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Verbesserung der Korruptionsbekämpfung
- Die Europäische Kommission hat am 3. Mai 2023 den Entwurf für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption vorgelegt. Dazu hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. November eine Anhörung stattgefunden.
- Für uns steht fest, dass es einer effektiven Korruptionsbekämpfung bedarf. Schon der Schein der Käuflichkeit gefährdet unsere Demokratie und das Vertrauen in sie.
- Deshalb setzen wir uns auch auf nationaler Ebene dafür ein, dass der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch verbessert wird.
Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zielt darauf ab, alle im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) erfassten Straftaten auch im Rahmen des EU-Rechts unter Strafe zu stellen. Damit soll die strafrechtliche Korruptionsbekämpfung in allen Mitgliedstaaten harmonisiert werden.
Der Vorschlag geht dadurch an vielen Stellen über das bisher in Deutschland geltende Recht hinaus. Vor diesem Hintergrund kommentieren ihn viele Sachverständige bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages kritisch. Sie führten eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union und einen zu weitreichenden Eingriff in die nationale Strafrechtsordnung an.
Transparency International und Lobbycontrol hingegen begrüßten den Vorstoß auf EU-Ebene und forderten dazu auf, das Vorhaben auch in Deutschland zu unterstützen.
Vertrauen in die Demokratie stärken
Wir Grüne im Bundestag halten Verbesserungen auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung für dringend notwendig. Skandale wie die Maskenaffäre oder das sogenannte Katargate zeigen, dass wir die Verfolgung der Korruption dringend verbessern müssen. Nur so kann das Vertrauen in unsere Demokratien und ihre Mandatsträger*innen gestärkt werden.
Selbstverständlich darf eine EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung europäische Kompetenztitel nicht überschreiten. Wir müssen die in der Anhörung aufgeworfenen Punkte prüfen und angehen. Ziel ist eine rechtmäßige Richtlinie, die das Niveau der Korruptionsbekämpfung EU-weit anhebt.
Darüber hinaus halten wir auch im nationalen Recht Verbesserungen bei der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung für erforderlich. Der Tatbestand in seiner derzeitigen Form ist ein zahnloser Tiger. Das hat nicht zuletzt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zur Maskenaffäre gezeigt. In der Koalition arbeiten wir gerade intensiv an Verbesserungen.
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