundestag im letzten Jahr verabschiedet hat, zwar in die richtige Richtung weist, aber gerade in der ambulanten Versorgung noch viel Luft nach oben ist.

Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, sollten mehr Aufmerksamkeit von unserer Gesellschaft erfahren. Auch da stimme ich Ihnen vollumfänglich zu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Lassen Sie uns ein paar von Ihren Maßnahmen, die Sie vorschlagen, ein bisschen tiefer gehend betrachten. Eine Ihrer bedeutsamsten Forderungen möchte ich direkt hervorheben, weil sie großen Einfluss auf die Lebenswelt von pflegenden Angehörigen hat. Sie drängen auf eine Lohnersatzleistung im Rahmen der Familienpflegezeit, und da rennen Sie bei mir offene Türen ein.

(Beifall der Abg. Emmi Zeulner [CDU/CSU])

Menschen, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige, Nachbarinnen oder Freundinnen übernehmen, verdienen eine finanzielle Absicherung, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Ich freue mich daher, dass wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, die Pflege- und Familienpflegezeit weiterzuentwickeln und pflegenden Angehörigen perspektivisch auch diese Lohnersatzleistung zu ermöglichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet übrigens aktuell an einem Entwurf – nur damit Sie wissen, dass es auch weitergeht –, und wir hoffen, dass es dann auch zu einer tatsächlich nennenswerten Verbesserung kommt.

(Simone Borchardt [CDU/CSU]: Ankündigung!)

– Weil Sie jetzt gerade dazwischenrufen: Ich möchte noch mal kurz darauf hinweisen, dass wir im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz die Möglichkeit, zehn Tage aus der Arbeit auszusteigen, statt vorher einmalig auf einmal pro Jahr erweitert haben. Auch damit unterstützten wir pflegende Angehörige, die berufstätig sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Nach dem vielen Lob komme ich jetzt zu zwei kritischen Punkten; das war ja auch zu erwarten. Sie fordern in Ihrem Antrag die Einführung eines Entlastungsbudgets, das über die Maßnahmen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz hinausgeht. Die Vorschläge, was das heißen soll, fehlen dann völlig; also es kommt gar keine Empfehlung, was es sein könnte.

Füllen Sie doch bitte einfach diese Forderung noch mit Leben! Das würde uns, glaube ich, allen helfen. Denn als Bundestag haben wir mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz das Entlastungsbudget eingeführt, das ab 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Das ermöglicht die Flexibilisierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegende Angehörige können dadurch unkompliziert eine Auszeit nehmen. Von Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 muss über viele Jahre die Pflege erbracht und mit der Erwerbstätigkeit vereinbart werden. Für sie existiert das Entlastungsbudget seit Anfang dieses Jahres.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Ich dachte, Sie hätten das zur Kenntnis genommen. Wenn Sie also konkret weitere Verbesserungen in diesem Bereich sehen, dann machen Sie konkrete Vorschläge!

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Wer regiert denn?)

– Ich habe ja gerade gesagt, was wir schon beschlossen haben.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Dann setzt es doch um! Dann entwickelt es doch weiter! Wir haben Vorschläge gemacht!)

Der Bundestag hat es beschlossen. Man sollte vielleicht ein bisschen mitlesen, was der Bundestag beschließt.

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Weiter fordern Sie in Ihrem Antrag, die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst mithilfe der telefonischen Begutachtung zu flexibilisieren.

(Jens Teutrine [FDP]: Gut!)

Auch hier braucht es offensichtlich eine Auffrischung Ihres Gedächtnisses. Denn mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – ein langes Wort, aber ich sage es gerne noch zehnmal; vielleicht lesen Sie sich das Ganze noch mal in Ruhe durch – haben wir nämlich schon für eine Flexibilisierung gesorgt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

In bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview längst möglich; also das müssen Sie nicht mehr fordern. Damit tragen wir dem Wunsch der Pflegebedürftigen nach einem vereinfachten Verfahren Rechnung.

Aber gleichzeitig – das möchte ich ausdrücklich betonen – lassen wir nicht außer Acht, dass ein Besuch in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen wirklich ausschlaggebend sein kann, weil dann tatsächlich der konkrete Hilfebedarf, der sich in der Häuslichkeit in jeder individuellen Situation anders darstellt, auch bewertet werden kann. Deswegen finde ich, dass dies ein Vorschlag ist, den Sie mitaufnehmen sollten. Diese Kombination aus vereinfachtem Verfahren mit Telefon und Besuch in der Häuslichkeit möchte ich nicht missen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Sie fordern weiter in Ihrem Antrag, Begutachtungsaufgaben an Pflegefachpersonen in den Einrichtungen zu übertragen. Damit liegen Sie wieder völlig richtig. Ich freue mich darauf, dass das anstehende parlamentarische Verfahren zum Pflegekompetenzgesetz genau diese Vorhaben mit betrachten wird. Und dann freue ich mich schon auf die konstruktive Zusammenarbeit, die wir dann haben. Es zeigt sich, glaube ich, dass wir an dieser Stelle sehr viele gemeinsame Nenner haben, und das sollten Sie dann auch einfach mal zugeben. Dann können wir vielleicht besser zusammenarbeiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Erlauben Sie mir, dass ich auch noch auf die größte Schwachstelle Ihres Antrags hinweise: die Finanzierung. Wie wollen Sie alles finanzieren? Wir würden uns sehr über Vorschläge von Ihnen freuen. Dazu habe ich leider gar nichts gefunden.

(Simone Borchardt [CDU/CSU]: Weil Sie nicht zuhören! Da waren einige Vorschläge dabei! – Zuruf des Abg. Tino Sorge [CDU/CSU])

Die Finanzierung ist aber eine der zentralen Herausforderungen.

Meine Damen und Herren, wir schlagen vor, dass, um die Pflege tatsächlich langfristig gerecht und verlässlich zu finanzieren,

(Simone Borchardt [CDU/CSU]: Man muss den Prozess verstehen!)

die Leistungen, die staatliche Aufgaben sind, eben nicht aus der Pflegeversicherung finanziert werden, sondern aus Steuermitteln.

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das würde zur Entlastung der SPV beitragen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie haben dazu leider keinen einzigen Vorschlag gemacht.

Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Marcus Faber [FDP])

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Jens Teutrine ist für die FDP-Fraktion der nächste Redner.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)