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Wir geben der Tierhaltung eine Zukunft

  • Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung geht an den Start. Es gibt für schweinehaltenden Betriebe Fördermittel für Investitionen in besonders tiergerechte Stallum- und Neubauten sowie für die laufenden Mehrkosten.
  • Den tierhaltenden Betrieben geben wir Orientierung und langfristige Planungssicherheit beim Umbau ihrer Ställe. Ein Konzept aus mehreren Bausteinen bildet dafür die Grundlage. Es umfasst neben dem Bundesprogramm auch baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Anpassungen.
  • Vor der Sommerpause 2023 wurden bereits das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und das Baurecht zeitgleich im Plenum verabschiedet. Dank des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes können Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft an der Ladentheke und danach auch in der Speisekarte erkennen, wie Mastschweine gehalten wurden. 

Wir wollen tierhaltenden Betrieben eine Zukunft geben. Nach jahrelanger Hängepartie sind erste wichtige Bausteine für den Umbau der Tierhaltung gelegt. Im Juni 2023 wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und ein Gesetz zur Erleichterung der entsprechenden baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen verabschiedet. Jetzt geht das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung an den Start. Nach dem erfolgreichen Anlaufen der investiven Förderung am 1. März 2024 werden seit dem 1. April nun auch die laufenden Mehrkosten gefördert, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können. Hierfür steht eine Anschubfinanzierung von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Sie wird jedoch nicht reichen für eine Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung auf Jahre, der alle Tierarten und alle Vertriebswege umfasst. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines Tierwohlcents ein, um die Landwirt*innen beim Umbau zu unterstützen.

Tierhaltungskennzeichnung ermöglicht informierte Kaufentscheidung

Mit der staatlichen Kennzeichnung der Tierhaltung werden Verbraucher*innen in Zukunft eine informierte Kaufentscheidung treffen und bewusst zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden können. Damit bieten wir allen, die sich für bessere Tierhaltung engagieren, ein wichtiges Werkzeug, um bald mit ihrem Einkauf eine bessere Tierhaltung zu unterstützen. Die Leistungen von Landwirten und Landwirtinnen für den Tierschutz werden sichtbar gemacht, so dass sie am Markt bessere Preise für ihre Produkte erzielen können. Wenn sie sich um mehr Tierschutz bemühen, müssen sie auch fair entlohnt werden. Die Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird von einer umfassenden Informations­kampagne begleitet werden. Sie ist ein wichtiger Schritt und zusammen mit anderen Gesetzesän­derungen der Grundstein für eine zukunftsfähige Tierhaltung. Es ist ein großer Erfolg diese längst überfällige Kennzeichnung nun einzuführen.

Wir unterstützen die Landwirt*innen und geben ihnen Orientierung und Rechtssicherheit beim Umbau der Ställe.

Christina-Johanne Schröder, Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Was ist im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz geregelt?

Uns Grünen im Bundestag ist wichtig, dass Tiere besser gehalten werden, Verbraucher*innen dies beim Einkauf erkennen können und Tierhalter*innen eine Zukunftsperspektive erhalten. In Zukunft wird jedes Stück Schweinefleisch, ob frisch oder verarbeitet, ob im Supermarkt, der Kantine oder im Restaurant gekennzeichnet. Damit jede Verbraucher*in es sofort auf den ersten Blick erkennen kann, ist die Kennzeichnung im Hauptsichtfeld platziert. Es gibt fünf Haltungsformen, die je nach Platz, Frischluftkontakt und Auslauf unterschiedlich ausfallen: Stall, Stall+Platz, Frischluftkontakt, Auslauf/Weide und Bio. Ohne die Grünen hätte es bei der Kennzeichnung von tiergerechteren Haltungsformen keine eigene Haltungsform für Bio-Schweinefleisch gegeben. Sie ist Teil eines Maßnahmenpakets, um das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 zu erreichen. Was die Haltungsbedingungen angeht, steht den Mastschweinen bei der Haltungsform Auslauf/Weide jetzt neu eine eingestreute Liegefläche zur Verfügung, so dass sie darin wühlen und es als Beschäftigung nutzen können.

Ein schmerzhaftes Zugeständnis ist für uns die die Änderung der Platzvorgaben bei der Haltungsform Stall+Platz, die jetzt geringer ausfallen. Anstelle von 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard sind es jetzt nur noch 12,5 Prozent mehr Platz. Ebenso werden die Auslaufbetriebe, die die Platzanforderungen an „Auslauf/Weide“ nicht erfüllen, nicht mehr pauschal in Frischluftstall eingruppiert, sondern entsprechend ihrer Gesamtfläche in die jeweilige Haltungsform („Stall“, „Stall+Platz“ oder „Frischluftstall“). Es gab die Sorge in der Branche, dass eine Vermarktung von Teilstücken aus tiergerechteren Haltungsformen schwierig sei. Dem ist jetzt im Tierhaltungskenn­zeichnungsgesetz Rechnung getragen. „Gemischte“ Lebensmittel, die Fleisch von Tieren aus unterschiedlichen Haltungsformen enthalten, werden in den gesetzlich geregelten Fällen nur mit der dominierenden Haltungsform gekennzeichnet, wenn diese mindestens 80 Prozent des Fleischanteils ausmacht.

Weitere Instrumente für mehr Tierwohl sind in Arbeit

Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung ist der Anfang. Es wird weitere Politikinstrumente geben, damit Tiere besser gehalten werden. Auf der Agenda stehen Vorhaben zum Tierschutzgesetz, zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, zum Tiergesundheitsmonitoring, zum Schutz vor Bränden und technischen Störungen in Ställen, zum Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme, zu Transport und Schlachtung sowie zur Überführung von Teilen des Tierschutzrechts in das Strafrecht und der Erhöhung des maximalen Strafmaßes für Tierquälerei.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein zentraler Baustein für eine klare Information der Verbraucher*innen, fairen Wettbewerb und Ausrichtung der Tierhaltung am Tierschutz.

Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft

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