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Wir entlasten Paketbot*innen

  • Die Vorweihnachtszeit ist für Paketbotinnen und Paketboten angesichts des erhöhten Paketaufkommens besonders anstrengend.
  • Wir wollen bei den Arbeitsbedingungen für die Zustellerinnen und Zusteller nachbessern und für eine effektive Entlastung sorgen.
  • Künftig sollen Pakete mit einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm ausschließlich durch zwei Personen zugestellt werden. 

Wir verbessern noch einmal die Arbeitsbedingungen für die Zustellerinnen und Zusteller

Wir wollen beim Arbeitsschutz noch eine Schippe drauflegen und die Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche deutlich entlasten: Denn wer täglich schwere Pakete schleppt, macht sich auf Dauer den Rücken kaputt. Gerade in der Vorweihnachtszeit leiden die Zustellerinnen und Zusteller unter der enormen körperlichen Belastung durch das erhöhte Paketaufkommen. 

Im Juli 2024 haben wir dem Postgesetz die umfassendste Reform seit dessen Inkrafttreten vor mehr als 25 Jahren verpasst, um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden: Wir haben damit die Grundlagen für eine auch in Zukunft zuverlässige Zustellung von Briefen und Paketen in der Fläche gesorgt, für mehr Nachhaltigkeit bei der Beförderung und für einen gestärkten Arbeitsschutz für die Beschäftigten.

Wirksamer Arbeitsschutz – das ist unsere Verantwortung

Mit der jetzigen Anpassung des Gesetzes wollen wir die Vorgaben vereinfachen, damit in der Praxis ein effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Zusteller*innen gewährleistet ist: Künftig sollen besonders schwere Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden. Solche schweren Pakete machen zwar deutlich unter fünf Prozent aller verschickten Pakete aus, stellen aber eine besondere gesundheitliche Belastung beim Tragen und Heben dar. Diese Regelung sorgt damit für eine schnelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen und schützt die Paketbotinnen und Paketboten effektiv vor Überlastung. Zugleich ist die Regelung mit der 23-Kilogramm-Grenze unbürokratisch, transparent und durch die für Arbeitsschutz zuständigen Behörden auch leicht kontrollierbar. 

Bei Verabschiedung im Bundestag könnte die Regelung ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten.

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