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Wirtschaftshilfen für kleine und mittlere Unternehmen

  • Der Energiepreisschock in Folge des russischen Angriffskrieges belastet die energieintensive Industrie – aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen.
  • Wir stehen an der Seite der kleineren und mittleren Unternehmen und der Handwerksbetriebe und haben schon vieles erreicht.
  • Weitere Hilfen, die es für die energieintensive Industrie schon gibt, wollen wir auf kleine und mittlere Unternehmen ausweiten, das darf nicht an mangelnder Finanzierung scheitern.

Der Energiepreisschock in Folge des russischen Angriffskrieges belastet die energieintensive Industrie - aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wir sind im stetigen Austausch besonders mit dem Bäcker- und Fleischereihandwerk, Wäschereien, Gartenbaubetriebe und Brauereien. Sie zeigen sich ebenfalls durch die hohen Energiepreise belastet und können die gestiegenen Kosten zum Teil nicht an ihre Kund*innen weitergeben. Wir haben diese Sorgen und Nöte besonders im Blick und kümmern uns um die KMU.

Wir werben für die Ausweitung der Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Viel ist bereits schon durch das Bundeswirtschaftsministerium erreicht worden. Für die von Robert Habeck vorgeschlagene Ausweitung der Hilfen auf kleinere und mittlere Unternehmen und deren Finanzierung werben wir in der Koalition.

Die Bundesregierung hat bereits im Juli 2022 ein Zuschussprogramm, das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), eingerichtet. Es richtete sich bisher mit seinen Zuschüssen an Unternehmen, die bestimmten energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranchen angehören (nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL)) oder die zu einer besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens gehören.

Wir begrüßen die Einigung der Ampelkoalition zum dritten Entlastungspaket vom 4. September, nach dem das Energiekostendämpfungsprogramm für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, geöffnet werden soll. Die bestehenden Maßnahmen aus dem aktuellen Rettungsschirm werden bis zum Jahresende verlängert und inhaltlich erweitert. Auch besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen sollen so entlastet werden.

Strompreisbremse, Umsatzsteuerreduktion, Kurzarbeitergeld

Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes wurden darüber hinaus weitere Entlastungen beschlossen, von denen auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren werden, so etwa die Strompreisbremse, Umsatzsteuerreduktion für die Gastronomie und das Kurzarbeitergeld.

Für besonders von den hohen Energiepreisen betroffene Branchen gibt es derzeit mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 eine weitere Option für alle Unternehmen, auch freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen, die Liquidität zu sichern. Solvente Unternehmen können hiermit Förderkredite beantragen. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind und zum Beispiel einen Umsatzrückgang oder Produktionsausfälle haben oder durch gestiegene Energiekosten belastet sind (bei mindestens 3 Prozent Energiekostenanteil am Umsatz 2021).

Übersicht der Hilfen für KMU

  • Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP): Das EKDP wird für weitere Unternehmen, die bisher nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, geöffnet.
  • Kurzarbeitergeld: Die Verlängerung der Sonderregelungen Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus dient neben der Industrie vor allem auch dem Mittelstand.
  • KfW-Sonderprogramm UBR 2022: Solvente Unternehmen jedweder Größe können hiermit Förderkredite zu guten Konditionen beantragen. Damit können auch laufende Energiekosten gedeckt werden. 80 Prozent des Bankenrisikos wird von der KfW übernommen. Die Haftungsfreistellung soll nun noch weiter verbessert werden, um den Zugang weiter zu erleichtern. Die KfW verzichtet bis 3 Millionen Euro auf eine eigene Risikoprüfung. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, die einen Umsatzrückgang haben aufgrund von Sanktionen oder gestiegene Energiekosten.
  • Verlängerung der Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie.
  • Unterstützung für Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen; bestehende Programme sind zum Beispiel Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand, Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz. Für das Ernährungshandwerk besteht ein Förderprogramm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
  • Strompreisbremse: Aus den Einnahmen der geplanten Zufallsgewinnabschöpfung werden wir eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch der privaten Haushalte und KMU finanzieren. Damit werden wir die Strompreise senken und Verbraucher*innen und KMU gezielt entlasten.

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