Wir haben Cannabis legalisiert
Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft. Damit wurde der Besitz und der nicht gewerbliche Anbau von Cannabis für Erwachsene legalisiert. Das Gesetz zielt darauf ab, den Jugend- und Gesundheitsschutz zu verbessern und den Schwarzmarkt einzudämmen.
Was?
Mit dem von uns beschlossenen Cannabisgesetz dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Dieses Cannabis können sie selbst angebaut haben, denn bis zu drei Pflanzen dürfen privat pro erwachsener Person angebaut werden. Zudem können Anbauvereine Cannabis an ihre erwachsenen Mitglieder abgeben. Der Verkauf ist weiterhin verboten.
Der Konsum von Cannabis ist unter anderem in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Daneben werden Aufklärungskampagnen und Präventionsangebote gestärkt.
Außerdem wurde anhand von wissenschaftlichen Empfehlungen ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Ab diesem Wert wird das Fahren unter Einfluss von Cannabis geahndet.
In einem zweiten Schritt soll in Modellprojekten die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften erprobt werden. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, um die Auswirkungen auf den Konsum, den Jugendschutz, die Gesundheit und den Schwarzmarkt zu untersuchen.
Warum?
Der Konsum von Cannabis ist seit Jahrzehnten eine gesellschaftliche Realität. Das Ziel, Menschen vom Cannabis-Konsum abzubringen, wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht. Im Gegenteil, trotz des Verbots konsumieren immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis. Es ist ein illegaler Schwarzmarkt entstanden, auf dem weder Jugend-, noch Gesundheits- oder Verbraucherschutz gelten und von dem vor allem die organisierte Kriminalität profitiert.
Deshalb lassen wir jetzt die erwachsenen Menschen selbst entscheiden, ob sie Cannabis konsumieren wollen. Gleichzeitig werden wir mit verschiedenen Maßnahmen den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern und den Schwarzmarkt eindämmen.
Gesetz im Überblick
- Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.
- Erwachsene dürfen in ihrem eigenen Haushalt bis zu drei Cannabispflanzen anbauen.
- Cannabis darf in der Öffentlichkeit nicht konsumiert werden, wenn Kinder und Jugendliche Zugang haben könnten. Es muss ein Abstand von 100 Metern zu Schulen und Jugendeinrichtungen eingehalten werden.
- Der gewerbliche Verkauf von Cannabis für den Freizeitgebrauch bleibt weiterhin verboten.
- Anbauvereine (auch Clubs genannt) können Cannabis an ihre erwachsenen Mitglieder abgeben.
- Die Legalisierung soll zu besserem Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes führen.
FAQ zum Cannabisgesetz
Ist das im Vergleich zu den Verabredungen im Koalitionsvertrag nur eine "Legalisierung light"?
Nein, die Legalisierung und Regulierung des Marktes geht zum Teil weiter als die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen. Der Schwarzmarkt soll zurückgedrängt werden, Erwachsene sollen legal Cannabis konsumieren können, der Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert und die massenhafte Kriminalisierung beendet werden.
Wie soll kontrolliert werden, dass die Leute wirklich nur drei Pflanzen in der Wohnung haben? Ordnungsbehörden und Polizei können – wie in anderen Fällen auch - Ermittlungen durchführen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass jemand ohne Erlaubnis mehr als drei Pflanzen anbaut. Das Betreten der Wohnung ist grundrechtlich nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Regelmäßige, verdachtslose Kontrollen in Wohnungen lehnen wir ab.
Wie ist das mit dem Europarecht und dem internationalen Recht?
Die Bundesregierung wird – wie bisher – mit den entsprechenden internationalen Gremien im Austausch bleiben. Die Regelungen zum Besitz, zum Eigenanbau sowie zur nicht kommerziellen Abgabe in Anbauvereinigungen müssen der EU nicht zur Prüfung vorgelegt werden, weil sie keine binnenmarktrelevanten Regelungen enthalten.
Cannabis ist doch nicht harmlos. Der Konsum kann doch abhängig und psychisch krank machen?
Wie bei jeder psychoaktiven Substanz kann der Konsum von Cannabis, insbesondere bei häufigem und übermäßigem Konsum, die Gesundheit schädigen. Die möglichen Gefahren von Cannabis werden durch den Schwarzmarkt verschärft. Die Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung ist jedoch geringer als bei Alkohol. Der Konsum von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Cannabis ist bezüglich der Entwicklung psychischer Erkrankungen riskanter. Eine Studie der Duke Universität, die bei sehr frühem Konsumbeginn einen Verlust von IQ-Punkten durch Cannabiskonsum darstellt, wurde von einer Studie des University College London widerlegt.
Wird nicht die Hemmschwelle, Cannabis zu konsumieren, durch die Legalisierung verschwinden und es so zu einem verstärkten Konsum in Deutschland kommen?
Daten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) zeigen, dass es keinen Zusammenhang zwischen der nationalen Rechtslage und dem jeweiligen Cannabiskonsum gibt. Erfahrungswerte aus Kanada, wo Cannabis 2018 mit ähnlicher Regulierung freigegeben wurde, weisen darauf hin, dass der Konsum unter Jugendlichen nicht zunimmt.
Was ist mit Autofahrer*innen?
Die bisherige Praxis, dass Konsument*innen sich einer MPU unterziehen mussten, obwohl sie nicht unter Einfluss von Cannabis gefahren sind, soll abgestellt werden. Gleichzeitig wird beibehalten, dass Personen, welche unter dem Einfluss von Cannabis Auto fahren, weiterhin bestraft werden.