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Volle Energie für Erneuerbare
- Die Ampelkoalition hat auf Grünes Bestreben große Umwelt- und Energiegesetzespakete beschlossen und damit eine echte Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien in Gang gesetzt. Das ist ein historisches Aufbruchssignal für den Klimaschutz und ermöglicht mit vereinfachten Regeln die Energiewende für alle!
- Die Resultate sehen wir bereits. Der Anteil Erneuerbarer wächst immer schneller auf neue Höchststände, die Strompreise sind wieder gesunken und allein in 2024 hat sich die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland verdoppelt.
- Mit den Beschlüssen (Übersicht siehe unten) gehen wir den Umbau der Energieversorgung so ernsthaft an, wie es notwendig ist, damit wir in Deutschland sichere, bezahlbare und saubere Energie beziehen können.
Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und weg von Kohle, Öl und Gas ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringender denn je. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns vor Augen, dass die Beschleunigung der Energiewende auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist. Mit wegweisenden Paketen sind wir diese Herausforderungen in der Grünen Regierungsbeteiligung ernsthaft angegangen und werden auch weiter alles geben für 100 Prozent erneuerbare Energien, die uns auch in Krisenzeiten in eine sichere Zukunft führe.
Ausbauoffensive durch EEG-Novelle
Ein großer Meilenstein ist die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre, die wir in 2022 verabschiedet haben. Erstmals werden wirklich ambitionierte Ausbauziele vereinbart und der Weg dorthin geebnet. Wir haben gesetzlich verankert, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren stammen. Das bedeutet fast eine Verdopplung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. Und in absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer: bis zu 600 Terawattstunden (TWh) Strom sollen in 2030 jährlich aus Erneuerbaren erzeugt werden, derzeit sind es etwa 240 TWh.
Dafür haben wir die Ausbaupfade im EEG deutlich angehoben: Die Leistung der Windenergie an Land soll um bis zu 10 Gigawatt (GW) pro Jahr steigen. Im Jahr 2030 soll dann eine installierte Kapazität von rund 115 GW Windenergieanlagen an Land in Deutschland installiert sein. Für Windenergie auf See wurden die Ausbauziele ebenfalls erhöht: 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045. Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf 22 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Photovoltaikanlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen. Mit diesen Ausbauzielen schaffen wir eine klare Perspektive und Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen und bringen die Energiewende entschieden voran. Außerdem haben wir gesetzlich festgehalten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nun auch von überragendem öffentlichen Interesse ist. Das beschleunigt Planungs- und Genehmigungsprozesse. So bringen wir die Energiewende voran, ermöglichen damit die Modernisierung unserer Industrie und bezahlbaren Strom für Haushalte.
Ausbau von Solarenergie wird vereinfacht
Mit der EEG-Novelle von 2022 haben wir die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Solarenergie deutlich verbessert. Die erhöhten Ausbauziele und -mengen für Photovoltaik werden hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt. Der nutzbare Raum für Freiflächenanlagen wird maßvoll erweitert und es werden neue Kategorien wie Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV in die Ausschreibungen aufgenommen.
Für Bürger*innen, die auf dem eigenen Hausdach eine Solaranlage installieren wollen, machen wir das finanziell attraktiver und unkomplizierter. Alle, die eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren möchten, können zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung des eigenerzeugten Stroms wählen beziehungsweise diese auch kombinieren Die Fördertarife haben wir deutlich erhöht und für die Volleinspeisung beziehungsweise Teileinspeisung wird es jeweils einen eigenen Tarif geben. Damit lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen.
Wir machen Bürgernenergie wieder attraktiv, damit auch Menschen ohne eigenes Dach bei der Energiewende mitmachen können. Bürgerenergie-Solaranlagen haben wir gestärkt indem wir sie von Ausschreibungen befreit haben. Bürgerenergiegesellschaften dürfen nun auch auf Dachanlagen ihre Projekte ohne Ausschreibungen verwirklichen. Und auch die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt ist nicht mehr auf den Landkreis beschränkt. In einem Radius von 50 Kilometern um das Projekt können sich alle Interessierten an dem Projekt beteiligen. Es wird außerdem ein Förderprogramm geben, um Bürgerenergiegesellschaften in der Projektierungsphase von finanziellen Risiken zu entlasten. Auch Mieterstrom trägt vor Ort direkt zur Energiewende bei und wird nun gestärkt: die maximale Anlagengröße von 100 Kilowatt sowie die jährliche Deckelung der Förderung fallen weg. Zudem profitieren Mieterstromprojekte davon, dass die EEG-Umlage abgeschafft wurde.
Das Solarpaket bringt den 2. Booster
In 2024 haben wir dann noch eine Schippe draufgelegt. Das Solarpaket macht die Nutzung von Solarenergie noch leichter, attraktiver und schneller. Zuvor zögerten Gewerbebetriebe oft noch, ihre Fabrik- und Lagerhallen mit Solar zu bestücken. Auch Supermärkte, die einen großen Teil des Solarstroms selbst direkt verbrauchen könnten, ließen ihre Dächer oft brach liegen. Mit dem Solarpaket heben wir die Vergütung für genau die mittelgroßen Solaranlagen in diesem Bereich an und vereinfachen die Abrechnung des selbst genutzten Stroms. Und durch die Ausweitung der besonderen Förderbedingungen für Parplatz-PV, können auch Firmen- und Supermarktparkplätze bald zu Kraftwerken werden.
Solarenergie für alle
Das Solarpaket hat eine kleine Energierevolution entfesselt. Balkonkraftwerke dürfen noch größer sein, müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert und nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden und können sofort angeschlossen werden, auch wenn ein alter Zähler installiert ist, der erstmal einfach rückwärts läuft. Außerdem gilt Balkonsolar künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme. Das heißt, dass Mieter*innen gegenüber Vermieter*innen endlich einen grundsätzlichen Rechtsanspruch haben, dass sie ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen dürfen. Auch Eigentümerversammlungen können die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Der Erfolg kann sich sehen lassen: In 2024 hat sich die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland verdoppelt.
Auch die Solaranlage auf der gemeinsamen Doppelhaushälfte zusammen zu nutzen, wird mit dem Solarpaket leichter und die Bedingungen für den Mieterstrom weiter verbessert.
Solar mit weniger Bürokratie
An verschiedenen weiteren Stellen haben wir bürokratische Regelungen entschlackt. So wird zum Beispiel das vereinfachte Anmeldeverfahren für den Netzbetrieb auf Anlagen bis zur Größe eines Scheunendaches ausgeweitet. Wenn diese Anlagen bis 30kW keine Rückmeldung zur Anmeldung beim Netzbetreiber erhalten, gelten sie außerdem automatisch als genehmigt. Anlagenzertifikate sind erst ab 500kW Leistung nötig, statt wie bisher ab 135kW. Das macht es deutlich einfacher und attraktiver, diese mittelgroßen Solaranlagen zu nutzen.
Großer Schub für die Windenergie
Damit wir unsere ambitionierten Ziele erreichen und Wirtschaft und Haushalte mit bezahlbarer und sauberer Energie versorgen können, haben wir auch bei der Windenergie massiv beschleunigt – ohne den Naturschutz aus dem Blick zu verlieren. Auch hier trägt unsere Arbeit Früchte: Im Jahr 2024 wurden dreimal so viele Windkraftanlagen an Land genehmigt wie in 2020.
Mit den erhöhten Ausbauzielen und -mengen haben wir klare Rahmenbedingungen für den massiven Ausbau von Windenergie sowohl an Land als auch auf See gesetzt. Mit dem neu eingeführten Windenergieflächenbedarfsgesetz (sogenanntes „Wind an Land“-Gesetz) stellen wir sicher, dass für den Ausbau an Land künftig endlich genügend Flächen zur Verfügung stehen. Das Gesetz garantiert, dass in Deutschland insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergie ausgewiesen werden und dass alle Bundesländer zu diesem Ziel beitragen müssen. Sollten die Bundesländer ihre vorgegebenen Flächenziele nicht erreichen, werden landesgesetzliche Mindestabstände außer Kraft gesetzt. Einzelne Bundesländer können so nicht mehr den Ausbau blockieren, sondern alle Länder müssen jetzt die Windenergie ausbauen.
Wir regeln klar, wie der Naturschutz beim Ausbau der Windenergie berücksichtigt werden muss und schaffen so Genehmigungsklarheit für den Ausbau.
Beim Wind auf See-Gesetz haben wir sichergestellt, dass einerseits genügend Flächen bereitgestellt werden, andererseits eine Flächenausweisung für Windenergieanlagen auf See in ausgewiesenen Naturschutzgebieten erst dann erfolgen darf, wenn die Ausbauziele anders nicht erreichbar sind. Außerdem wird die Netzanbindung für Offshore-Windparks beschleunigt. Die Aufträge werden früher vergeben, die Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und die Prüfungen gebündelt.
2024 haben wir weitere Fortschritte bei der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Windenergie vorangebracht. Dazu gehört die Umsetzung europäischer Vorgaben bei der Ausweisung von Windenergiegebieten und einfacheres Repowering. Außerdem verkürzt die Einführung digitaler Antragsverfahren, führt zu effizienteren Prozessen und entlastet sowohl die Behörden als auch die Antragsteller*innen (siehe auch Artikel zum BImSchG.).
Gesetzentwürfe
- EEG-Novelle: Gesetzentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
- Wind-auf-See-Gesetz: Gesetzentwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften, dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
- Wind-an-Land-Gesetz: Gesetzentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
- Solarpaket: Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
- Privilegierung Steckersolaranlagen: Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Bundesnaturschutzgesetz: Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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