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Wirksame Hilfen für alle Bürger*innen

  • Die Ampelkoalition hat mit zahlreichen Maßnahmen für Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gesorgt.
  • In mehreren Paketen wurden Mittel in Höhe von knapp 100 Milliarden Euro bereitgestellt, zusätzlich zu dem 200 Milliarden Euro umfassenden Abwehrschirm.
  • Damit machen wir deutlich, dass Deutschland den Herausforderungen dieser Zeit geschlossen und solidarisch begegnet. Und wir dürfen nicht vergessen, dass die Ursache für den ungeheuren Preisdruck Putins gnadenloser Krieg gegen die Ukraine ist

Verschiedene Maßnahmen erreichen eine breite Gruppe von Bürger*innen, darunter das 49-Euro-Ticket mit dem Millionen Menschen bald stark vergünstigt und vereinfacht Bus und Bahn nutzen können; die Gas- und Strompreisbremsen, die allen Bürger*innen und Unternehmen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung garantieren; die Übernahme der Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember.

Andere gehen darüber hinaus zielgerichtet an die Menschen, die von den gestiegenen Kosten besonders schwer belastet sind. Wir stellen hier die wichtigsten Maßnahmen für einige Gruppen dar; die Darstellung ist nicht abschließend und die Maßnahmen gelten nicht exklusiv, so können natürlich Studierende auch von den Maßnahmen für Familien profitieren und Rentner von denen für Berufstätige, wenn sie dafür anspruchsberechtigt sind.

Menschen mit wenig Einkommen

Wir unterstützen die Menschen, die unter den gestiegenen Preisen mehr als andere leiden, weil sie wenig Geld zur Verfügung haben. Empfänger*innen von Wohngeld haben bereits zwei Zuschüsse zu den Heizkosten erhalten, für eine Familie mit zwei Kindern in Höhe von insgesamt 1260 Euro. Zudem werden mit der Reform des Wohngelds eine Heizkosten- und eine Klimakomponente eingeführt, die für einen durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalt eine Erhöhung um knapp 130 Euro bedeuten. Außerdem erhalten künftig viel mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld, die Zahl der Berechtigen steigt von 600.000 auf zwei Millionen.

Einmalzahlungen gab es auch für Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I (100 Euro) und Sozialleistungen (200 Euro). Diese werden zudem mit der Einführung des Bürgergelds deutlich besser gestellt, denn wir erhöhen die Regelsätze um mehr als 10 Prozent auf über 500 Euro im Monat.  

Berufstätige mit kleinem Einkommen können von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde und der Anhebung der Midijob-Grenzen auf 2000 Euro profitieren. Auch Mini- und Midijobber haben die 300 Euro Energiepreispauschale für Berufstätige erhalten.

Familien

Bereits im Juli haben alle Familien den Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Von Januar 2023 erhalten sie zudem ein deutlich erhöhtes Kindergeld von 250 Euro im Monat pro Kind – diese Erhöhung bringt für eine Familie mit 2 Kindern 744 Euro zusätzliches Kindergeld pro Jahr auf das Konto.

Familien mit wenig oder keinem Einkommen erhalten seit Juli den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Kind, bei zwei Kindern also 480 Euro im Jahr. Zudem wird der Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern, die nicht genug für den Bedarf der Familie verdienen, zum 1. Januar noch einmal auf bis zu 250 Euro monatlich angehoben.

Studierende, Schüler*innen, Auszubildende

Alle Studierenden und Fachschüler*innen erhalten (auf Antrag) eine Einmalzahlung von 200 Euro. Wenn sie zusätzlich berufstätig sind, haben sie auch bereits die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten. BaFöG-Empfänger*innen, die nicht bei den Eltern wohnen, haben zwei Heizkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 575 Euro erhalten. Zudem können Studierende auch von den Erhöhungen des Mindestlohns und der Midijob-Grenze profitieren. Alle Jugendlichen, die 2023 18 Jahre alt werden, erhalten 200 Euro Kulturbudget, das sie für Theater- und Konzertbesuche oder andere kulturelle Events nutzen können.

Rentner*innen

Im Dezember erhalten Rentner und Rentnerinnen eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt, von der Menschen mit geringer Rente deutlich mehr profitieren. Zudem wurden bereits zum 1. Juli die Renten deutlich erhöht (West: 5,35, Ost: 6,12 Prozent).  

Berufstätige

Mit der Energiepreispauschale haben alle Berufstätigen bereits im September eine steuerpflichtige Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Der Abbau der kalten Progression im Einkommensteuerrecht führt dazu, dass eine durchschnittliche Arbeitnehmerin um mehrere hundert Euro im Jahr entlastet wird. 

Weitere steuerliche Entlastungen bringen die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer, die Anhebung der Kinderfreibeträge und die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, zudem wird die Homeoffice-Pauschale entfristet und 2023 auf 1260 Euro angehoben. Außerdem können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3000 Euro erhalten. 

 

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