Frauen

  • Nicht alle Menschen in unserer Gesellschaft haben die gleichen Chancen und Rechte. Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer, sind nicht gleichberechtigt an Entscheidungen beteiligt und stärker von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung betroffen.
  • Wir Grüne im Bundestag wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die gleichen Chancen und Rechte haben. Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe unserer Arbeit.
  • Deshalb wollen wir den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern, indem wir die Istanbul-Konvention umsetzen, Frauenhäuser besser finanzieren, mehr vorbeugende Maßnahmen ergreifen und dafür sorgen, dass Täter härter bestraft werden. Außerdem stärken wir die Rechte von Frauen bei Entscheidungen über ihren eigenen Körper: Wir haben den § 219a StGB abgeschafft und die sogenannte Gehsteigbelästigung unterbunden. 

Darum machen wir das:

Gleichstellung ist uns wichtig. Wir setzen uns für eine faire Gesellschaft ein, in der alle Geschlechter gleichberechtigt sind. Deshalb machen wir Gleichstellungspolitik zur Aufgabe aller Bereiche. Geschlechtsspezifische Gewalt muss enden. Durch die Umsetzung der Istanbul-Konvention, sichere Finanzierung von Frauenhäusern und bessere Prävention und Strafverfolgung wollen wir den Gewaltschutz stärken.

Reproduktive Rechte sind für uns ein Kernanliegen: Mit der Abschaffung von § 219a StGB verbessern wir den Zugang zu Informationen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Verhütungsmittel für Geringverdienende kostenlos sind und Krankenkassen die Kosten für alle anderen übernehmen können.

Gleichberechtigung bedeutet für uns auch, gleiche Bezahlung und faire Chancen für Frauen in Führungspositionen. Wir wollen, dass Sorge- und Erwerbsarbeit gleich verteilt wird und der Gender-Pay-Gap geschlossen wird. Dafür kämpfen wir weiterhin.

Gleichzeitig wollen wir Frauen und marginalisierte Gruppen weltweit stärken und ihre Rechte fördern. Für uns bedeutet echte Gleichstellung, dass Frauen und Männer in allen Bereichen des Lebens die gleichen Chancen haben.

Das haben wir umgesetzt:

  • Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert: Wir haben einiges für Schwangere erreicht sowie den Paragraph 219a abgeschafft. (Fachtext)
  • Gehsteigbelästigung verboten: Damit dürfen Personen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht mehr belästigt werden. So schützen wir neben den Schwangeren auch das Fachpersonal von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. (Fachtext)
  • Istanbul-Konvention: Wir gehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vor: eine unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt und eine staatliche Koordinierungsstelle haben ihre Arbeit aufgenommen. (Fachtext)

Das haben wir noch vor:

  • Gewalthilfe stärken: Wir wollen ein Recht auf Schutz und Beratung für von Gewalt Betroffene schaffen. Zudem fordern wir, dass der Bund in die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen einsteigt.
  • Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln: Wir wollen mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter schließen. 

Weitere Texte und Dokumente zu diesem Thema:

Selbstbestimmung für trans* inter und nichtbinäre Menschen

Selbstbestimmt leben zu können, ist ein zentrales Bedürfnis für alle Menschen. Deshalb ersetzen wir das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz. Es tritt am 1. November in Kraft.

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Fachtext: Selbstbestimmung für trans* inter und nichtbinäre Menschen
Zwangsprostitution bekämpfen

Betroffene von Zwangsprostitution müssen konkret unterstützt und Menschenhandel nachhaltig bekämpft werden. In einem umfangreichen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel sollen Maßnahmen gebündelt werden.

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Fachtext: Zwangsprostitution bekämpfen
Fraktionsbeschluss: Empfehlungen der Sachverständigenkommission zu § 218 StGB jetzt umsetzen
Beschluss
Beschluss herunterladen: Fraktionsbeschluss: Empfehlungen der Sachverständigenkommission zu § 218 StGB jetzt umsetzen
Schwangerschaftsabbrüche legalisieren

In Deutschland sind Abtreibungen verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode dieses Gesetz ändern, Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und reproduktive Rechte umsetzen.

Fachtext
Fachtext: Schwangerschaftsabbrüche legalisieren
Wir wollen Gehsteigbelästigung verhindern

Der Bundestag hat am 5. Juli 2024 eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Jetzt können ratsuchende Schwangere und das Fachpersonal von Beratungsstellen besser vor Belästigungen geschützt werden.

Fachtext
Fachtext: Wir wollen Gehsteigbelästigung verhindern
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Wofür wir noch stehen

Auf einem Schreibtisch liegen mehrere Euro-Scheine, im Vordergrund ist verschwommen ein Taschenrechner zu sehen.

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Die Kuppel des Reichstagsgebäudes hell erleuchtet bei Nacht in einer Seitenansicht.

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Ein Richtkranz ist auf einer neuen Dachkonstruktion eines neuen Einfamilienhauses in einem Dorf im Leipziger Land angebracht.

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Unser Ziel ist bezahlbarer Wohnraum für alle, gleiche Lebensbedingungen in Stadt und Land und nachhaltiges Bauen.

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