Jährliche Rechenschaftsberichte
Die Verwendung der Fraktionsgelder unterliegt der regelmäßigen Prüfung durch den Bundesrechnungshof sowie durch einen vom Bundesrechnungshof bestätigten Wirtschaftsprüfer. Seit dem 1. Januar 1995 ist dies gesetzlich verankert. Die Bundestagsfraktion wird zusätzlich durch zwei von der Fraktion gewählte interne Kassenprüfer*innen geprüft. Jede Fraktion legt jährlich einen Rechenschaftsbericht vor.