Balkonsolar für alle

Strom aus Sonne ist sauber und vor allem nachhaltig: Erneuerbare Energien schützen nicht nur unsere Umwelt, sondern lassen auch die Strompreise sinken. Mit dem Solarpaket I wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien noch verbessert. Den eigenen Strom vom Balkon? Das geht jetzt noch einfacher.

Was?

Das am 26. April 2024 beschlossene Solarpaket I ist eine Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes und vereinfacht die Nutzung von Solarenergie. Vor allem Bürger*innen wird der Betrieb von Solaranlagen erleichtert. Mit großer Wirkung: Seit Anfang des Jahres hat sich die Anzahl der steckerfertigen Solaranlagen fast verdoppelt laut Bundesnetzagentur.   

Der Klassiker ist die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage), die Sonnenlicht in Strom umwandelt. Das geht auf dem Dach des Eigenheims oder auf dem Balkon eines Mietshauses. Diese Balkonsolaranlagen generieren Strom für den Eigenverbrauch. Somit können sowohl Hausbesitzer*innen, als auch Mieter*innen vom eigenen Strom aus Solaranlagen profitieren. 

Das ändert sich mit dem Solarpaket: Die Solaranlagen auf dem Balkon dürfen nun größer sein und müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert, nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden. Sie können sofort angeschlossen werden, auch wenn ein alter Zähler installiert ist.

Außerdem gilt Balkonsolar jetzt als privilegierte Maßnahme. Das heißt, dass Mieter*innen gegenüber Vermieter*innen endlich einen grundsätzlichen Rechtsanspruch haben. Somit können auch Eigentümerversammlungen die Balkonsolaranlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten.

Warum?

Strom wird überall gebraucht, ob in der Industrieanlage oder bei uns zuhause. Doch woher unser Strom kommt, macht einen sehr großen Unterschied für die Umwelt. Wir Grüne im Bundestag sind für saubere Energien und wollen weg von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas. Wir haben lange gekämpft, bis die letzte Atomkraftanlage am 15. April 2023 in Deutschland vom Netz gegangen ist. Die Zukunft ist für uns die Energie aus Sonne, Wind und Wasser. Der Ausbau dieser Energien liegt uns am Herzen, denn Erneuerbare Energien bieten eine bezahlbare, saubere und sichere Energieversorgung für Deutschland.

Die Energiewende wirkt: Im letzten Jahr kam über die Hälfte des in Deutschlands verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien. Das Solarpaket ist ein zusätzlicher Booster für den weiteren Weg zu unserem Ziel: bis 2030 mindestens 80 Prozent der Stromversorgung durch Erneuerbare Energien zu decken. 

Gesetz im Überblick 

  • Das Solarpaket I ist eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das viel Bürokratie in Sachen Solarenergie abbaut, sowohl für Kommunen und Gewerbe, als auch für Privatpersonen.
  • Die Solaranlagen auf dem Balkon zuhause dürfen nun größer sein und müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert, nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Mieter*innen haben gegenüber Vermieter*innen endlich einen grundsätzlichen Rechtsanspruch, dass sie ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen dürfen

FAQ zum Solarpaket I

Wie funktioniert eine Balkonsolaranlage bzw. ein Steckersolargerät?

Die Balkonsolaranlage, auch Steckersolargerät genannt, kann nach Kauf und Anmeldung direkt in Betrieb genommen werden; es ist nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur notwendig. Die Steckersolargeräte werden einfach an der Balkonbrüstung, dem Terrassengeländer oder an einer anderen geeigneten Stelle sicher angebracht. Die besten Erträge liefert eine Ausrichtung nach Süden; aber auch Ost- und Westbalkone können gut genutzt werden. Das Modul selbst erzeugt Gleichstrom, der durch einen Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt wird.

Wer darf eine Balkonsolaranlage installieren?

Grundsätzlich jede*r. Allerdings muss bei Mietverhältnissen das Einverständnis der Vermieter*innen vorliegen. 

Wo kann ich eine Solaranlage aufstellen?

Solar-Kleinanlagen können auf Balkonen oder Terrassen angebracht werden, auf Mehrfamilienhäusern können auch PV-Anlagen auf dem Dach in Betrieb genommen werden. 

Ich möchte eine Balkonsolaranlage aufstellen – was muss ich tun?

Zunächst muss die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden, der Netzbetreiber muss nicht informiert werden. Danach wird automatisch überprüft, ob der Stromzähler getauscht werden muss. Den Austausch nimmt der Messstellenbetreiber vor, danach kann die Anlage sofort in Betrieb genommen werden. 

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