Transparenz
Alles zu den Themen Funktionszulagen, Hausausweise, Fraktionsfinanzen und Nebentätigkeiten der Abgeordneten.
1. Fraktionsfinanzen
Die Bundestagsfraktionen erhalten zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit Geld aus dem Bundeshaushalt sowie zahlreiche Sach- und Dienstleistungen. Die Geldleistungen setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, aus einem Beitrag für jedes Mitglied und aus einem Zuschlag für jede Oppositionsfraktion und jeden Oppositionsabgeordneten.
Die Fraktionszuschüsse sind zweckgebunden. Sie dienen der Unterhaltung der Büros und Einrichtungen der Fraktion. Der Zweck wird darüber hinaus spezifiziert in den Aufgaben der Fraktionen, festgelegt in § 47 AbgG:
- Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Bundestages;
- Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen im In- und Ausland;
- Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Fraktion.
Daraus folgt für die konkrete Mittelverwendung:
- Die Ausgaben sind an die Unterstützung der parlamentarischen Arbeit der Bundestagsfraktion gebunden. Es werden nur solche Leistungen finanziert, die der Parlamentsarbeit dienen.
- Direkte oder indirekte Zuwendungen, Spenden, Zuschüsse oder Darlehen an Dritte sind unzulässig.
- Fraktionsmittel werden nicht für Parteiaufgaben verwendet. Die Partei muss ihre politische und programmatische Arbeit aus eigenen Mitteln finanzieren, deren staatlicher Anteil im Parteiengesetz geregelt ist.
- Die konkrete Arbeit der einzelnen Abgeordneten wird nicht aus Fraktionsgeldern finanziert. Abgeordnete erhalten zur Sicherung der Unabhängigkeit des Mandats vom Bundestag eine steuerpflichtige Entschädigung (Diät). Sie erhalten darüber hinaus eine zweckgebundene steuerfreie Aufwandspauschale zum Ausgleich der mit dem Mandat einhergehenden Mehraufwendungen.
- Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beim Umgang mit Steuergeldern sind bindend (vgl. § 34 Bundeshaushaltsordnung).
Die Verwendung der Fraktionsgelder unterliegt der regelmäßigen Prüfung durch den Bundesrechnungshof sowie durch einen vom Bundesrechnungshof bestätigten Wirtschaftsprüfer. Seit dem 1. Januar 1995 ist dies gesetzlich verankert. Die Bundestagsfraktion wird zusätzlich durch zwei von der Fraktion gewählte interne Kassenprüfer*innen geprüft. Jede Fraktion legt jährlich einen Rechenschaftsbericht vor. Hier können die Berichte der letzten Jahre (2020, 2021, 2022, 2023) eingesehen werden.
Alle Abgeordneten des Bundestages erhalten eine Entschädigung in gleicher Höhe. Die Fraktionen können darüber hinaus aus ihrem eigenen Haushalt für leitende und koordinierende Funktionen Funktionszulagen zahlen – zu diesem Ergebnis kam zuletzt eine vom Bundestag eingesetzte unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zahlt an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen eine Zulage: Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und stellvertretende Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage in Höhe von 50, 37,5, 25 und 20 Prozent einer monatlichen Diät. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 377.995,64 Euro gezahlt.
Unsere Bewertung und Stellungnahme zur Prüfung der Mittel für Öffentlichkeitsarbeit durch den Bundesrechnungshof in den Jahren 1999 bis 2005, 2013 und 2021 sind hier nachzulesen.
2. Nebentätigkeiten der Abgeordneten
Kritik entzündet sich oft an ausgeübten Nebentätigkeiten der Abgeordneten. Mit dem Abgeordnetengesetz von 2005 werden diese nun strenger kontrolliert. Die Nebentätigkeiten müssen angegeben und veröffentlicht werden. Einkünfte, für die die Abgeordneten keine Gegenleistung erbringen, sind verboten. Die Art der Nebenbeschäftigung und der Umfang der zusätzlichen Einkünfte müssen gegenüber dem Bundestagspräsidenten offen gelegt werden.
Wir würden hier gerne noch weiter gehen. Für uns ist die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte ab dem ersten Cent ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Dies fordern wir schon seit Jahren.
Veröffentlicht werden die Angaben über die Tätigkeiten im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages bei den jeweiligen Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“.
3. Hausausweise
Hausausweise für den Zutritt zum Deutschen Bundestag werden zentral von der Bundestagsverwaltung vergeben. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter können einen Hausausweis erhalten, wenn sie in der Öffentlichen Verbändeliste des Bundestages eingetragen sind und nicht nur gelegentlich Zutritt zum Bundestag benötigen. Die Fraktion ist in diese Vergabe nicht eingebunden.
Für Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien und Stiftungen wird ein Hausausweis erteilt, wenn eine Fraktion die Partei oder Stiftung benennt und damit das parlamentarische Interesse an einem nicht nur gelegentlichen Zutritt zum Ausdruck bringt. Die Fraktion hat die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Heinrich-Böll-Stiftung benannt.
4. Lobbyregister
Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag wollen wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats. Wir wollen die Nationalen Aktionspläne im Rahmen der Open-Government-Partnership (OGP) Deutschlands entschlossen umsetzen und weiterentwickeln.