Dr. Jan-Niclas Gesenhues
06.06.2024

Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor rund 100, 150 Jahren haben pionierhafte Experimente mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung stattgefunden. Sie haben Technologien zutage befördert, die uns heute in der Medizin, in der Therapie und in der Diagnostik unheimlich helfen. Allerdings zahlten viele Forscherinnen und Forscher damals einen hohen Preis für ihre Erkenntnisse; denn die Folgen ihrer Experimente waren teils schwere Erkrankungen, Krebsmutationen, teilweise mit schweren Folgen wie Amputationen und verfrühtem Tod. Dieser Pionierarbeit haben wir also nicht nur eine Technologie zu verdanken, die bis heute unverzichtbar für Medizin und Forschung ist, sondern eben auch die Erkenntnis, dass Strahlung Gefahren mit sich bringt.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Technikfolgen!)

Als Bundesumweltministerium sind wir verantwortlich für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor gefährlicher Strahlung. Ich möchte an der Stelle ganz herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz danken, die hier tagtäglich großartige Arbeit leisten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wir als Bundesumweltministerium leisten damit gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz, und diesen Beitrag nehmen wir sehr ernst, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche Anpassungen auch im Strahlenschutz vor. Deswegen haben wir als Bundesumweltministerium die Kofederführung beim Medizinforschungsgesetz übernommen.

Meine Damen und Herren, wie gesagt, Strahlenanwendungen haben enorme medizinische Fortschritte ermöglicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir Forschung mit Strahlenanwendung effektiv fördern und vereinfachen, gleichzeitig aber – aus den genannten Gründen – ein hohes Niveau beim Strahlenschutz aufrechterhalten im Interesse der Patientinnen und Patienten, im Interesse der Probanden in der Forschung, aber ganz besonders auch im Interesse des medizinischen Personals, das ja im Zweifel auch den Strahlenbelastungen ausgesetzt ist. Deswegen ist es richtig: Strahlenschutz ist immer auch Gesundheitsschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der Gesetzentwurf schafft genau diese ausgewogene Lösung, indem wir ein hohes Niveau beim Strahlenschutz halten, es aber gleichzeitig schaffen, Verfahren deutlich zu verschlanken, zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Damit schaffen wir die nötige Flexibilität, die im Zweifel Leben retten kann.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es geht im Strahlenschutzrecht auch nicht um kleine Schönheitsreparaturen, sondern dieses Gesetz stellt tatsächlich eine grundlegende Reform des Strahlenschutzes bei Strahlenschutzanwendungen in der medizinischen Forschung dar. Wir bringen mit der Entbürokratisierung erhebliche Entlastungen für die Wirtschaft und die Industrie im hohen dreistelligen Millionenbereich pro Jahr auf den Weg. Ich glaube, auch das ist ein guter Effekt dieses Gesetzes. Wir schützen mit diesem Gesetz unsere Bürgerinnen und Bürger und stärken gleichzeitig den Forschungs- und Industriestandort Deutschland.

Liebe Berichterstatterinnen und Berichterstatter, ich wünsche gute Beratungen. Wir als Bundesumweltministerium unterstützen selbstverständlich gerne.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Erwin Rüddel hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)