Rede von Markus Kurth Betriebliche Altersvorsorge
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für Bündnis 90/Die Grünen ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Teil der Altersvorsorge. Denn Betriebsrenten genießen eine hohe Akzeptanz, da sie für viele eine wertgeschätzte Zusatzleistung sind. Sie werden oft vom Arbeitgeber mitfinanziert, sind häufig Teil von Tarifverträgen und damit vielfach Ergebnis kollektiver Absicherung und eben nicht individuelle Absicherung wie etwa die Riester-Rente.
Wir wollen die betriebliche Altersversorgung deshalb stärken. Dazu gehört nicht nur, dass wir eine höhere Verbreitung über eine verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung erreichen wollen und dass wir eine faire Lastenteilung zwischen Beschäftigten und Arbeitnehmern fordern, indem Arbeitgeber verpflichtet werden, einen Zuschuss zu leisten. Wir setzen uns darüber hinaus für einen fairen Zugang für alle zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein – mit einem Bürgerfonds als einfachem, kostengünstigem und sicherem Weg der zusätzlichen Altersvorsorge.
Der Bürgerfonds wird nach den Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen öffentlich verwaltet, zum Beispiel durch die Rentenversicherung oder die Bundesbank. Dadurch ist nicht nur sichergestellt, dass die Menschen wissen, dass ihr Geld sicher und seriös angelegt ist; sie können sich auch sicher sein, dass in der Kapitalanlage soziale, ökologische und ethische Maßstäbe berücksichtigt werden.
Die Richtlinie und auch der Gesetzentwurf bringen durchaus Fortschritte – auch im Sinne dieser Maßstäbe. So adressieren sie an mehreren Stellen Nachhaltigkeitsaspekte. Die Unternehmen müssen sich in einer ihrer Größe und Aufgabe angemessenen Weise mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie und die von ihnen betriebenen Altersversorgungssysteme ausgesetzt sein können. Das betrifft zum Beispiel soziale Risiken und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie mit der Verwendung von Ressourcen.
Ganz wesentlich ist dies übrigens ein Erfolg der Grünenfraktion im Europaparlament. Sie konnte durchsetzen, dass die sogenannten ESG-Faktoren – Environment Social Governance – stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus schaffen Richtlinie und Gesetzentwurf umfangreiche Informationspflichten, die Pensionskassen gegenüber Versorgungsanwärterinnen und Versorgungsanwärtern erfüllen müssen.
Dennoch sehen wir weiter Nachhol- und Konkretisierungsbedarf bei der Produkttransparenz: In der Umsetzung der Richtlinie sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Versorgungsanwärter über hinreichende Informationen zur früheren Performance und zu den Kosten verfügen. Außerdem erwarten die Menschen zu Recht eine möglichst große Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Informationen. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist es allerdings schon, dass die Bundesregierung Schritte in die richtige Richtung, hin zu mehr Transparenz, geht.
Eine Kritik ist aber: Sie verpflichtet nur private Akteure darauf. Eine Selbstverpflichtung, auch bei der Kapitalanlage von staatlichen Akteuren in puncto Transparenz nachzuschärfen, sieht sie offenbar nicht, und das, obwohl auch der Bund umfassende Anlageentscheidungen trifft. Das zeigt ein aktuelles Beispiel sehr anschaulich, und zwar im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums, also von Horst Seehofer. Meine Kollegin Sylvia Kotting-Uhl fragte die Bundesregierung: Wo eigentlich stecken die Gelder der beiden Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ und „Versorgungsfonds“, aus denen die Pensionen von Beamtinnen und Beamten bezahlt werden sollen? Die Antwort: Zu einem erheblichen Teil, nämlich zu 145 Millionen Euro, in Aktien von Atomkonzernen. Davon machen die Auslandsbeteiligungen rund 120 Millionen aus, und das, obwohl der Koalitionsvertrag es ausdrücklich verbietet.
Welche Intransparenz! Erst auf eine parlamentarische Nachfrage hin macht die Bundesregierung all das öffentlich, und erst durch das Engagement meiner Kollegin Sylvia Kotting-Uhl erfährt die Welt außerhalb des Bundesinnenministeriums, dass die Bundesregierung sogar plant, in weitere Atombeteiligungen zu investieren.
Beim Nuklear-Entsorgungsfonds lässt der Bund schon heute Nachhaltigkeitskriterien anlegen. Wieso nicht auch beim Versorgungsfonds für Beamte? Wie lange spekuliert die Bundesregierung noch mit den Pensionen seiner Beamten auf das Scheitern der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie?
Wir brauchen mehr Transparenz bei der Kapitalanlage: nicht nur bei privaten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, sondern auch bei staatlichen Akteuren. Hier hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben aber noch schnellstens zu machen.