Rede von Dr. Irene Mihalic Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen

Foto von Dr. Irene Mihalic MdB
28.06.2024

Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Jetzt haben meine Vorredner eigentlich schon fast vollumfänglich das dargelegt, was wir heute regeln wollen.

(Stephan Brandner [AfD]: Dann kann ich ja sofort loslegen, oder?)

Ich will aber noch einige Aspekte betonen, einfach auch vor dem Hintergrund, dass der Bedarf, das Abgeordnetengesetz gerade auch mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit zu reformieren, schon länger besteht. Er wurde ja auch immer wieder diskutiert; die verschiedentlichen Berichte des Bundesrechnungshofes in dem Zusammenhang sind angesprochen worden. Deshalb freuen wir uns, dass wir heute gemeinsam mit der Union einen Vorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorlegen können.

Lassen Sie mich betonen, dass Fraktionen selbstverständlich völlig zu Recht öffentliche Gelder für ihre parlamentarische Arbeit erhalten. Dazu gehört natürlich auch die Öffentlichkeitsarbeit. Wir als Fraktionen erklären ja nach außen, was wir hier im Parlament erarbeiten und auch erreicht haben. Das sind natürlich teils sehr, sehr technische Dinge, so wie jetzt auch vielleicht dieses nicht so spannend klingende Abgeordnetengesetz. Aber wir sind es natürlich den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit auch schuldig, dass wir hier genau erklären, was eigentlich in so einem Gesetzesvorhaben drinsteckt, worum es dabei konkret geht, was auch die Bürgerinnen und Bürger davon haben.

All das kann Teil der Öffentlichkeitsarbeit sein, weil es eben einen Parlamentsbezug hat, und es soll auch entsprechend vermittelt werden. Aber genauso können Fraktionen natürlich auch öffentliche Veranstaltungen durchführen, wie zum Beispiel Fachgespräche oder Kongresse mit Expertinnen und Experten, mit der Zivilgesellschaft oder mit den Bürgerinnen und Bürgern. Auch dafür können diese öffentlichen Mittel verwendet werden.

So hat meine Fraktion zum Beispiel vorletzte Woche einen großen Fachkräftekongress veranstaltet. Die Ergebnisse aus diesem Kongress werden selbstverständlich in die parlamentarische Arbeit einfließen. Gerade der Dialog zwischen Expertinnen und Experten, der Politik und Bürgerinnen und Bürgern ist doch essenziell, auch für unsere parlamentarische Arbeit. Deswegen ist es auch richtig, dass wir klar regeln, wie öffentliche Gelder eben auch für diese parlamentarische Arbeit verwandt werden können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Es ist auch schon verschiedentlich angesprochen worden, dass gerade in Wahlkampfzeiten – nehmen wir das Jahr 2024; jetzt haben wir die Europawahl gerade hinter uns gebracht, Landtagswahlen stehen bevor; aber auch im nächsten Jahr die Bundestagswahl – die Fraktionen natürlich gefordert sind, besonders deutlich zu machen, dass es ihnen allein um die Darstellung der Ergebnisse ihrer parlamentarischen Arbeit und eben nicht um Wahlwerbung geht.

Um das noch stärker zu akzentuieren, sehen wir nun vor, die Öffentlichkeitsarbeit von Fraktionen für die letzten sechs Wochen vor der Bundestagswahl noch stärker einzuschränken. Öffentlichkeitsarbeit dürfen die Fraktionen in dieser Zeit der heißen Wahlkampfphase der Parteien nur noch aus einem besonderen parlamentarischen Anlass durchführen, also zum Beispiel bei einer Rede hier im Bundestag. Das sind klare Regeln, und das ist auch gut und wichtig, dass wir das so vorsehen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Aber was ist, wenn diese Regeln missachtet werden? Der Kollege Hoppenstedt hat gerade auch schon den Rückforderungsanspruch hervorgehoben. Ich will auch noch mal betonen, dass zukünftig Gelder, die missbräuchlich verwendet wurden, auch wirklich zurückgefordert werden können und dann eben auch zurück in den Bundeshaushalt fließen. Sie haben es gerade gesagt, Herr Kollege: Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Umso erstaunlicher ist, dass es bisher noch nicht explizit geregelt wurde.

Deswegen ist es wichtig, dass wir das jetzt auch genau so ins Gesetz schreiben; denn das gilt natürlich nicht nur für die Öffentlichkeitsarbeit – auch, aber eben nicht nur. Wenn zum Beispiel ein aus öffentlichen Fraktionsgeldern bezahlter Mitarbeiter einer Fraktion in seiner Arbeitszeit Plakate für den Bundestagswahlkampf aufhängt, dann ist das eine zweckwidrige Verwendung von Sachleistungen. Das kann er in seiner Freizeit tun, aber eben nicht in der Zeit, in der er sozusagen aus öffentlichen Mitteln für die Fraktion tätig ist.

Das gilt heute schon, und es ist klar, dass man da streng differenzieren muss. Aber damit eine unzulässige Vermischung auch wirklich Konsequenzen hat, schaffen wir diesen Rückforderungsanspruch. Damit setzen wir eine schon lang erhobene Forderung des Bundesrechnungshofes um und erhöhen natürlich auch die Kontrolle über die Mittelverwendung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Mehr Klarheit schaffen wir auch, was den Einfluss von Interessen auf die fachpolitische Arbeit angeht – auch das haben Sie eben schon angesprochen –, wenn es zum Beispiel um die Offenlegungspflichten im Ausschuss geht. Da setzen wir natürlich genau da an, wo es sozusagen für Lobbyistinnen und Lobbyisten interessant wird, nämlich bei den Berichterstatterinnen und Berichterstattern, also ganz konkret bei den Abgeordneten, die ein Gesetz verhandeln.

Wenn man neben seinem Mandat noch einer anderen entgeltlichen Tätigkeit nachgeht, aber genau zu diesem Thema dann ein Gesetz verhandelt, dann stellen wir klar, dass auch tatsächlich offengelegt werden muss, dass man eben genau mit diesem Thema vielleicht in einem anderen beruflichen Spektrum betraut ist und es da entsprechende Interessenverknüpfungen gibt. Die bisherige Regelung hat da einfach zu allzu vielen Unklarheiten geführt. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir das genau an dem Punkt darstellen, wo es auch im wahrsten Sinne des Wortes darauf ankommt, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass wir einen ziemlich guten und auch stimmigen Gesetzentwurf erarbeitet haben. Daher möchte ich mich bei meinen Kollegen der anderen Fraktionen – der Ampelfraktionen, aber auch der CDU/CSU-Fraktion – sehr für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit bedanken und freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Mihalic. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Stephan Brandner, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)