2013 - 2017: Ehe für alle, Dieselskandal, Atommüll
Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion mit 63 Abgeordneten werden Katrin Göring-Eckardt und Dr. Anton Hofreiter. Claudia Roth wird als Grüne zur Bundestagsvizepräsdentin (von 2013-2021) gewählt und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin (von 2013-2021) ist Britta Haßelmann.
- Das Ergebnis der Bundestagswahl vom 22. September 2013 ist ein Paukenschlag - besonders für die FDP, die zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert und mit 4,8 Prozent nicht in den Bundestag einzieht.
- ++ Bündnis 90/Die Grünen: 8,4 Prozent ++ SPD: 25,7 Prozent ++ CDU/CSU: 41,5 Prozent ++ Die LINKE: 8,6 Prozent ++
- Der 18. Bundestag ist mit 631 Abgeordneten noch größer als der 17. Bundestag (anfangs 622, später 620 MdBs). Verantwortlich für die gewachsene Anzahl Parlamentarier*innen der neuen Wahlperiode ist das noch in der 17. Wahlperiode geänderte Wahlrecht, das vorsieht, Überhangmandate durch weitere Mandate auszugleichen, um in der Sitzverteilung das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen möglichst genau abzubilden. So erhöht sich durch vier Überhangmandate für die Unionsparteien und insgesamt 29 Ausgleichsmandate die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag auf 631.
Die bislang längste Koalitionsverhandlung
Die Regierungsbildung ist eine schwere Geburt, die Koalitionsverhandlungen zäh. Es dauert fast drei Monate, bis der Koalitionsvertrag am 16. Dezember 2013 unterschrieben werden kann, damit sind es die bislang längsten Koalitionsverhandlungen in der bundesdeutschen Geschichte. Rechnerisch möglich gewesen wären auch ein rot-rot-grünes Bündnis und eine schwarz-grüne Koalition, doch am Ende steht nach 2005 erneut eine schwarz-rote Zusammenarbeit unter der Führung Angela Merkels. Am 17. Dezember 2013 wird Merkel für eine dritte Amtszeit als Bundeskanzlerin gewählt.
Schwierige Oppositionsarbeit
Die Oppositionsarbeit ist für Bündnis 90/Die Grünen und die Linke angesichts des Stimmengewichts der Großen Koalition eine Herausforderung: Gemeinsam stellen die beiden Fraktionen lediglich 127 Mitglieder des Bundestages, das sind etwa 20 Prozent der Abgeordneten. Verschiedene Minderheitsrechte können nach bisheriger Regelung jedoch nur wahrgenommen werden, wenn mindestens 25 Prozent der Abgeordneten entsprechende Anträge unterstützen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zeigt das im Detail.
Damit Grüne und Linke ihre Oppositionsrolle überhaupt ausüben können, ändert der Bundestag am 3. April 2014 seine Geschäftsordnung. Das Quorum für Minderheitsrechte wird für die Dauer der laufenden Legislaturperiode abgesenkt, um etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder einer Enquete-Kommission bereits auf Antrag von 120 Abgeordneten zu ermöglichen.
Das Klimaabkommen von Paris
Auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinen Nationen im Dezember 2015 in Paris verpflichten sich mehr als 130 Staats- und Regierungschef*innen und Minister*innen von über 195 Ländern auf Einladung von UNO-Generalsekretärs Ban Ki Moon die Erderwärmung auf unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt den Vertrag und bezeichnet es als sinnvoll, dass die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen alle fünf Jahre überprüft werden soll. Die im Jahr 2017 entstandene Bewegung Fridays for Future fordert seitdem die Einhaltung dieses Vertrags auf der Straße ein, was auch dazu führt, dass Klimaschutz zum zentralen innenpolitischen Thema in Deutschland wird.
Suche nach einem Atommüll-Endlager geht weiter
Chronologie
2014-2016: Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ überarbeitet das Standortauswahlgesetz (StandAG) und entwickelt konkrete Kriterien für eine ergebnisoffene Endlagersuche.
5. Mai 2017: Das von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen am 7. März 2017 eingebrachte überarbeitete Standortauswahlgesetz (StandAG) tritt in Kraft und regelt das mehrstufige Verfahren für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland.
Ein Blick in die Zukunft
Wohin mit dem hoch radioaktiven Atommüll in Deutschland? Diese Frage ist auch heute nach wie vor ungeklärt. Mit dem überarbeiteten Standortauswahlgesetz startete 2017 die neue, ergebnisoffene und deutschlandweite Suche. Der Beginn eines transparenten, lernenden Verfahrens, das die Bürger*innen beteiligt und am Ende den bestmöglichen Standort für ein Endlager finden soll. Unsere Broschüre erklärt den Prozess der Standortsuche und -auswahl. Und sie zeigt auf, was jetzt noch zu tun bleibt.
Ehe für alle
Die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und deren Recht, ebenso wie Heterosexuelle heiraten zu können, ist eine Jahrzehnte alte Kernforderung der grünen Bundestagsfraktion. Bis zum Sommer des Jahres 2017 war es für Partner gleichen Geschlechts lediglich möglich, vor dem Gesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Nachdem Kanzlerin Angela Merkel für eine von der SPD verlangte Abstimmung über die „Ehe für alle“ den Fraktionszwang in der Union aufgehoben hatte, stimmen am 30. Juni 2017 genau 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226 votieren mit Nein und vier enthalten sich der Stimme. Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck, der sich seit Jahrzehnten führend für dieses Recht eingesetzt hatte und es noch wenige Tage zuvor zur Bedingung für eine künftige Koalitionsvereinbarung erklärt hatte, wird nicht nur von grünen Abgeordneten für diesen Erfolg gefeiert.