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Gedenken an den Völkermord in Ruanda vor 30 Jahren

  • Wir gedenken der mindestens 800.000 ermordeten Tutsi und moderaten Hutu, die in Ruanda ab dem 7. April 1994 innerhalb von nur 100 Tagen brutal getötet wurden.
  • Als ehemalige Kolonialmacht und aufgrund unserer eigenen Geschichte stehen wir als Bundesrepublik Deutschland in der Verantwortung, schwerste Völkerrechtsverbrechen, wie Völkermord zu verhindern.
  • Mit den aktuellen Reformen des Völkerstrafgesetzbuchs stärken wir das deutsche und internationale Völkerstrafrecht.

Wir gedenken den mindestens 800.000 ermordeten Tutsi und moderaten Hutu, die ab dem 7. April 1994 innerhalb von nur 100 Tagen in Ruanda brutal getötet wurden sowie deren Hinterbliebenen. Es ist bestürzend, dass die internationale Gemeinschaft diesen Völkermord nicht verhindern konnte. Stattdessen wurde die Stärke der internationalen Truppen vor Ort nach dem Beginn der Gewalteskalation sogar reduziert. Das ist rückblickend umso schockierender, da seit 1990 schwere Menschenrechtsverletzungen zunahmen und sich spätestens ab 1992 abzeichnete, dass diese mit dem Ziel vorangetrieben wurden, die Tutsi auszulöschen und oppositionelle, moderate Hutu auszuschalten. Auch die Bundesrepublik Deutschland war damals durch zahlreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen in Ruanda vertreten.

Wir stellen uns unserer Verantwortung

Seit dem Völkermord in Ruanda hat sich viel getan, was die Entwicklung internationaler Instrumente der Frühwarnung und Prävention von Völkermord angeht. So wurde beispielsweise auf UN-Ebene der Posten eines bzw. einer Sonderbeauftragten zur Verhinderung von Genozid eingerichtet. Auch viele zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten explizit zur Früherkennung und -warnung von Völkermord und anderen schweren Völkerrechtsverbrechen. Als Grüne im Bundestag machen wir uns stark für eine zivile Krisenprävention und stellen diese ins Zentrum unserer Außenpolitik.
Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, genau hinzusehen, uns auch unserer eigenen Verantwortung als ehemalige Kolonialmacht zu stellen und alles daranzusetzen, Völkermord und andere schwerste Völkerrechtsverbrechen in Zukunft zu verhindern.

Strafrechtliche Verfolgung

In Reaktion auf den Völkermord wurde noch Ende 1994 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) geschaffen. Rund ¾ der mutmaßlichen Hauptverantwortlichen für den Genozid in Ruanda konnten festgenommen und vor den ICTR gestellt werden, darunter auch der ehemalige Regierungschef Jean Kambanda. Damit war der ICTR der erste internationale Strafgerichtshof, der Angeklagte wegen Völkermord verurteilte. Dadurch die Arbeit und die Urteile des Gerichtshofs wurde das internationale Strafrecht maßgeblich weiterentwickelt, gestärkt und ein starkes Signal gesetzt, dass schwerste Menschenrechtsverbrechen nicht straflos bleiben. Über das sogenannte Weltrechtsprinzip beteiligte sich auch Deutschland an der strafrechtlichen Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda.
Angesichts von aktuell zahlreichen Kriegen und bewaffneten Konflikten weltweit stehen wir einmal mehr in der Verantwortung, internationales Strafrecht zu stärken und Straflosigkeit zu beenden. Mit den aktuellen Reformen des Völkerstrafgesetzbuchs tragen wir dazu bei, vorhandenen Strafbarkeitslücken im Völkerstrafrecht zu schließen, die Rechte von Betroffenen auf Verfahrensebene zu stärken und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Urteile zu verbessern.

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