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Wie wir das Lebensmittelhandwerk unterstützen

  • Mit der Dezember-Soforthilfe für Gas wurden Betriebe wie Verbraucher*innen 2022 automatisch ohne Antrag in Höhe einer monatlichen Abschlagszahlung entlastet. Handwerks-Bäckereien mit Gas-Öfen etwa wurde damit enorm entlastet. Die Industrie erhielt diese Entlastung nicht.
  • Über die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse werden seit Januar 2023 die Energiekosten weitestgehend gedeckelt, ohne Winterlücke und immer mit fairen Bedingungen im Vergleich zur Industrie.
  • Im Mai 2023 startete eine neue Förderung für Kleine Unternehmen, die ihre Produktionsanlagen von fossilen Energieträgern (Gas/Öl) auf Strom umrüsten oder entsprechend austauschen wollen. Der Fördertopf enthält 100 Millionen Euro bis 2025.

Seit Jahrzehnten beobachten wir enorme Konzentrationsprozesse in der Lebensmittverarbeitung in Richtung Industrie und ein dramatisches Sterben im Lebensmittelhandwerk, bei Handwerksbäckereien, Fleischereien, Mühlen, kleinen Schlachtbetrieben und vielen anderen Branchen. Und auch von den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, den hohen Kostensteigerungen bei Energie und Rohstoffen, sind diese Betriebe besonders betroffen.

Faire Bedingungen im Vergleich zur Industrie

Gerade im Vergleich zur Industrie sind faire Bedingungen für die vielen Handwerks-Fleischereien, Bäckereien, Mühlen und andere wichtig, da diese unmittelbar in Konkurrenz zur Industrie stehen. Daher haben wir beim Strom erreicht, dass Betriebe bereits ab 30.000 kWh pro Jahr den günstigeren Industriepreis (13 ct/kWh netto auf 70 Prozent der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose oder des Vorjahres) erhalten. Der Gaspreis wird unter 1,5 Millionen kWh/Jahr bei 12 ct/kWh brutto auf 80 Prozent gedeckelt.

Ebenso wichtig ist die Schließung der Winterlücke: Beide Preisbremsen starteten im März 2023, gelten aber rückwirkend für Januar und Februar 2023 und werden entsprechend angerechnet.

Transformation unterstützen

Mit dem Modul "Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen" im Rahmen der Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft nehmen wir kleine, energieintensive Betriebe bei der Transformation mit und helfen ihnen, von fossilen Energieträgern unabhängig zu werden. Dabei können zum Beispiel Bäckereien einen Zuschuss beantragen, um ihren Gasofen auf einen Elektroofen umzustellen. Zusätzlich wurden die Förderbedingungen für kleine Unternehmen in den anderen Modulen der Bundesförderung verbessert; so erhalten Kleine Unternehmen 10 Prozent mehr Förderung als bisher.

Das Programm ist im Mai angelaufen. Die Antragstellung erfolgt bürokratiearm über das Online-Portal des BAFA.

Vielfalt und Unabhängigkeit in unserer Ernährung

Klar ist auch, für Vielfalt und Unabhängigkeit in unserem Ernährungssystem ist das Lebensmittelhandwerk systemrelevant. Deshalb haben wir diese wichtigen Hilfen auf den Weg gebracht. Im Haushalt 2023 konnten wir darüber hinaus gezielt Schwerpunkte für die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten setzen.

Mit diesen Maßnahmen stärken wir das Lebensmittelhandwerk auf kurze und lange Sicht als Teil regionaler Wertschöpfungsketten und unterstützen den Umbau der Wirtschaft zur Klimaneutralität. Das Lebensmittelhandwerk soll auch weiterhin die Nahversorgung sichern, engen Kontakt mit Landwirt*innen vor Ort pflegen, traditionelle Rezepte und Verarbeitungsmethoden erhalten, Innovationen vorantreiben und Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen. Denn nur mit dezentralen Verarbeitungsstrukturen schaffen wir auch die regional-ökologische Ernährungswende.

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