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Unterstützung der Betroffenen von SED-Unrecht
- Die Opfer der SED-Diktatur leiden bis heute an den oft schwerwiegenden Folgen. Die Unterstützung der Betroffenen muss deshalb verbessert werden.
- Der nun im Bundestag verhandelte Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält einige wichtige Änderungen, wie etwa die Einführung eines bundesweiten Härtefallfonds. Der Entwurf bleibt aber klar hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück.
- Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns als Grüne Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen einsetzen. Insbesondere die Höhe der Entschädigungsleistungen und die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden gehen uns nicht weit genug.
Am 26. September wurde der Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in erster Lesung im deutschen Bundestag beraten.
Hinter dem sperrigen Titel verbergen sich einige wichtige Neuerungen: Vorgesehen sind zum Beispiel die Einführung eines bundesweiten Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR, die Anpassung der Höhe der SED-Opferrente an die allgemeine Rentenentwicklung und eine Anpassung der Definition der Opfergruppen. Zukünftig sollen auch Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR einen Anspruch auf eine Entschädigungsleistung haben.
Entwurf nicht weitreichend genug
Trotzdem finden wir, dass der Entwurf nicht weit genug geht und hinter den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zurückbleibt. So werden die Opferrenten zwar an die Rentenentwicklung angepasst, die Inflation der letzten Jahre wird aber nicht ausgeglichen. Dass Betroffene von Zwangsaussiedlungen nun auch Anspruch auf eine Einmalzahlung haben, begrüßen wir. Die Zahlung ist aus unserer Sicht aber viel zu niedrig – die Betroffenen sollen nur 1500 Euro bekommen.
Außerdem müsste die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden vereinfacht werden. So viele Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur ist es für Betroffene oft schwer, genau nachzuweisen, warum gesundheitliche Schäden, etwa psychische Erkrankungen, auf den Taten der Gewaltherrschaft beruhen. Dass die Anerkennung teilweise erst Jahrzehnte nach dem Ende der Diktatur erfolgt, darf nicht zulasten der Betroffenen gehen.
Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern
Auch sollten Opfer des DDR-Doping-Systems in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen werden. Bei dem staatlich-organisierten Doping-System der DDR wurden insbesondere Minderjährige ohne Wissen und Einwilligung Dopingmittel verabreicht. Sie haben oft schwere Gesundheitsschäden davongetragen und müssen besseren Zugang zu Hilfsangeboten bekommen.
Zudem sollte es die Möglichkeit geben, einen abgelehnten Antrag nochmal zu stellen, wenn er jetzt nach der neuen Rechtslage Erfolg hätte. Betroffene dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, dass sie schon einen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, der nach der alten Rechtslage abgelehnt wurde.
In diesem Sinne werden wir uns im Parlament bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes für eine bessere Entschädigung einsetzen. Das sind wir den Betroffenen schuldig!
Gesetzentwurf
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