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Unser Parlament: zeitgemäß und widerstandsfähig

  • Wir wollen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages umfassend reformieren und an die gelebte parlamentarische Praxis anpassen. Die derzeitige Geschäftsordnung beruht im Wesentlichen auf ihrer am 1. Oktober 1980 in Kraft getretenen Reform.
  • Nach der ersten Reform zur Transparenz und Regierungsbefragung in dieser Wahlperiode folgt nun die zweite, abschließende Reform. Diese führt zur Stärkung des Parlaments als Ort der Debatte und Gesetzgebung.
  • Neben der Präzisierung von Verfahrensabläufen verschärfen wir infolge der in letzter Zeit zunehmenden Verstöße gegen eine respektvolle Debattenkultur das parlamentarische Ordnungsrecht. Damit steigern wir die Resilienz des Parlaments.

Obwohl der Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode über seine Geschäftsordnung beschließt, beruht die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages grundlegend auf ihrer am 1. Oktober 1980 in Kraft getretenen Reform. In wesentlichen Teilen entsprechen die vor über 40 Jahren eingeführten Regelungen nicht mehr den Anforderungen der parlamentarischen Praxis, zum Teil werden diese nicht angewandt oder sind unklar gefasst. Es ist deshalb an der Zeit, die Geschäftsordnung anhand der parlamentarischen Erfordernisse umfassend zu reformieren und zu modernisieren.

Zeitgemäße Arbeitsgrundlage

Mit der neuen Geschäftsordnung wollen wir die Regelungen zu Verfahren und zur Selbstorganisation des Bundestages klarer fassen und entsprechend der parlamentarischen Praxis ergänzen. Dabei geht es beispielsweise um die Klarstellung, dass der Präsident oder die Präsidentin im Plenum immer das Wort erteilt, dass der oder die Vorsitzende im Ausschuss an den Willen der Mehrheit gebunden ist oder um die Einführung einer Regelung zur Redezeit fraktionsloser Abgeordneter.

Zeitgemäß bedeutet aus unserer Sicht auch, dass nationalen Minderheiten im Parlament ausreichend Gehör verschafft wird. Als nationale Minderheiten gelten die deutschen Sinti und Roma, die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe sowie das sorbische Volk. Abgeordnete von Parteien nationaler Minderheiten sollen weitergehende Verfahrensrechte erhalten, beschränkt auf Themen, die die Belange der Minderheit berühren. Sie sollen künftig entsprechende Tagesordnungspunkte im Ausschuss anmelden können, erhalten Zutrittsrechte in den Ausschüssen sowie die Möglichkeit, zu bestimmten Themen Entschließungsanträge im Plenum stellen zu können.

Interessante Debatten

Daneben sollen Debatten im Parlament für die Bürger*innen interessanter und lebhafter werden. Künftig sollen daher auch Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen in einer Aktuellen Stunde möglich sein. Weiterhin sollen Wortbeiträge kurz gefasst sein, um die Debatten nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Schließlich sollen einzelne Petitionen an den Bundestag, die in kurzer Zeit über 100.000 Unterzeichnungen erhalten, im Plenum noch während des Verfahrens im Ausschuss debattiert werden können. Damit schaffen wir mehr Sichtbarkeit für einzelne Bürger*innenanliegen und stärken damit das Petitionsverfahren insgesamt.

Widerstandsfähiges Parlament

Unser Parlament ist funktionsfähig und hält Demokratiefeindlichkeit stand. Dennoch gibt es punktuellen Reformbedarf, um die Resilienz des Parlaments zu steigern. Insbesondere die Zunahme an Störungen im Parlament erfordern eine Anpassung des parlamentarischen Ordnungsrechts als Ausdruck der Parlamentsautonomie. In dieser Wahlperiode gab es bereits um die 100 Ordnungsrufe. Wenn Ausschusssitzungen blockiert werden, wenn im Plenum Schmähungen oder rassistische Beleidigungen gerufen werden, dann müssen wir dafür sorgen, dass die parlamentarische Ordnung und die Würde des Deutschen Bundestages verteidigt werden. Wir wollen daher das parlamentarische Ordnungsrecht maßvoll nachschärfen, um einen respektvollen und von der Verfassung vorgegebenen Grundwerten entsprechenden Umgang sicherzustellen. Innerhalb des Parlaments kann und soll um bestmögliche Regelungen gestritten werden, aber in respektvollem Umgang miteinander!

Derzeit gibt es – anders als im Plenum – keine ordnungsrechtlichen Kompetenzen der Vorsitzenden in den Ausschüssen. Um eine ordnungsgemäße Beratung im Ausschuss sicherzustellen, sollten auch diese künftig die Möglichkeit haben, zur parlamentarischen Ordnung zu ermahnen oder im Bedarfsfall auch ein störendes Mitglied ausschließen zu können. Darüber hinaus sollen die bereits geltenden Grundsätze zur Rede in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden. Dabei geht es um den respektvollen Umgang miteinander und die Achtung anderer Mitglieder des Bundestags und von Dritten. Es wird festgeschrieben: Beleidigende oder diskriminierende, insbesondere rassistische oder sexistische Äußerungen oder Verhaltensweisen sind zu unterlassen.

Die Koalitionsfraktionen streben eine gemeinsame Reform der demokratischen Fraktionen, Gruppen und Abgeordneten im Bundestag an. Bereits jetzt hat die Koalition einige Vorschläge der Fraktion der CDU/CSU in ihren Vorschlag aufgenommen. Wir freuen uns auf die parlamentarischen Beratungen und sind für weitergehende Änderungsanregungen offen.

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