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Zukunftspaket für die Landwirtschaft

  • Mit dem Agrarpaket der Koalitionsfraktionen nehmen wir die Sorgen der landwirtschaftlichen Betriebe ernst und bringen zukunftsweisende Reformen auf den Weg.
  • Mit den Maßnahmen in der GAP-Förderung, zum Bürokratieabbau, dem Verhältnis von Landwirt*innen zu Supermarktketten und zu steuerlichen Verbesserungen, stärken wir sowohl bäuerliche Betriebe als auch Natur, Umweltschutz und Verbraucherinteressen.
  • Wir müssen, wollen und werden die Lebensmittelerzeugung in Deutschland klimafester und verbraucherorientiert aufstellen und ihr damit die Zukunft sichern.

Die deutsche Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Die katastrophale, rückwärtsgewandte Agrarpolitik von CDU/CSU in den letzten 50 Jahren hat hunderttausende Bäuer*innen zum Aufgeben gezwungen, weil sie nicht auf die Herausforderungen der Zeit reagiert hat. Allein in den letzten 16 Jahren Merkel-Regierung (2005 bis 2021) ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und Bauernhöfe von 396.600 auf 257.000 gesunken.

Verändertes Verbraucher*innenverhalten, die Klimakrise, Tierschutz und das Artensterben sorgen dafür, dass wir nicht so weiter wirtschaften können wie in der Vergangenheit. Unser Ziel ist, dass Landwirt*innen von ihrer Arbeit leben können und gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Die Landwirtschaft braucht unsere Unterstützung, damit trotz zunehmender Dürren und Starkregen unsere Böden fruchtbar bleiben und Lebensmittelerzeugung in Deutschland auch künftig möglich ist. Außerdem müssen die Erzeuger*innen von Lebensmitteln eine bessere Position gegenüber Handel und Lebensmittelwirtschaft am Markt erhalten. Das unterstützen wir mit aller Kraft.

Agrarpaket stellt Weichen für eine Landwirtschaft mit Zukunft

Mit dem Agrarpaket der Koalitionsfraktionen geben wir den Landwirtinnen und Landwirten eine klare Antwort: Wir nehmen die Sorgen der landwirtschaftlichen Betriebe ernst und bringen zukunftsweisende Reformen auf den Weg. Mit den Maßnahmen stärken wir sowohl bäuerliche Betriebe als auch Natur, Umweltschutz und Verbraucherinteressen. Wir wollen die Lebensmittelerzeugung in Deutschland klimafester und verbraucherorientiert aufstellen und ihr damit die Zukunft sichern.

Was ist drin im Agrarpaket?

  • Wer mehr für Klimaschutz, den Artenerhalt und die Bewirtschaftung von Grünland macht, soll in Zukunft durch eine Weideprämie stärker gefördert werden. Denn wir müssen unsere Böden jetzt schützen, wenn wir auch in Zukunft von ihnen leben wollen.
  • Weniger Schreibtisch, mehr Zeit für Feld und Tiere: Wir streichen und verringern zahlreiche bürokratische Vorgaben, sodass Landwirt*innen mehr Zeit für ihr Kerngeschäft haben. Und für ihre Familien.
  • Wir verbessern die Verhandlungsposition der Landwirt*innen gegenüber Supermarktketten. Erzeuger*innen sollen faire Preise für ihre produzierten Lebensmittel erhalten.
  • Mit der steuerlichen Tarifglättung können Landwirt*innen Einkünfte über drei Jahre verrechnen. Das schafft mehr finanzielle Absicherung, insbesondere gegen Ernteausfälle und Extremwetter.

Die Maßnahmen im Detail

  • Bessere GAP-Förderung für ökologische Leistungen von Landwirtschaftsbetrieben
    Wir wollen unser Klima, unsere Böden und unsere Natur schützen. Das haben wir nicht nur europarechtlich zugesagt, sondern sind es auch unseren Kindern schuldig. Daher wollen wir die Mittel, mit denen gezielte ökologische Leistungen der Landwirtschaft honoriert werden, im Rahmen der GAP-Förderung (Fördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU) erhöhen und ab 2026 zwei neue Ökoregelungen für die Weidetierhaltung und für den Biotopverbund einführen. Betriebe – egal ob konventionell oder Bio – die konkret etwas für die Umwelt tun, sollen dafür gutes Geld verdienen. Das ist ein wichtiger Aspekt im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise und dafür unsere Landwirtschaft. Das können aber nur erste Schritte sein, um dem Ernst der Lage gerecht zu werden.
     
  • Stärkung der Landwirt*innen gegenüber Supermarktketten
    Wir stärken mit einer Änderung im Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) die Stellung der landwirtschaftlichen Betriebe und kleiner Lebensmittelhersteller*innen gegenüber Supermarkt- und Handelsketten. In Zukunft kann die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auch Fälle verfolgen und ahnden, in denen verbotene unfaire Handelspraktiken von den Supermarkt- und Handelsketten umgangen werden.
    Zuvor konnte nur eine Missachtung von verbotenen, unfairen Handelspraktiken verfolgt und geahndet werden, nicht aber eine Umgehung. Damit schaffen wir einen faireren Wettbewerb – das ist die Voraussetzung für fairere Preise, die auch bei den Erzeugern ankommen.
     
  • Bürokratieabbau: Weniger Papierkram für zehntausende Betriebe
    Weniger Bürokratie bedeutet für unsere Landwirtinnen und Landwirte mehr Zeit für den Kern ihrer alltäglichen Arbeit: die Produktion hochwertiger und nachhaltiger Lebensmittel.

    Wir bringen daher das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg. Dafür haben wir fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Diese ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, die wir jetzt entschlossen angehen.

    An vielen Stellen ist das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits in den letzten Monaten im intensiven Austausch mit den Ländern vorangekommen, einige Vereinfachungen greifen schon jetzt. Landwirt*innen erhalten seit Mai 2024 auch dann gekoppelte EU-Prämien für ihre Kühe, Schafe oder Ziegen, wenn die Tiere eine oder beide Ohrmarken verloren haben. Landwirt*innen müssen nicht mehr jährlich ihren Nachweis als aktiver Betriebsinhaber erneuern. Die Fördervoraussetzungen bei der Öko-Regelung zur Extensivierung von Dauergrünland oder beim Anbau von Nutzhanf wurden stark vereinfacht.

    Der Praxischeck für Melde- und Dokumentationspflichten im Pflanzenbau ist abgeschlossen und die erste Umsetzungsschritte sind erfolgt oder in Arbeit. So haben wir bereits die Frist zur Aufzeichnung von Düngungsmaßnahmen von zwei auf 14 Tage verlängert. In der GAP-Konditionalitätenverordnung regeln wir die Förderungen durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, der mit Abstand größte Fördertopf für die Landwirtschaft. Da gehen wir etwa an, dass förderrechtliche Genehmigungen gestrafft werden, alle Brachflächen nur mehr alle zwei Jahre gepflegt werden müssen, und vieles mehr. Größenvorgaben für Blühflächen etwa werden weitestgehend gestrichen. Zudem profitieren künftig mehr Betriebe, wenn sie freiwillig bis zu 3 Prozent ihrer Fläche stilllegen, da sie dafür 1.300 Euro für den ersten Hektar und 500 Euro für die weiteren Hektare erhalten.

  • Tarifglättung: Bessere Ausgleichsmöglichkeiten
    Landwirt*innen sind Wetterextremen oftmals schutzlos ausgeliefert. Das kann direkte Auswirkungen auf ihre Einkommenssituation haben. Wir verlängern daher die Möglichkeit, stärkere und schwächere Wirtschaftsjahre steuerlich auszugleichen. Konkret können Landwirt*innen eine Rückerstattung erhalten, wenn die Steuer auf den durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre niedriger ausfällt als die Summe der Steuern für die drei Einzeljahre.

    Kritisch sehen wir, dass auch Veräußerungsgewinne eingerechnet und begünstigt werden. Zusätzlich zu steuerlichen Maßnahmen ist es aus unserer Sicht zudem unverzichtbar, in Klimaanpassungsmaßnahmen zu investieren, wie wir es etwa mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz tun.

Ausblick

Mit diesem Paket stärken wir unsere Landwirtinnen und Landwirte und geben ihnen Perspektive und Planungssicherheit. Nach Jahren der Tatenlosigkeit unter CDU/CSU gehen wir die notwendigen Veränderungen als Gesetzgeber an. Das ist ein wichtiges Paket.

Und das ist lange nicht alles. Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, unsere Landwirtschaft zukunftsfest aufzustellen und die Produktion von Lebensmitteln angesichts der aktuellen Krisen zu sichern.

Der Umbau der Landwirtschaft weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien muss weiterhin unterstützt werden. Das „Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau und die umfangreichen Möglichkeiten für Landwirt*innen, die wir im Rahmen der Gesetzesnovellen rund um das EEG und die Baugesetznovelle geschaffen haben, weisen hier den Weg. Mit Solaranlagen auf dem Dach, Biogasanlagen und mit selbst produzierten Pflanzenölen können Landwirt*innen ihre eigene Energie erzeugen. Im Oktober 2023 hat das KTBL – Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.  –  Arbeitsergebnisse zur „Verwendung erneuerbarer Antriebsenergien in landwirtschaftlichen Maschinen“ veröffentlicht. Wir wollen gemeinsam mit der Branche beraten diese Ansätze schneller weiterentwickeln und in der Praxis fördern.

Mit der Novelle des Düngegesetzes haben wir einen wichtigen Baustein für den Schutz unseres Klimas, unseres Wassers und unserer Böden beschlossen. Der Bundesrat hat das Düngegesetz aus politischen Gründen abgelehnt. Die Bundesregierung hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die CDU/CSU hat trotz der weit fortgeschrittenen Gespräche die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Düngegesetz platzen lassen. Das hat zur Folge, dass die Stoffstrombilanzverordnung für das Wirtschaftsjahr 2025 weiter Anwendung findet, die Rechtsgrundlage zum Erlass einer Monitoringverordnung weiterhin fehlt und keine Grundlage geschaffen werden konnte, um mit der EU-Kommission über eine Stärkung des Verursacherprinzips beraten zu können. 

Eine zentrale Antwort auf das veränderte Verbraucherverhalten und die Anforderungen von Klima- und Tierschutz ist der Umbau der Tierhaltung hin zu weniger Tieren, die besser gehalten werden. Dafür haben wir die Tierhaltungskennzeichnung und die Umbauförderung auf den Weg gebracht. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und weitere Tierarten ausgeweitet wird.

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