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Wir stärken den Start-up-Standort Deutschland
- Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz erleichtern wir Start-ups und wachsenden Unternehmen die Finanzierung von Investitionen und Innovationen über die Kapitalmärkte.
- Wir erleichtern die Talentgewinnung für aufstrebende Unternehmen, indem wir die Dry-Income-Problematik bei der Gewährung von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen entschärfen.
- Beim finanziellen Verbraucherschutz schaffen wir wichtige Verbesserungen: Wir verhindern den Verkauf unpassender oder ungewollter Restschuld-Versicherungen durch eine 7-tägige Cooling-off-Periode. Zudem schaffen wir mit einer unabhängigen Vergleichswebsite für Girokonten Transparenz und fördern den Wettbewerb.
Start-ups stärken – Finanzmarkt modernisieren
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stärken wir Deutschland als attraktiven Standort für Start-ups. Wir beseitigen entscheidende Hürden zur Gewinnung von Fachkräften sowie zur Finanzierung von Innovationen und Investitionen für junge, wachsende Unternehmen.
Um Talente aus IT, Wissenschaft und Wirtschaft zu gewinnen, bieten insbesondere Start-ups, die oft noch keine hohen Gehälter zahlen können, Unternehmensbeteiligungen an. Steuerliche Regelungen haben dies in Deutschland bislang für viele Unternehmen und Mitarbeiter unattraktiv gemacht. Mit dem Abbau entscheidender Hürden fördern wir die Nutzung dieses Instruments zur Talentgewinnung.
Unser wesentliches Ziel war dabei die Entschärfung der Dry-Income-Problematik, also die Verhinderung einer Besteuerung ohne Liquiditätszufluss. Durch die Anhebung der maßgeblichen Schwellenwerte können von der steuerlichen Sonderregelung für die Überlassung von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen nun deutlich mehr Unternehmen profitieren.
Zudem haben wir den Freibetrag für die steuerfreie Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer*innen von 1.440 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr – entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag – deutlich angehoben. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz haben wir so die Attraktivität von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen maßgeblich gestärkt.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz erleichtern wir die Finanzierung über Börsen und Kapitalmärkte, insbesondere für Start-ups und wachsende Unternehmen. Durch die Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien orientieren wir uns an internationalen Standards und ermöglichen Gründer*innen so die Aufnahme von Kapital am Markt, ohne dass sie die Kontrolle über ihre Unternehmen verlieren. Zusätzlich erleichtern wir Börsengänge und Kapitalerhöhungen für alle Unternehmen über eine Reihe von Einzelmaßnahmen.
Mit der Einführung elektronischer Aktien in Deutschland sind wir internationaler Vorreiter. Zudem stärken wir die Möglichkeiten zur digitalen Kommunikation mit der BaFin sowie die Antragstellung auf Englisch. Damit wird die Finanzmarktaufsicht zukunftsgerichtet und internationaler aufgestellt.
Verbraucherschutz und Arbeitnehmersparzulage
Die BaFin wird künftig eine unabhängige Vergleichswebsite für Girokonten anbieten, um Transparenz über Kosten und Leistungen der Banken zu schaffen und den Wettbewerb zu erhöhen.
Um sicherzustellen, dass Verbraucher*innen nicht bei Abschluss eines Kreditvertrags teure, unpassende oder ungewollte Restschuldversicherungen aufgedrängt bekommen, führen wir eine Cooling-off-Periode ein. Das bedeutet, dass zwischen dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens und dem Abschluss einer Restschuldversicherung für dieses Darlehen in Zukunft mindestens eine Woche liegen muss. Das gibt Verbraucher*innen ausreichend Zeit, sich über Vor- und Nachteile sowie Konditionen einer Restschuldversicherung zu informieren, bevor sie eine Entscheidung über einen Abschluss treffen.
Vielen Menschen fällt es heute schwer, zu sparen. Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage soll dies für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden, indem sie einen Bonus vom Staat bekommen, wenn sie Geld in Fonds, Aktien oder Bausparverträgen einzahlen. Wir haben die Einkommensgrenzen so angepasst, dass nun deutlich mehr Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.
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