Verbraucherschutz
- Verbraucher*innen sind oft den Unternehmen ausgeliefert. Ob es um überzogene Preise, unfaire Verträge oder unseriöse Geschäftspraktiken geht – wir haben oft das Gefühl, keine Wahl zu haben.
- Wir Grüne im Bundestag stehen für starken Verbraucherschutz, Transparenz und Wahlfreiheit in allen Lebensbereichen.
- Deshalb fordern wir klare Lebensmittelkennzeichnungen, Schutz vor unfairen Verträgen, digitale Datensicherheit, langlebige Produkte mit Reparaturrecht und faire, ökologische Herstellungsbedingungen.
Darum machen wir das:
Verbraucher*innen haben oft Nachteile, wenn Autohersteller tricksen, Flugunternehmen Entschädigungen verweigern, Banken hohe Zinsen verlangen oder im Supermarkt ungesunde Lebensmittel als gesund verkauft werden.
Wir Grüne im Bundestag kämpfen für klare Kennzeichnungen bei Lebensmitteln, Schutz vor unerwünschten Telefonverträgen, Datenschutz im Netz, langlebige Geräte und ein Recht auf Reparatur. Spielzeug, Kleidung und Kosmetika sollen sicher und ökologisch hergestellt werden.
Gutes Essen soll für alle zugänglich sein. Hofläden und Biokisten boomen, aber Fertigprodukte sind oft einfacher zu bekommen. Wir wollen gesunde, regionale und Bio-Lebensmittel überall fördern und gegen Verbrauchertäuschung vorgehen. Wir planen eine Ernährungsstrategie und mehr Transparenz bei Fleisch, Milch und anderen Lebensmitteln.
Überhöhte Gebühren und unfaire Verträge sind Probleme, die wir anpacken wollen. Deshalb setzen wir uns für Bestätigungspflichten bei Telefonverträgen, Transparenz bei Kontogebühren und Schutz vor unseriösem Inkasso ein. Verbraucher*innen sollen ihre Daten kontrollieren können und Geräte sicher sein. Verschlüsselung, Wahlfreiheit im Netz und Schadensersatz bei schlechter Internetqualität sind weitere wichtige Forderungen.
Unser Ziel ist ein Verbraucherschutz, der uns zeigt, wie Produkte hergestellt worden sind, was in unserem Essen ist oder was mit unseren Daten passiert.
Das haben wir umgesetzt:
- Einführung einer Verbandsklage: Die Einführung einer Verbandsklage ermöglicht es Verbraucherverbänden, Rechte und Interessen von Verbraucher*innen effektiver durchzusetzen. (Fachtext)
- EU-Widerrufsbutton: Mit dem neuen EU-Widerrufsbutton wird das Widerrufsrecht bei Online-Käufen deutlich vereinfacht und gestärkt.
- Umsetzung des BGH-Urteil zu Scoring im Bundesdatenschutzgesetz: Die Umsetzung des BGH-Urteils zu Scoring im Bundesdatenschutzgesetz verbessert die Transparenz und Fairness bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. (Fachtext)
- Ökodesign Verordnungen für Handys und Tablets: Neue Ökodesign-Verordnungen für Handys und Tablets werden die Reparierbarkeit dieser Geräte fördern, indem ab 2025 Ersatzteile und Reparaturanleitungen verfügbar sein müssen und ein Reparierbarkeitsindex eingeführt wird. (Fachtext)
- Entkoppelung der Restschuldversicherung: Die Entkoppelung der Restschuldversicherung von Kreditverträgen wird Verbraucher*innen vor unnötigen Kosten schützen. (Fachtext)
Das haben wir noch vor:
- Reparatur-Gesetz: Ein neues Reparatur-Gesetz soll das Recht auf Reparatur für Verbraucher*innen stärken.
- Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“: Das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit durch die Unterstützung von Reparaturen anstelle von Neuanschaffungen zu fördern.
- Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie: Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wird den Schutz der Kreditnehmer*innen stärken.
- Besserer Verbraucherschutz bei telefonisch geschlossenen Verträgen: Ein besserer Verbraucherschutz bei telefonisch geschlossenen Verträgen soll durch klare Regelungen und Informationspflichten gewährleistet werden.
Weitere Texte und Dokumente zu diesem Thema:
Die gute Nachricht ist, dass laut Schuldneratlas die Zahl der überschuldeten Menschen sinkt.
Ernährungsminister Cem Özdemir hat am 17. Januar 2024 die erste Ernährungsstrategie der Bundesregierung vorgestellt. Darin werden Maßnahmen der Ernährungspolitik zusammengeführt und strategische Ziele formuliert.
Der durch SPD, Grüne und FDP beschlossene Krankenhaus-Atlas wurde gestartet. Hier werden künftig Qualitätsdaten von Krankenhäusern verständlich dargestellt. Damit helfen wir Patient*innen bei der Entscheidung für ein geeignetes Krankenhaus.
Wir verbessern den Grundrechts- und Verbraucherschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und sorgen für bessere Anwendbarkeit. Damit setzen wir Ergebnisse einer Evaluierung des Gesetzes um.
Der Deutsche Bundestag hat am 21. März das „Digitale-Dienste-Gesetz“ beschlossen. Damit ist Deutschland bereit für die nationale Umsetzung des „Digital Services Act“ der EU.