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Unterstützung für die Kommunen

  • Der Angriff Putins auf die Ukraine hat zu einer großen Fluchtwelle aus dem Land geführt. Diese stellt auch in Deutschland Städte und Gemeinden vor große Herausfoderungen.
  • Die Ampelkoalition erweitert daher den bauplanungsrechtlichen Handlungsspielraum der Kommunen zur Schaffung von Unterkünften und erleichtert so die zügige Unterbringung von Geflüchteten.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stockt außerdem das zinsverbilligte Kreditprogramm zur Unterstützung der Kommunen beim Bau von Einrichtung zur Unterbringung von Geflüchteten auf.

Putins Krieg gegen die Ukraine hat zu einer massiven Fluchtbewegung geführt. Mittlerweile sind über 3,6 Millionen Menschen vor der russischen Armee aus der Ukraine geflüchtet.

Die meisten Geflüchteten befinden sich in den westlichen Nachbarländern der Ukraine. Mit über 2 Millionen befindet sich die größte Zahl an Geflüchteten in Polen. Seit Beginn des russischen Angriffs sind laut Bundesinnenministerium mehr als 250.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gekommen.

Erleichterungen im Baurecht

Wir Grüne im Bundestag haben daher gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern beschlossen, die bestehenden baurechtlichen Erleichterungen zur Unterbringung von Geflüchteten zu ergänzen. Um eine leichtere Unterbringung zu gewährleisten, wurde der Absatz 14 im Paragraph 246 „Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte“ des Baugesetzbuches bis 2024 befristet reaktiviert.

Dieser ermöglicht den Kommunen, leichter von Bebauungsplänen abzuweichen oder Nutzungsänderungen durchzuführen. Die Regelung kommt nur dann zur Anwendung, wenn in einer Gemeinde dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.

Für uns Grüne im Bundestag ist klar, dass Integration nur dann gelingen wird, wenn Geflüchtete inmitten unserer Städte und Gemeinden wohnen.  Ziel muss daher sein, geeigneten Wohnraum für alle Menschen, die hier leben, zu schaffen. Provisorische Unterkünfte am Rande der Städte und in Industrievierteln können allenfalls Übergangslösungen sein und dürfen nicht zum Dauerzustand werden.

Förderprogramm aufgestockt

Zur Unterstützung von Städten und Gemeinden bei der Unterbringung von Geflüchteten hat die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau am 11. März ein zinsverbilligtes Kreditprogramm gestartet, das sie jetzt noch einmal auf 500 Millionen Euro aufgestockt hat.

Mit dem Sonderprogramm, das über das Programm IKK Investitionskredit Kommunen abgewickelt wird und bis Ende des Jahres läuft, können schnell Unterkünfte geschaffen, modernisiert oder ausgestattet werden.

Mit diesen und weiteren noch in Planung befindlichen Maßnahmen unterstützt der Bund die Kommunen bei der großen Herausforderungen die Geflüchteten aufzunehmen. Wir danken insbesondere den vielen Freiwilligen der Zivilgesellschaft vor Ort, die sich täglich mit großen Engagement und Hilfsbereitschaft für Geflüchtete einsetzen. 

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